Politische Positionen

GAP-Reform: Verbände fordern Nachbesserungen

  • 24.09.2020
  • Politische Positionen
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Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) fordern erneut, die Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe bei der zukünftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen nicht zu benachteiligen. Nachdem die Verbände am 25. August 2020 den MdEPs Dorfmann, Lins und Dr. Jahr dieses Anliegen persönlich vortrugen, haben sie nunmehr allen deutschen Abgeordneten im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) ein Positionspapier mit ihren Forderungen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen aus Sicht der Agrargenossenschaften übersandt.

Für die Agrargenossenschaften sind in der derzeitigen Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Direktzahlungen die Regelungen zur Kappung und Degression oder auch einer optionalen zusätzlichen Förderung der ersten Hektar von hoher Bedeutung. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich im April 2019 für eine verpflichtende Kappung ab 100.000 Euro für die Mitgliedstaaten ausgesprochenen. Lohnkosten sollen dabei zu 50 Prozent in Abzug gebracht werden können. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei der Frage der Kappung auf das einzelne Mitglied abzustellen, was den Besonderheiten einer kooperativen Landbewirtschaftung Rechnung tragen würde. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür eng gefasst.

Die Agrargenossenschaften fordern das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission auf, diesen Ansatz weiter zu entwickeln und die Besonderheit der kooperativen Landwirtschaftsbetriebe anzuerkennen. Für die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik muss gelten, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen auf das einzelne Mitglied abgestellt werden kann. Im Europarecht sollten hierzu nur die generellen Kriterien verankert werden. Dazu zählen nach Ansicht der unterzeichnenden Verbände, dass die Mitglieder eine gleichberechtigte Stellung innerhalb der juristischen Person einnehmen und zur Stärkung der landwirtschaftlichen Strukturen der beteiligten juristischen Person bzw. Gruppe beitragen. So kann der Grundsatz der Subsidiarität – ein Leitmotiv der aktuellen Agrarreform – wirkungsvoll umgesetzt werden.

Eine solche Regelung würde der Struktur und Bedeutung der Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe, die sich der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen und eine starke Säule im ländlichen Raum einnehmen, gerecht werden. Nach heutigem Zeitplan ist mit einer Positionierung des Europäischen Parlaments zur GAP im Oktober/November 2020 zu rechnen. Im Anschluss daran beginnt der Trilog zwischen Rat, Kommission und Europaparlament, wohl noch unter deutscher Ratspräsidentschaft. Mit einem Abschluss des Verfahrens wird laut BMEL für das Frühjahr 2021 gerechnet.

Das Positionspapier zur GAP steht Ihnen nachfolgend zum download bereit. Wir werden intensiv daran arbeiten, dass unsere Forderungen in dem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Guido Seedler vom Deutschen Raiffeisenverband (Telefon: 030 856214-410 E-Mail: seedler@drv.raiffeisen.de) und Herr Dr. Andreas Eisen vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen (Telefon: 030 26472-7043 E-Mail: andreas.eisen@genoverband.de) zur Verfügung.

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