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Bürgerenergiegesetz NRW: Sachverständigenanhörung

Politische Positionen | Veröffentlicht am 06.11.2023
Das Landtagsgebäude in Düsseldorf

Das Landtagsgebäude in Düsseldorf

Die Regierungsfraktionen in NRW wollen ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Ein Bürgerenergiegesetz. Nun liegt ein erster Referentenentwurf vor. Darin wird geregelt, wie die Anliegerkommunen und Bewohner*innen in der Nähe von neuen Windkraftanlagen finanziell beteiligt werden können. Für die mehr als 100 Energiegenossenschaften im Land von Rhein und Ruhr ist dies ein wichtiges Thema. Daher sind wir froh, dass wir als Sachverständige an der Ausschuss-Anhörung im Landtag teilnehmen und unsere Position darlegen konnten.

Die grundsätzliche Bewertung aus Sicht des Genossenschaftsverbandes ist positiv. Wir befürworten das Anliegen, durch verpflichtende Beteiligungsmodelle die Akzeptanz in der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windkraft zu erhöhen. Wir setzen uns allerdings auch dafür ein, dass der Anwendungsbereich von Windkraft auch auf Photovoltaik Freiflächen-Anlagen ausgeweitet wird – denn auch hier beobachten wir Akzeptanzprobleme. Ebenso fordern wir den Gesetzgeber auf, an weiteren Stellen im Sinne der Bürgerenergie nachzuschärfen.

Unten auf der dieser Seite finden Sie die ausführliche Stellungnahme, die wir vorab als Positionspapier eingebracht haben.

Hier finden Sie weitere Informationen seitens der Landesregierung zum Gesetz: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/burgerenergiegesetz.html.

Ansprechpartner
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Felix Reich
Bereich Kommunikation & Change
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