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Genossenschaftsverband als Experte geladen: Ministeriumsanhörung in NRW zum Windkraftausbau

Politische Positionen | Veröffentlicht am 31.08.2023
© Bildagentur PantherMedia  / AntonMatyukha

© Bildagentur PantherMedia / AntonMatyukha

Als Teil einer Expertengruppe wurde der Genossenschaftsverband im August ins Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nach Düsseldorf eingeladen. Bei der Anhörung ging es um die Frage, welche immissionsrechtlichen Hemmnisse beim Windkraftausbau abgebaut werden können. Das Ziel der Landesregierung, 1.000 neue Windkraftanlagen in der laufenden Legislaturperiode, geht Hand in Hand mit einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Seit Jahren steigt die Dauer der rechtlichen Prozesse im Vorfeld bis ein Windrad gebaut werden kann.

In NRW vertritt der Genossenschaftsverband mehr als 500 Mitglieder, darunter mehr als 100 Energiegenossenschaften. Die Kredithäuser der Genossenschaftlichen FinanzGruppe finanzieren viele Projekte beim Ausbau erneuerbarer Energien und sind auch oft Antreiber bei Energiegenossenschaften. Das genossenschaftliche Netzwerk profitiert von verkürzten Genehmigungsverfahren und dem Abbau unnötiger Bürokratie sowie damit einhergehender attraktiverer Finanzierbarkeit der Projekte.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Genossenschaftsverband gemeinsam mit der größten Energiegenossenschaften Deutschlands, der Prokon Regenerative Energien eG, in Düsseldorf mit den untenstehenden Positionen eingebracht.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass beim Abbau der rechtlichen Hemmnisse der Aspekt der Teilhabemöglichkeiten explizit nicht als solches aufgefasst werden darf. Ohne eine Beteiligung der Bevölkerung lässt sich der Ausbau in dem Ausmaß, wie ihn die Landesregierung zurecht fordert, erst gar nicht erreichen. Wir plädieren daher dafür, die untenstehenden Hemmnisse zu beseitigen – aber bei Fragen der Beteiligung eine klar befürwortende Position einzunehmen. Wir befürworten den anderenorts geäußerten Vorschlag der Landesregierung, die Akzeptanz des Windkraftausbaus vor Ort durch Beteiligungsmöglichkeiten zu erhöhen (mittels Bürgerenergiegesetz)

Im Folgenden finden Sie die eingebrachten Forderungen des Verbandes:

  • Überschlägige Vollständigkeitsprüfung von BImSch-Behörde. Unter Beteiligung der Fachbehörden ist hier ein großer Zeitverlust festzustellen, da die Behörden mehrmals Nachforderungen stellen können, die häufig nicht nachvollziehbar sind.
  • Einheitlicher Artenschutz-Leitfaden für ganz NRW würde Rechtssicherheit geben.
  • Forstrechtlicher Ausgleich geht nur durch Waldumwandlung. Gerade in NRW, wo der Borkenkäfer weite Teile ehemaliger Forstflächen vernichtet hat, sind riesige Kalamitätsflächen entstanden. Wir fordern, diese Kalamitätsflächen für Ausgleichsmaßnahmen zuzulassen.
  • Einheitlicher Leitfaden zur Erstellung der Antragsunterlagen explizit für Windparks
Ansprechpartner
Contact
Felix Reich
Bereich Kommunikation & Change
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