Politische Positionen

Ausbau von Erneuerbarer Energie: Gemeinsamer Vorschlag für Beteiligungsgesetze

  • 02.02.2024
  • Politische Positionen
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Gemeinsam für eine erfolgreiche Energiewende: Verbände legen Vorschlag für Beteiligungsgesetze vor

Die Beteiligungen von Bürger*innen an den anstehenden Transformationsprozessen ist von entscheidender Bedeutung für deren Akzeptanz. Wenn sich die Menschen vor Ort bei Veränderungen nicht mitgenommen fühlen, ihnen die Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitbestimmung fehlen, entsteht eine ablehnende Haltung. Auch bereits bestehende Meinungen und Vorurteile gegen Veränderungen werden so bestärkt. Dies ist gerade auch bei der Energiewende im Allgemeinen und den konkreten Projekten für Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) zu beobachten.

Die Lücke eines fehlenden Bürgerbeteiligungsgesetz auf Bundesebene wurde von der Landespolitik erkannt. Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben schon landesrechtliche Regelungen für die Bürgerbeteiligung. Niedersachsen und Thüringen befinden sich gerade im Gesetzgebungsprozess zu eigenen Beteiligungsgesetzen. Diese Initiativen auf Landesebene begrüßen wir sehr. Um den Bundesländern einen Vorschlag für ein eigenes Landesgesetz an die Hand zu geben, hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) im Auftrag von u.a. dem DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband und unter Mitarbeit des Genoverbandes einen konkreten Vorschlag für ein Bürgerbeteiligungsgesetz an Wind- und Freiflächensolaranlagen erarbeitet.

Der Vorschlag zeichnet sich durch die Flexibilität des Teilhabeverfahrens aus. Dabei gilt der Grundsatz: Die aktive Bürgerbeteiligung ist der Goldstandard. Hierunter fallen der Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder z.B. einzelner Windräder durch die Bürger*innen oder die lokalen Bürgerenergieakteure. Durch die gesellschaftliche Beteiligung steigt die Identifikation mit der Anlage und die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Gleichzeitig ist die aktive Bürgerbeteiligung nicht unbedingt das optimale Mittel für alle Projekte und Kommunen vor Ort. In diesem Fall kommen passive finanzielle Beteiligung wie Sparprodukte oder Nachrangdarlehen oder auch andere Beteiligungsmöglichkeiten als Lösung in Frage.

Das vorliegende Positionspapier zeigt, wie eine direkte und aktive Beteiligung der Bürger*innen rechtlich valide möglich ist und wie die Aushandlung einer regional passenden Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger, Kommune und regionalen Bürgerenergieakteuren abläuft. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt bzw. zu einem Verstoß gegen die Beteiligungspflichten, sind Ersatzbeteiligungen bzw. Ausgleichsabgaben vorgesehen.

Dieser Vorschlag setzt auf einen entscheidenden Faktor für das Gelingen der Energiewende: die möglichst aktive Beteiligung von Bürger*innen im Umfeld der Erneuerbaren-Energie-Anlagen. Dies ist zentral für die regionale Akzeptanz und Beschleunigung der Energiewende. Darüber hinaus fördert sie die regionale Wertschöpfung erheblich.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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