Politische Positionen

"Deutschland-Koalition" in Sachsen-Anhalt: ein Blick in den Koalitionsvertrag

  • 23.09.2021
  • Politische Positionen
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Nach langen Verhandlungen steht nun die Koalition in Sachsen-Anhalt. Die Landtagswahl Anfang Juni hat die Mehrheitsverhältnisse geändert, sodass fortan eine „Deutschland-Koalition“ (CDU, SPD, FDP) unter Führung von Dr. Reiner Haseloff regiert. Es ist bereits seine dritte Amtszeit. Wir haben uns den Koalitionsvertrag näher angeschaut und dabei insbesondere auf genossenschaftliche Themenschwerpunkte geachtet. Was steckt drin für Genossenschaften, welche Punkte stechen besonders hervor?

  • Fünf Modellregionen gegen Wetterextreme:

„Dürren und anderen Wetterextremen, die zu immensen Ernteausfällen führen, wollen wir anhand eines Förderprogramms für fünf Modellregionen begegnen. Die Landwirtschaft wollen wir auf den Klimawandel einstellen und zur Sicherung sowie Fortentwicklung unserer regionalen Produkte beitragen. In jeder der fünf Modellregionen soll ein Schwerpunkt erforscht werden, der Antworten auf die künftigen Fragen nach Gewässer- und Insektenschutz, Bewässerung, Biodiversität, Forschung klimaresilienter Pflanzen oder den Anbau von Sonderkulturen sowie Regionalvermarktung und Wirtschaftskreisläufe sucht.“

  • Umsetzung EU-Vorgaben:

„Für faire Wettbewerbsbedingungen setzen wir europäische Vorgaben in Sachsen-Anhalt 1:1
um und nutzen bestehende Spielräume. Die Bewirtschaftung von Flächen unter Naturschutzauflagen durch Natura 2000 oder das Inkrafttreten des Insektenschutzgesetzes gilt es weiterhin sicherzustellen und die praktische Umsetzung der Maßnahmen auskömmlich finanziell auszugestalten.“

  • Tierwohl:

„Die Nutztierhaltung gehört elementar zur Landwirtschaft. Die Akzeptanz von Nutztierställen erachten wir als die wichtigste Voraussetzung für den Ausbau der flächengebundenen, standortgerechten und am Tierwohl orientierten Veredlungswirtschaft. Um ein nachhaltiges Tierwohl zu erzielen, werden wir die Einführung eines verbindlichen nationalen Tierwohlkennzeichens unterstützen. Damit ermöglichen wir die zielgerichtete Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und sensibilisieren sie für tierwohlorientierte Haltungsweisen. Die Vorschläge der Borchert-Kommission werden wir unterstützen.“

  • Förderpolitik:

„Eine besondere Förderung soll die regionale Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte erfahren, um den nachhaltigen und vor allem den regionalen Konsum zu stärken. Dabei werden der konventionelle und der ökologische Landbau sowie die Nebenerwerbslandwirtschaft marktgerecht gefördert, um die Nachfrage nach hochwertigen und regionalen Lebensmitteln zu bedienen und die Wertschöpfung im Lande zu sichern. Der ökologische Landbau genießt auch in Zukunft unseren Vertrauens- und Bestandsschutz.“

  • Agrarstruktur:

„In der 8. Legislaturperiode wird die Diskussion über ein Agrarstrukturgesetz des Landes erneut aufgenommen und zum Ende geführt. Unter Einbeziehung der Fachverbände und im offenen Dialog mit den Betroffenen ist es unser Anliegen, die Transparenz auf den Bodenmärkten zu erhöhen und Spekulationen entgegenzuwirken.“

„Zu den Aufgaben der Landgesellschaft gehört es, für die Entwicklung der Landwirtschaft öffentliche Infrastrukturmaßnahmen oder andere Maßnahmen der Landentwicklung geeignete Grundstücke zu beschaffen, zu bevorraten und zur Verfügung zu stellen. Dazu schaffen wir einen revolvierenden Bodenfonds im Umfang von mindestens 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Grundstücke.“

  • Forstwirtschaft

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation bedarf es einer besonderen Unterstützung auf Landes- und Landkreisebene, um langfristig die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion unseres Waldes wieder herstellen zu können. Kurzfristig streben wir jährliche Soforthilfen des Landes sowie die Ausschöpfung von Bundes- und EU-Mitteln für den standortgerechten Waldvoranbau im Privat- und Kommunalwald an. Die Struktur der jetzigen Revierzuschnitte behalten wir grundsätzlich bei.“

„Waldumbau und Wiederaufforstung gelingen nur mit vereinter (finanzieller) Kraftanstrengung. Die Ökosystemleistungen des Waldes sind künftig stärker anzuerkennen und zu vergüten. Dafür beteiligen wir uns an laufenden Prozessen der Entwicklung eines Honorierungssystems auf Länder-, Bundes- und Europaebene. Für die Anerkennung dieser Leistungen ist es zielführend, den Wert auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln und die Ökosystemleistungen zu definieren und zu bewerten. Wir werden die Waldbesitzer im Bereich der Beiträge an die Unterhaltungsverbände entlasten. Die Erlöse aus dem Substanzverkauf des Holzes sollen im Landesforstbetrieb verbleiben, sodass finanzielle Engpässe auf dem Holzmarkt kompensiert werden können.“

  • Netzwerk Stadt-Land

„Das Netzwerk Stadt-Land werden wir durch eine auskömmliche Finanzierung dabei unterstützen, weiterhin als Plattform für Austausch und Vernetzung im ländlichen Raum und zwischen Stadt und Land zur Verfügung zu stehen sowie bei der Bewältigung der großen langfristigen Herausforderungen, wie der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft und des Strukturwandels im ländlichen Raum, seinen Beitrag zu leisten.“

  • Raumplanung

„Ziel unserer Politik ist es, in der kommenden Legislaturperiode den ländlichen Raum mit Hilfe von Raumplanung zukunftsorientiert zu gestalten. Wir greifen das Instrument des Regionalbudgets unter Einbeziehung des für Landwirtschaft zuständigen Ausschusses neu auf. Dazu gehört, den Landesentwicklungsplan fortzuschreiben und die geplanten Schritte intensiv mit den Kommunen zu diskutieren.“

  • Daseinsvorsorge/Mobilität

„Die Unterstützung der öffentlichen Daseinsvorsorge und die gezielte Stärkung der Mobilität sowie der digitalen Infrastruktur erachten wir als notwendig. (…) Zu Stärkung des ländlichen Raums sind insgesamt innovative, klimaneutrale und nachhaltige Mobilitätsangebote zu erproben und umzusetzen.“

  • Bürgerenergie

„Die regenerativen Energien sind künftig vollumfänglich in die Systemverantwortung zu überführen. Die Lasten für den Systemwechsel der Energieerzeugung dürfen nicht die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft beeinflussen. Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden. Vor Ort erzeugter Strom muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kostengünstiger zur Verfügung stehen, um die Akzeptanz gegenüber Biogas, Photovoltaik und Windkraft zu steigern. Dabei unterstützen wir die vor Ort tätigen Unternehmen, insbesondere die Stadtwerke, beim Umbau der Infrastruktur. Wir werden auch weiterhin die dezentrale Energie- und Wärmeerzeugung unterstützen. Dabei setzen wir auf technologieoffene Verfahren.“

„Wir wollen Projekte unterstützen, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau an erneuerbaren Energien profitiert. Um die Akzeptanz für die Anlagen der erneuerbaren Energien zu erhöhen, werden wir Anreize für Bürgerenergie schaffen. Damit erhöhen wir auch die regionale Wertschöpfung und schaffen Transparenz bei der Errichtung und Planung von Anlagen.“

  • Kommunale Mitbestimmung

„Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien steht im engen Zusammenhang mit der Akzeptanz vor Ort. Daher wollen wir ein stärkeres Mitspracherecht der Kommunen bei der Schaffung von Planungsvoraussetzungen. Mit einem professionellen Energiemonitoring und -management können die kommunalen Gebietskörperschaften bis zu 20 Prozent Betriebskosten sparen. Das ist nicht nur eine Chance für die Kommunen im Land, sondern auch beachtlicher Beitrag für den Klimaschutz.“

  • Ausbau

„Der Anteil an erneuerbaren Energien reicht derzeit nicht aus, um die CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher erforderlich. Der Zuwachs an erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen muss zwingend mehr Wertschöpfung in Sachsen-Anhalt generieren. Die Beteiligung der Bevölkerung am Ertrag dieser Anlagen soll verbessert werden.“

  • Agri-PV

„Die Agri-Photovoltaik (APV) ist eine besondere Form der Landnutzung, die den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit einräumt, ihre Flächen gleichzeitig auf unterschiedliche Art und Weise zu bewirtschaften. Da APV sehr umweltfreundlich gestaltet werden kann, soll die Genehmigungserteilung beschleunigt und vereinfacht werden.“

  • Mittelstandsförderung

„Wir werden das Mittelstandsförderungsgesetz für Sachsen-Anhalt bis zum Sommer 2022 dahingehend weiterentwickeln, dass auf seiner Grundlage nicht nur die Wirkungen neuer Gesetze und Verordnungen für die Unternehmen geprüft werden (Gesetzesfolgenabschätzung), sondern im Gegenzug grundsätzlich auch die Abschaffung eines Gesetzes oder einer Verordnung verbindlich (one in, one out) geregelt wird.“

  • Normenkontrollrat

„Wir werden einen Normenkontrollrat einführen. Dieses unabhängige Expertengremium wird für Gesetze und Verordnungen eine Gesetzesfolgenabschätzung vornehmen und die Rechtssetzung des Landes dabei insbesondere bezüglich der Bürokratievermeidung und des Bürokratieabbaus bewerten.“

  • Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt

„Oberstes Ziel ist die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Wirtschaftsstandort. Sachsen-Anhalt soll zum attraktivsten Standort für Unternehmen und Beschäftigte im Osten werden. Wir wollen die digitale Infrastruktur weiter ausbauen und die Entbürokratisierung vorantreiben. Förderprogramme werden künftig nicht nur unbürokratischer, standardisierter und digitaler gestaltet, sondern können weiterhin auch Kriterien wie betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung berücksichtigen.“

  • Digitalisierung der Verwaltung

„Mit der Digitalisierung der Landesverwaltung wollen wir die sich bietenden Chancen nutzen, Prozesse zu hinterfragen und unnötige Bürokratie abzubauen. Die Digitalisierung muss zentral koordiniert werden, ist aber gleichzeitig Aufgabe nahezu aller Politikfelder.“

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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