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Reform korrigiert Anfechtungspraxis bei Insolvenzen

  • 17.02.2017
  • Aktuelle Politikmeldungen
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Am Donnerstagabend hat der Bundestag die Reform der Insolvenzverordnung verabschiedet. Damit werden Rechtsunsicherheiten und damit die Benachteiligung insbesondere mittelständischer Unternehmen wie Genossenschaften beseitigt.

Nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen hat der Bundestag am Donnerstagabend in dritter Lesung die Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Im Vorfeld der Abstimmung herrschte zwischen den Koalitionsparteien noch Uneinigkeit hinsichtlich der Frage des Fiskusprivilegs, die jedoch Anfang der Woche beigelegt werden konnte.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten. Der Genossenschaftsverband hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet und begrüßt die vom Bundestag verabschiedeten Regelungen. Das Gesetz greift die wesentlichen Kritikpunkte des Verbandes an der aktuellen Rechtslage und Anfechtungspraxis auf und setzt essenzielle Verbesserungsvorschläge um.

Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, „das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand stellen“ zu wollen. Die bestehende Rechtspraxis verunsichert insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), da für eine Dauer von bis zu zehn Jahren Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen nicht bestandskräftig abgeschlossen werden können. Während dieser Zeit können KMUs bisher von Insolvenzverwaltern nachträglich zur Kasse gebeten werden.

Auf diese und weitere Punkte hatte der Genossenschaftsverband während des Gesetzgebungsprozesses hingewiesen und Verbesserungsnotwendigkeiten deutlich gemacht.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

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