News

Genossenschaftsverband nimmt Stellung zum Agrarstrukturgesetz in Niedersachsen

  • 28.06.2017
  • Aktuelle Politikmeldungen
image24.jpg

Die niedersächsische Landesregierung beobachtet die Preisentwicklung am Bodenmarkt mit Sorge. Per Gesetz sollen erhebliche Nachteile für den ländlichen Raum durch eine nachteilige Verteilung von Grund und Boden nun über Verbote abgewehrt werden. Es existieren bereits umfangreiche Regeln. Ob zusätzliche Gesetze wirken ist fraglich. Sie würden massive Einschränkungen für die Landwirte zur Folge haben.

26.01.2017 – Um die Bodenpreisentwicklung in Niedersachsen zu dämpfen, plant die Landesregierung eine Genehmigungspflicht für Flächenveräußerung und -verpachtung. Den Entwurf für ein Agrarstruktursicherungsgesetz stellte die Landesregierung den betroffenen Verbänden für eine Stellungnahme zur Verfügung.

In seiner Stellungnahme unterstützt der Genossenschaftsverband die Landesregierung in ihrem Anliegen, nachteilige Entwicklungen für die Agrarstruktur abzuwehren. Gleichzeitig unterstreicht er die Bedeutung konstanter Rahmenbedingungen und positiver Anreize für die Zukunftsperspektive der Landwirte. Vor diesem Hintergrund ist aus Verbandssicht der vorliegende Gesetzentwurf nicht zielführend. Vielmehr gilt es, konkrete Unterstützungsleistungen zu bieten und beispielsweise Junglandwirten mit Bürgschaften zu helfen oder Nachfolgeanreize frühzeitig zu setzen.

Eine Umsetzung des Regulierungsvorschlags in der vorliegenden Form hätte erhebliche Auswirkungen auf die Eigentumsrechte und damit auf bestehende Kreditverträge sowie bürokratischen Aufwand für die Landwirtschaft. Eigentum steht in Deutschland grundgesetzlich unter besonderem Schutz. Staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt können und sollten ultima ratio sein. Soziale Marktwirtschaft und unmittelbare staatliche Lenkung bzw. Mengen- oder Preisregulierung passen nicht zusammen.

Bei deutlich massiveren Fehlentwicklungen, wie zum Beispiel im Wohnungsmarkt, hat der Gesetzgeber Regelungen zur Preisregulierung im Miet- und Pachtbereich beschlossen. Einen Genehmigungsvorbehalt bei Immobilienveräußerungen gibt es nicht – auch wenn das Recht auf bezahlbaren Wohnraum höher wiegen dürfte als der Schutz der Agrarstruktur. Die Pachtpreise zu reglementieren und an ortsüblichen Werten zu orientieren, erscheint dagegen ein sinnvoller Weg, die Attraktivität landwirtschaftlicher Flächen für renditeorientierte Investoren zu vermindern.

Die bürokratische Belastung der Landwirte ist bereits sehr hoch. Jede neue Regelung und jede Änderung bestehender Gesetze erhöht diese Belastung, indem Landwirte sich informieren und den Umgang mit den neuen Regeln ausloten und erproben müssen. Der Vorrang vor neuen Gesetzen sollte daher auf der Anpassung bestehender Regelungen liegen.

Der Genossenschaftsverband wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Stärkung der Landwirtschaft in Niedersachsen durch Anreize- und Unterstützungsprogramme einsetzen.
Die Stellungnahme des Genossenschaftsverbands kann hier heruntergeladen werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

Das könnte Sie auch interessieren

Alle anzeigen