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Änderung des Genossenschaftsgesetzes beschlossen

  • 10.07.2017
  • Aktuelle Politikmeldungen

Kurz vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat den Weg für die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes freigemacht. Ziel ist das im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankerte Vorhaben, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern. Dafür sollten bürokratische Hürden für kleine Genossenschaften abgebaut und eine eigene Rechtsform zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Gesetzesänderung wird das Genossenschaftsrecht modernisiert und rechtliche Klarheit geschaffen, gleichzeitig bleibt der Markenkern der Rechtsform erhalten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Im Genossenschaftsgesetz wird eine „vereinfachte Prüfung“ für sehr kleine Genossenschaften verankert: Diese ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen in jedem zweiten Jahr auf eine vollständige Prüfung in der derzeitigen Form zu verzichten.
  • Die Schwellenwerte für den Prüfungsumfang werden angehoben: Zukünftig sind Genossenschaften erst ab einer Bilanzsumme von 1,5 Millionen Euro und einem Umsatzerlös von 3 Millionen Euro verpflichtet, ihren Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts prüfen zu lassen.
  • Für Genossenschaften, die mehreren Prüfungsverbänden angehören, besteht kein Wahlrecht bezüglich des prüfenden Verbandes: Die Prüfung muss prinzipiell von demjenigen Verband durchgeführt werden, dem die betreffende Genossenschaft zuerst beigetreten ist.
  • Genossenschaften können zweckgebunden die Finanzierung von Investitionen über Mitgliederdarlehen vornehmen, auch wenn sie über keine Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts verfügen.
  • Die Rechtsform des Idealvereins steht sehr kleinen Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement offen: Das gilt, „sofern bei ihnen der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einem ideellen Hauptzweck zu- oder untergeordnet ist“ und knüpft dabei an einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 an, der sich explizit auf Kitas bezieht, jedoch auch für Dorfläden und ähnliches Anwendung finden soll.

Im konstruktiven Dialog während des Gesetzgebungsprozesses wurden sinnvolle Erleichterungen für die Mitglieder erzielt. Das Ergebnis ist ein begrüßenswerter Kompromiss im Sinne aller Beteiligten.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

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