Politische Positionen

Politik-Update: Unternehmensnachfolge: Mitarbeiterbeteiligung als Lösung

  • 07.11.2018
  • Politische Positionen
rwgv_verbandstag_26_04_17_0581.jpg

In Deutschland steht bis 2020 in etwa 150.000 Unternehmen ein Eigentümerwechsel an. Das schätzt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Die KfW geht sogar von einer halben Million Unternehmens-übergaben in den kommenden fünf Jahren aus. Obwohl das allgemeine Interesse an einer erfolgreichen Fortführung groß ist, scheitern viele Nachfolgeprojekte.

Genossenschaftliche Modelle eignen sich als eine attraktive Übernahme- oder Beteiligungslösung. Bisher waren dafür allerdings die steuerlichen Rahmenbedingungen ein Hindernis. Eine Bundesratsinitiative der NRW-Landesregierung will die Unternehmensbesteuerung entsprechend anpassen. Mit der Gesetzesvorlage plant der Bundesrat, die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligung von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich anzuheben. Bisher sieht der Entwurf allerdings eine Beschränkung auf junge Unternehmen („Start-Ups“) vor. Damit würde jedoch eine Mehrheit der betroffenen Unternehmen nicht von der Erhöhung profitieren. Der Genossenschaftsverband schlägt daher eine Erweiterung auf mittelgroße, bereits etablierte Unternehmen vor, denn gerade hier – so schätzt das IfM – sind in den nächsten Jahren die meisten Übergaben zu erwarten.

Der Großteil der Inhaber wünscht sich zwar eine familieninterne Lösung, die nächste Generation hat allerdings oftmals andere Pläne für die eigene Zukunft. Auch die Zahl der nachrückenden Existenzgründer ist zu gering, um den großen Bedarf an Nachfolgern zu decken. Gleichzeitig ist eine ungeklärte Nachfolge eine enorme Investitionsbremse für die Unternehmen. Je näher der Übergabezeitpunkt rückt, desto mehr nimmt die Investitionsbereitschaft ab. Ist die Nachfolge geklärt, steigen die Investitionen wieder um 40 Prozent.

Die Hälfte aller potenziellen Unternehmensnachfolger hat laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Finanzierungsschwierigkeiten. Qualifizierte junge Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben zwar oft Interesse, ihr Unternehmen fortzuführen, doch fehlt ihnen häufig das Kapital. Diese Lücke ließe sich durch eine bessere Förderung der Mitarbeiterbeteiligung schließen.

Genossenschaftliche Beteiligungsmodelle haben zahlreiche Vorteile: Mitglieder entscheiden gemeinsam über den Einsatz des investierten Kapitals, gleichzeitig trifft der Vorstand die geschäftsführenden Entscheidungen. Die Haftung der Genossenschaft ist beschränkt, eine Nachschusspflicht wird in aller Regel ausgeschlossen. Neueintritte bzw. Austritte sind dank des variablen Genossenschaftskapitals ohne Notar oder Registergericht möglich. Dividenden können zur Ansparung weiterer Genossenschaftsanteile eingesetzt werden oder die Genossenschaft finanziert aus den Überschüssen Weiterbildungen der Mitglieder.

Dabei sind verschiedene Modelle denkbar, angefangen von dem Rechtsformwechsel in eine Genossenschaft über die Neugründung einer Genossenschaft, die den Geschäftsbetrieb übernimmt bis hin zu einer Genossenschaft, die stufenweise die Geschäftsanteile des in den Ruhestand wechselnden früheren Inhabers oder Inhaberin übernimmt. Insgesamt erlaubt die Genossenschaft einen langfristig planbaren, sukzessiven Übergangsprozess, der den Interessen sowohl des Unternehmers als auch der Mitarbeiter entgegenkommt.

Auch Arbeitnehmerverbände wie die IG Metall haben das Potenzial kollektiver Nachfolgeprozesse erkannt. Die Genossenschaft bietet wie keine andere Rechtsform die Möglichkeit einer demokratischen Mitwirkung aller Beschäftigten und entspricht damit einem modernen Unternehmens- und Organisationsverständnis, das die Partizipation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als wesentlichen Faktor für den Erfolg des Unternehmens sieht. Denn gerade in KMUs und im Handwerk gibt es eine langjährige Unternehmenstreue und Loyalität der Belegschaft.


Der Genossenschaftsverband fordert…

  • Flexibilität zu erhöhen und Unternehmensfortführung im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen
  • die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen deutlich anzuheben und sowohl für kleine als auch mittelgroße Unternehmen anzuwenden
  • Kammern und kommunale Berater stärker für Mitarbeiterbeteiligungen zu sensibilisieren, damit sie rechtsformunabhängig beraten können.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Das könnte Sie auch interessieren

Alle anzeigen