Politische Positionen

Politik-Update: Einkaufsgenossenschaften droht das Aus durch Kooperationsverbot

  • 31.10.2018
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Die EU plant eine Änderung der Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette. Dies könnte Kooperationen im Einkauf in Zukunft unmöglich machen.

Mit dem Richtlinienvorschlag über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette plante die EU-Kommission ursprünglich eine Stärkung der Marktmacht kleiner Erzeuger gegenüber dem Handel. Durch Änderungen hat das EU-Parlament diese Intention in das Gegenteil verkehrt.

Der Bericht, den das Plenum am 25. Oktober 2018 verabschiedet hat, sieht vor, Zusammenschlüsse von Einzel- und Großhandel in Zukunft zu verbieten. Dies könnte zu einer Zerschlagung genossenschaftlicher Strukturen in der Lebensmittellieferkette führen. Der Vorschlag geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.

Eine solche Regulierung widerspräche nicht nur dem Koalitionsvertrag im Bund – in dem sich die Regierungsfraktionen auf die Stärkung von Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform – geeinigt haben, sondern hätte auch wirtschaftlich katastrophale Folgen.

Denn gerade die Einkaufsgenossenschaften als Zusammenschlüsse von einzelnen Kaufleuten stellen sicher, dass den großen Handelskonzernen ein ebenbürtiger Partner in der Lebensmittellieferkette gegenübersteht. Dieser Marktmechanismus sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Deshalb fordert der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. eine Klarstellung dieser fehlgeleiteten Regulierung. Es ist vor allem im Interesse der kleineren Marktteilnehmer, die Vielfalt in der Einzelhandelsbranche zu erhalten. Hierzu gehören insbesondere die Einkaufsgenossenschaften, die eine Beteiligung der mittelständischen Genossenschaften an der Lieferkette garantieren.

Der Genossenschaftsverband fordert…

  • die Zusammenarbeit von niedergelassenen Einzelhändlern in Genossenschaften stärken und damit Strukturen im ländlichen Raum erhalten.
  • den Zusammenschluss zu Einkaufsgemeinschaften nicht als unlautere Handelspraktik zu deklarieren und sich im Gesetzgebungsverfahren für Kooperationsmöglichkeiten einzusetzen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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