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Landtagswahl Niedersachsen 2017 - Spitzenkandidaten und Parteien zu genossenschaftlichen Themen

  • 29.09.2017
  • Aus dem Verband

Am 15. Oktober ist wieder Wahl: Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen wählen einen neuen Landtag. Der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. hat dazu die vier Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP interviewt und die Parteien zu genossenschaftlichen Themen befragt.

In den vier Videostatements beantworten die Spitzenkandidaten die folgende Frage: "Für welches Genossenschaftsmodell würden Sie bei der Gründung Pate stehen?". Weiter unten auf der Seite finden Sie zudem die auführlichen Antworten der Parteien zu drängenden Fragen der Genossenschaften in Niedersachen.

CDU: Wir werden den verfassungsrechtlichen Rahmen ausschöpfen, um den knapper werdenden Produktionsfaktor Grund und Boden im Eigentum ortsansässiger Landwirtsfamilien zu halten. Wir werden uns für einen ermäßigten Grunderwerbssteuersatz für aktive Landwirte einsetzen. Wir wollen die steuerliche Veranlagung von landwirtschaftlichen Grundstücken auf das bewohnte Wohnhaus und eine angemessene Grundstückfläche beschränken. Wir wollen ein angepasstes Wachstum der bäuerlichen Familienunternehmen ermöglichen, um sie konkurrenzfähiger zu machen. Wir wollen den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eindämmen. Dafür sollen die finanzielle Kompensation und der Ersatz in produktionsintegrierte Bewirtschaftung oder qualitative Aufwertung von bestehenden Schutzgebieten möglich werden; dazu zählen wir u. a. Lerchenfenster, Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern, doppelter Reihenabstand im Getreide, Blühstreifen. Wir streben eine entsprechende Öffnungsklausel im Bundesnaturschutzgesetz an. Zusätzlich setzen wir auf die Entsiegelung und Rekultivierung ehemaliger Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen, wenn sich die Standorte nach sorgfältiger Prüfung als auf Dauer nicht zukunftsfähig erweisen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz um eine Öffnungsklausel zu ergänzen, die es den Ländern ermöglicht, die Ersatzgeldzahlung als gleichwertige Alternative zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzuführen. Die Kompensationszahlungen müssen vollständig naturschutzfachlichen Zielen dienen.

SPD: In Niedersachsen gibt es die höchsten Bodenpreissteigerungen im Ackerbau aller westlichen Bundesländer. Dies führt zu steigenden Produktionskosten, die vor allem kleine und mittelgroße bäuerlicher Betriebe gefährden. Deshalb hat die rot-grüne Landesregierung am 09.05.2017 ein Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur auf den Weg gebracht. Wesentlicher Bestandteil sind eine „Pachtpreisbremse und Kaufpreisbremse. Hätten Kauf- oder Pachtpreise in einer Region mehr als 30 Prozent über dem Durchschnitt gelegen, wäre die Preisbremse wirksam geworden. Zudem sollte verhindert werden, dass einzelne Flächeninhaber eine marktbeherrschende Stellung erlangen. In diesem Fall hätten ortsansässige Landwirte den Vortritt erhalten. Dieses Gesetz würde einen Riegel vor Bodenpreisspekulation schieben. Noch strittige Punkten des Gesetzentwurfes sollten im Zuge der Beratungen gemeinsam mit den Betroffenen gelöst werden. Leider konnten diese Beratungen durch die vorgezogene Landtagswahl nicht zu Ende gebracht werden.

Bündnis90/Die Grünen: Um klein- und mittelständische landwirtschaftliche Betriebe zu stützen, wollen wir das Grundstücksverkehrsrecht in Niedersachsen reformieren. Mit dem Niedersächsischen Agrarstruktursicherungsgesetz, dass in dieser Legislaturperiode erarbeitet wurde, nun aber aufgrund der aktuellen Situation im Landtag nicht mehr verabschiedet werden kann, sollten die bestehenden Gesetze des Landpachtverkehrsgesetzes, des Reichssiedlungsgesetzes und des Grundstücksverkehrsgesetzes bauern- und bürgerfreundlich zusammengeführt und Gesetzeslücken geschlossen werden. Auch für die künftige Legislaturperiode wollen wir dieses Projekt in Angriff nehmen, denn der verschärfte Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen zeigt einen deutlichen Handlungsbedarf, was auch vom Bund bestätigt wird. Vor allem in Landkreisen mit vielen Biogasanlagen und intensiver Viehhaltung ist der Boden knapp. Fremdinvestoren und Kapital-gesellschafen nutzen ihn dabei immer häufiger als lohnende Geldanlage. Dies hat zu einer rasanten Steigerung der Pacht- und Kaufpreise geführt, die nach wie vor anhält, wie der jüngste Landesgrundstücksbericht zeigt. Schwerpunktgebiete der Viehhaltung wie Cloppenburg, Vechta, Emsland, Osnabrück und Bad Bentheim, sind dabei zwar besonders betroffen, aber auch in anderen Regionen steigen die Preise. Mit Hilfe dieses Gesetzes lassen sich die Pacht- und Kaufpreise künftig auf 30 Prozent über dem örtlichen Durchschnittswert begrenzen. Gerade für wirtschaftlich ohnehin belastete Betriebe, wie dies bei vielen Milchviehbetrieben der Fall ist, können die hohen Pachtpreise über die künftige Existenz des Betriebes mitentscheiden. Außerlandwirtschaftlichen Investoren soll der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen auch dann versperrt werden, wenn sie maßgebliche Teilhaber eines Betriebes werden. Gegenüber landwirtschaftlichen Großbetrieben mit einer marktbeherrschenden Position im lokalen Grundstücksmarkt sollen kleinere Betriebe gestärkt werden. Beim Flächenerwerb sollen deshalb künftig ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte wirksam privilegiert werden. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, vor etwaigen Veräußerungen ihr Interesse an ortsnahen Flächen zur Bewirtschaftung zu bekunden und erhalten dann unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht. Zudem gibt es auch in Niedersachsen einzelne Großbetriebe, die sich massiv erweitern und damit die lokale Agrarstruktur aus dem Gleichgewicht bringen. Deshalb müssen auch hier die Vorkaufsrechte von bäuerlichen Familienbetrieben gestärkt werden. Mit einem novellierten Grundstücksverkehrsrecht wollen wir dem Flächenausverkauf durch Großinvestoren einen Riegel vorschieben. Uns ist Ihre Position, anstelle einer gesetzlichen Regelung des Bodenmarktes, Betriebe und Junglandwirte verstärkt zu fördern, bekannt. Zum einen werden sowohl Junglandwirte im Speziellen als auch die Landwirtschaf im Allgemeinen bereits mit beträchtlichen Summen aus Steuergeldern gefördert. Auch werden Junglandwirte im Rahmen des NASG-Entwurfes gefördert. Über das Vorkaufsrecht der NLG soll den Junglandwirten und Neueinsteigern neben den bisherigen Pächtern der Flächenerwerb erleichtert werden. Das Problem der steigenden Pachtpreise wird auch durch einen noch weiteren Ausbau der Förderung nicht in den Griff zu bekommen sein! Dies wird nur lediglich in weitere Preissteigerungen münden. Ein finanzieller fortlaufender Ausgleich steigender Pachtpreise lässt sich in keinster eise vor den Steuerzahler*innen legitimieren.

FDP: Wir Freie Demokraten sind uns der Probleme bewusst, welche von den regional unterschiedlichen Entwicklungen des Bodenmarktes für kleine und mittlere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ausgehen können. Die Lösung kann jedoch in einer Sozialen Marktwirtschaft nicht darin bestehen, mit immer weitergehenden Eingriffen und Genehmigungsvorbehalten die Vertragsfreiheit und das verfassungsrechtliche Eigentumsrecht auszuhöhlen. Zudem bietet das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ bereits heute zahlreiche Möglichkeiten zur Regulierung des Bodenmarktes, bei deren konsequenter Umsetzung nicht zuletzt auch die Länder gefordert sind. Erst im Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss auf der Basis aktuell geltenden Rechts das Vorkaufsrecht für Landwirte gegenüber externen Investoren gestärkt. Wir Freie Demokraten interpretieren dies nicht wie die rot-grüne Landesregierung als Aufforderung zur Schaffung neuer Gesetze, sondern als Aufforderung, geltendes Recht konsequent umzusetzen. Darüber hinaus sind wir jederzeit bereit, mit dem Berufsstand über notwendigen Anpassungen und Korrekturen der aktuellen Rechtslage an neue Gegebenheiten zu sprechen.

CDU: Wir werden die Milcherzeuger und die Molkereien bei ihrem Anpassungsprozess an den Wettbewerb und den wachsenden internationalen Handel unterstützen. Staatliche Mengenregulierungen am Milchmarkt sind keine Lösung. In Krisenzeiten bedarf es einer Marktintervention, die Dumpingpreise verhindert, und ggf. eines flankierenden Bürgschaftsprogramms des Landes. Marktpreise müssen fair sein und den Erzeugern ein auskömmliches Einkommen ermöglichen. Wir fordern die Möglichkeit einer dauerhaften Risikoausgleichsrücklage, damit Betriebsgewinne mehrjährig zum Ausgleich von Betriebsverlusten genutzt werden können. Wir werden genossenschaftliche Strukturen speziell am Milchmarkt fördern, um es Landwirten weiterhin zu ermöglichen, gebündelt am Markt aufzutreten und so ihre Position im Wettbewerb zu sichern.

SPD: Die SPD Niedersachsen setzt sich für den Erhalt der Milchwirtschaft in Niedersachsen ein. Die Erzeuger sollen mittelfristig z.B. durch die steuerliche Gewinnglättung entlastet werden. Kurzfristig ist es bei einer erneuten Krise wichtig, über Bürgschaften und Hilfen die Liquidität der Höfe zu erhalten. Langfristig muss z.B. durch die 2015 beschlossene Charta „Weideland Norddeutschland“ eine Stabilisierung erreicht werden. Mit dem am 22.11.2016 verabschiedeten Antrag setzt sich die SPD für die Perspektiven der Milchbauern ein, indem Beratungsangebote intensiviert, Produktionskosten gesenkt, finanzielle Risiken auf die gesamte Wertschöpfungskette übertragen und Exportmöglichkeiten für niedersächsische Produkte ausgeweitet werden. Die Vertrags- und Lieferkonditionen müssen es den Milchbauern ermöglichen, erneute Preiskrisen zu vermeiden. Darüber ist die Krise der Molkereiwirtschaft eine nationale bzw. europäische Herausforderung ist, bei der vor allem das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert ist.

Bündnis90/Die Grünen: Um die Existenz der bäuerlichen Milchviehwirtschaft langfristig zu sichern, müssen Milchviehhalterinnen und – halter angemessene Preise für Ihre Milch bekommen. Das heißt vor allem, dass Angebot und Nachfrage nach Milch und Milchprodukten in einem gesunden Verhältnis zueinanderstehen müssen. Bei Milchüberangeboten muss die Milchmenge am Markt reduziert werden. Landwirte brauchen dann für nicht produzierte Milch eine Ausfallzahlung. Wir plädieren für ein europaweites Kriseninterventionsprogramm, das längerfristigen negativen Deckungsbeiträgen entgegenwirkt. Unterschiedliche Konzepte, wie z.B. indexbasierte Modelle, wie das European Milkboard sie vorschlägt, müssen hier geprüft und abgewogen werden. Selbst die späte und halbherzige Mengenregulierung im letzten Jahr hat sofort Wirkung gezeigt. Jetzt, wo sich die Krise etwas abzuschwächen scheint, muss daran gearbeitet werden, durch Mechanismen zur Mengenregulierung für einen potenziellen erneuten Krisenfall gewappnet zu sein. Auch der LEH ist in die Verantwortung zu nehmen ist. Dumping-Angebote, bei denen unter dem Einstandspreis verkauft wird, müssen unterbunden werden. Preissteigerungen bei Milchprodukten sollte der LEH gerechter eise auch an die Landwirte weiterreicht, die diese dringend für die Tilgung ihrer Kredite benötigen. Dies ist in der Vergangenheit nicht ausreichend geschehen. Hier müssen wir die Marktmacht der Landwirte stärken – z.B. durch Erzeugergemeinschafe. Zudem ist die Exportorientierung im Milchmarkt ein erhebliches Preisrisiko: Die Landwirte setzten sich so der vollen Volatilität des Weltmarktes aus. Wir plädieren daher für eine Abkehr von der exportorientierten Massenproduktion, die über Dumpingpreise zur Zerstörung inländischer und ausländischer bäuerlicher Strukturen führt. Die reine Mengenproduktion ist darüber hinaus mitverantwortlich für millionenschwere Bußgelder, die aufgrund des Verstoßes gegen die Nitrat-RL (und evtl., falls nicht gehandelt wird gegen die NEC-RL) drohen. Auch widersprechen sie als Mitverursacher der Eutrophierung der Landschaf den Zielen der Biodiversitätsstrategie und dem Schutz der Artenvielfalt. Ein höheres Erzeugereinkommen erreichen wir vor allem durch besondere Qualität der Milchprodukte, durch besondere Merkmale, die sie von der Masse abheben und sich in ert setzen lassen. Die Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher befürwortet eine artgerechte Haltung. Biomilch- und Weidemilchprodukte erfreuen sich daher auch eines guten Absatzes. So ist die Nachfrage bei Biomilch seit Jahren wesentlich höher als das hiesige Angebot. Etliche Landwirte versuchen zurzeit, ihren Betrieb umzustellen auf ökologischen Landbau. Wir finden, dies ist der richtige Weg und möchten den Umstieg und die Fortführung der Bioproduktion und Weidetierhaltung künftig auch weiter fördern. Über das Weidemilchprogramm sollen Marketingkonzepte (für Milch und Milchprodukte aus Weidehaltungssystemen) (weiter-)entwickelt werden, die die Wirtschaftlichkeit der Weidemilch sichern sollen. Die im Januar auslaufende Grünlandprämie für Landwirte wollen wir durch eine höhere Weideförderung ersetzen. Ab 2018 wollen wir im Falle unserer Regierungsbeteiligung jährlich 30 Millionen Euro für Tierhalter bereitstellen, die ihre Kühe, Schafe und Ziegen den Weidemilch-Regeln entsprechend häufig auf Weiden grasen lassen. Dies entspricht nahezu dem dreifachen der bisherigen Förderung.

FDP: Die in Bund und Land während der vergangenen Milchkrise durchgeführten Milchgipfel waren reiner Aktionismus und politische Selbstdarstellung. Für eine langfristige Sicherung der Produktion bei uns vor Ort haben sie nichts gebracht. Im Gegenteil wurde durch die große Koalition in Berlin, unterstützt durch die grüne Agrarpolitik in den Ländern, praktisch zeitgleich zur Milchkrise des Bürokratiemonster Düngeverordnung auf den Weg gebracht, das für die Landwirtschaft in Deutschland mehrere Milliarden Euro Kosten pro Jahr verursacht und darüber hinaus wenig für die Umwelt bringt oder sogar Problemlösungen durch eine bessere Verteilung von Wirtschaftsdünger verhindert. Im Gegensatz dazu setzen wir Freie Demokraten uns für eine Politik ein, die es der Landwirtschaft einfach macht. Ländliche Räume brauchen eine starke landwirtschaftliche Wertschöpfungskette mit einer flächendeckend gesicherten Produktionsbasis ohne überbordende Bürokratie durch unnötige Auflagen. Statt dies nur in Sonntagsreden zu fordern, muss sich Politik tagtäglich dafür einsetzen, um der Branche eine Zukunftsperspektive zu bieten.

Regionale Kreditinstitute wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken sind wichtige Finanzierungspartner des Mittelstands in Niedersachsen und stellen die Bargeldversorgung im Land sicher. Sie leiden aber unter einem steigenden regulatorischen Aufwand, der für kleine, risikoarme Kreditinstitute oft unangemessen hoch ist. Was kann die Politik tun, um diese Banken zu stärken?

CDU: Der Erfolg von Mittelstand und Handwerk hängt maßgeblich von einem stabilen Kapitalmarkt und einem soliden Finanzsystem ab. Das Drei-Säulen-Modell der deutschen Kreditwirtschaft aus öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie Privatbanken hat sich als Stabilitätsfaktor unserer Volkswirtschaft bewährt. Daher setzen wir uns für den Erhalt dieses Systems im europäischen Finanzmarkt ein, z.B. in Form von geringen Regulierungsanforderungen für regionale Banken. Bei der Finanzmarktkontrolle und den Bankensicherungssystemen muss der Grundsatz der Subsidiarität gelten.

SPD: Genauso wie Sie es in Ihrem Anliegen formulieren, stellen auch wir als SPD in Niedersachsen fest, dass Volks- und Raiffeisenbanken in genossenschaftlicher Organisation sowie Sparkassen in kommunaler Trägerschaft feste und verlässliche Partner für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sowie den deutschen Mittelstand sind. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion zusammen mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 23.03.2017 einen Entschließungsantrag in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, sich für die Volksbanken und Raiffeisenbanken stark zu machen und zu verhindern, dass für unsere regionalen Kreditinstitute die gleichen EU-Maßstäbe wie für Banken mit internationalem Geschäftsschwerpunkt gelten. So soll der regulatorische Aufwand minimiert werden und weiterhin gewährleistet sein, dass unser gewachsenes und bewährtes genossenschaftliches Aufsichtssystem und der öffentliche Auftrag unserer Regionalbanken erfolgreich wahrgenommen werden können.

Bündnis90/Die Grünen: Volks- und Raiffeisenbanken, sowie Sparkassen, sind sehr wichtige Bestandteile der Bankenlandschaf in Deutschland. Zusammen mit anderen Banken stellen sie die Bargeldversorgung im Land sicher. Generell bewegen sich die Anforderungen an die Banken, wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen, immer im Spannungsfeld von staatlichen Regeln zum Schutz der Kundinnen und Kunden und der Marktfreiheit der Unternehmen. In der Bankenkrise von 2008 sind etliche Schwächen des Bankensektors zutage getreten, ausdrücklich aber waren die Volks- und Raiffeisenbanken nicht an den Verwerfungen beteiligt. Im Zuge der Aufarbeitung der Bankenkrise wurden einige sinnvolle Maßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen, was z.B. die Eigenkapitalquote und weitere stabilitätserhöhende Maßnahmen angehen. Diese neuen Regeln betreffen teilweise auch die Volks- und Raiffeisenbanken. Der Einfluss der Landespolitik auf diese Regelungen, die nun mal von EU- bzw. Bundesebene kommen, ist beschränkt. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich schon länger dafür ein, dass Banken, deren Geschäftsmodell nachhaltig und risikoarm ausgelegt ist, anders behandelt werden. In diesem Sinne haben wir auch mehrere Beschlüsse im Landtags-Plenum gefasst. Wir GRÜNE setzen uns daher auf allen Ebenen für eine Regulierung nach dem Subsidiaritätsprinzip ein: Große und komplexe Banken, die ein Risiko für das Finanzsystem darstellen müssen mehr Auflagen erfüllen, kleine ungefährliche Banken können Erleichterungen erhalten.

FDP: Wir Freien Demokraten setzen uns seit vielen Jahren für eine nach Bankentyp differenzierte Regulierung ein, die insbesondere für die kleinen und mittleren Kreditinstitute überlebensnotwendig ist. Wir sind überzeugt, dass der Bankensektor durch ein effektives und nachhaltiges Regelwerk stabilisiert werden muss, aber eben nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden darf. Eine Forderung nach noch höheren Eigenkapitalquoten für die kleinen und mittleren Kreditinstitute, verkennt die Regulierungsformen, die bereits heute angewendet werden. Niedersachsen soll daher Aktivitäten im Rahmen der sogenannten „Simple-and-Small-Banking-Box“ unterstützen.

CDU: Das schnelle Internet gehört zur Daseinsvorsorge. Der Ausbau eines leistungsfähigen und symmetrischen Hochgeschwindigkeitsnetzes, das dem technischen Fortschritt angepasst wird, ist vorrangig eine Aufgabe der Wirtschaft. Gerade in den ländlichen Räumen erfolgen private Investitionen jedoch nicht flächendeckend. Der ergänzende Ausbau der Breitbandinfrastruktur wird deshalb ein Schwerpunkt unserer Politik sein. In diesem Zusammenhang werden wir Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, beispielsweise in Form genossenschaftlicher Lösungsmodelle, ausbauen. Damit Niedersachsen Gigabit-Land wird, werden wir bis 2022 eine 1-GB-Strategie umsetzen. Das heißt: Highspeed-Internet für alle. Für den Breitbandausbau mit Glasfaser werden wir in der kommenden Wahlperiode daher 1 Mrd. Euro Landesmittel zur Ergänzung des Bundesförderprogramms bereitstellen. Bis 2022 werden keine weißen Flecken mehr auf dem Breitbandatlas Niedersachsen zu erkennen sein. Wir werden kostenloses WLAN in allen landeseigenen Gebäuden mit Publikumsverkehr bis 2022 bereitstellen. Die Kommunen werden wir bei Ausbau dieses Angebots in ihren Gebäuden unterstützen. Zusätzlich werden wir die Einrichtung freier WLAN-Angebote im öffentlichen Raum fördern. Wir fördern den Netzausbau im ländlichen Raum und die Mitverlegung einer Leitungsinfrastruktur beim Bau von Landesstraßen. Jede Straße sollte nur einmal aufgerissen werden. Um die Kommunen beim Breitbandausbau in ihrem Verantwortungsbereich zu unterstützen, werden wir das niedersächsische Breitbandkompetenzzentrum in Osterholz-Scharmbeck stärken. Gigabitnetze und der 5G-Mobilfunk gehören zu den wichtigsten Rahmenbedingungen, damit die niedersächsische Wirtschaft im internationalen Wettbewerb erfolgreich agieren kann. Unser Ziel ist daher der flächendeckende Ausbau des 5G-Standards ggf. ergänzend zu den Anstrengungen des Bundes. Er ist zwingende Voraussetzung für den vernetzten bzw. autonomen Verkehr sowie für moderne Kommunikation. Wir wollen sämtliche Digitalisierungsaufgaben einschließlich des Breitbandausbaus bündeln und standardisieren. Wir werden die erforderliche personelle Ausstattung für eine zügige Projektabwicklung bereitstellen. Sämtliche Digitalisierungsaktivitäten der Landesregierung werden von einem Sonderstaatssekretär koordiniert. Die bisher über verschiedene Ressorts verteilten Kompetenzen werden in seiner Verantwortung gebündelt. Er wird im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode ein mit den Ministerien, der Landesdatenschutzbeauftragten, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Unternehmerverbänden und den Gewerkschaften abgestimmtes Konzept vorlegen mit dem Titel „Masterplan Digitalisierung – Niedersachsen bis 2022 in die Gigabitgesellschaft bringen“ vorlegen.

SPD: Die Breitbandversorgung in Niedersachsen aktuell besser ausgebaut ist als in Deutschland insgesamt. 2016 hatten 81,1 Prozent der Haushalte mindestens 30 Mbit/Sekunde und 66,0 Prozent mindestens 100 Mbit/s. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 alle Haushalte, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen flächendeckend an eine glasfaserbasierte Breitbandinfrastruktur anzuschließen, welche Übertragungsraten von einem Gigabit ermöglicht. Dieses Ziel erreichen wir durch eine Verbindung dreier Programme: Erstens haben wir eine landesweite Breitbandstrategie entwickelt, die für den Breitband- und Glasfaserausbau 1,5 Milliarden Euro an Fördergeldern bereithält. Zweitens werden wir einen „Niedersachsenfonds“ einrichten, der in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro für die Zukunftsprojekte Breitband, Verkehr, Bildung, Sport und Integration zur Verfügung. Drittens schaffen wir einen „Digitalbonus“ für kleine und mittelständische Unternehmen, um diesen bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr zu gewähren.

Bündnis90/Die Grünen: Für die Zukunft Niedersachsens und für einen weiter erfolgreichen Wirtschafsstandort des Landes auch in der Zukunft ist aus unserer Sicht der Zugang zu digitalen Autobahnen entscheidender als mehr Asphalt. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 die Versorgung in ganz Niedersachsen mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 50 Megabits pro Sekunde sicherzustellen, wohl wissend, dass das nur ein weiterer Schritt ist, dem sich der nächste Ausbauplan anschließen muss. Wir wollen die Netzinfrastruktur weiter ausbauen. Dazu gehört für uns auch, dass der Bundesverkehrswegeplan zu einem Bundesnachhaltgkeits-infrastrukturplan werden muss, der den Breitbandausbau einschließt. Neue Datenautobahnen sind aus unserer Sicht heute wichtiger als neue Straßen. Ein Breitband-Internetzugang erlaubt, im Gegensatz zu älterer Zugangstechnik, den Nutzer*innen einen schnellen Zugang zum Internet mit hoher Datenübertragungsrate. Grüne Landespolitik fördert diesen Breitbandausbau in ganz Niedersachsen und sorgt für den Ausbau einer zukunftsfähigen IT-Infrastruktur. Der Breitbandausbau muss gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen hohe Priorität haben. Nachdem wir Grüne in Regierungsverantwortung mit der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben, dass sich kommunale Unternehmen auf gleicher Augenhöhe mit Privatunternehmen am Wettbewerb für den Netzausbau beteiligen können, kommt endlich Bewegung in den Breitbandausbau Eine wichtige Voraussetzung für ein stärkeres Engagement durch den Staat ist die Anerkennung einer Breitbandanbindung als staatliche Daseinsvorsorge auf europäischer Ebene. Dafür setzen wir uns ein. Damit könnte die finanzielle Förderung von Bund und Land für jene Kommunen, die sich dieser komplexen Aufgabe annehmen und die großen Monopolisten durch eigene Initiativen als Betreiber von eigenen Netzen herausfordern, noch effektiver eingesetzt werden. In der Praxis machen wir heute häufig die Erfahrung, dass von profitorienterten Providern nur technische Schein-lösungen für den ländlichen Raum angeboten werden, die den Verbraucher*innen nur begrenzte und nutzungsabhängig geteilte Datenraten anbieten und den Anforderungen der Zukunft in keiner eise gerecht werden. Wir fordern deshalb das Verlegen von Glasfasern bis an jeden Haushalt, um den stetig wachsenden Bandbreitenbedarf von Anwendungen und Diensten im Internet auf lange Sicht nachzukommen.

FDP: Die Zukunftschancen und der Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger, die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft und die Handlungsfähigkeit der Politik hängen entscheidend davon ab, ob es uns gelingt, die Chancen des digitalen Wandels optimal zu nutzen. Dafür müssen auch die politischen Rahmenbedingungen stimmen und die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Denn ein Selbstläufer ist dieser Fortschritt nicht. Der Anspruch Niedersachsens muss sein, an der Spitze der digitalen Entwicklung zu stehen. Wir Freie Demokraten fordern deshalb: Das zentrale Nervensystem einer digitalen Gesellschaft ist ein leistungsstarkes Breitbandnetz. Der Auf- und Ausbau dieser Infrastruktur ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Insbesondere in ländlichen Regionen müssen noch viele Gewerbegebiete und Ortschaften mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden. Wir wollen in den kommenden fünf Jahren den flächendeckenden Ausbau von Highspeed-Glaserfaserverbindungen bis zur Haustür vorantreiben. Mobiles Internet überall in Niedersachsen! Bis Ende 2020 muss flächendeckend auch auf dem letzten Bauernhof, Landstraße, Eisenbahnlinie oder Acker das Internet als LTE/4G verfügbar sein. Internet to go – das muss im Land der Mobilität Anspruch sein und Wirklichkeit werden. Der Ausbau muss vom Land durchgeführt werden und darf nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Das Land finanziert und realisiert, die Kommunen unterstützen dabei, so wird der Ausbau beschleunigt. Der Ausbau des schnellen Internets ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir Freie Demokraten wollen deshalb, dass der Bund seine direkten und indirekten Aktienbeteiligungen an der Deutsche Telekom AG und der Deutsche Post AG vollständig verkauft. Mit den Erlösen als der Privatisierung lässt sich die notwendige Infrastruktur für die Gigabitgesellschaft stärken, damit Deutschland und damit auch Niedersachsen endlich den technologischen Anschluss an andere europäische Länder findet. Deshalb wollen wir den Erlös aus dem Verkauf der Beteiligungen vollständig in den Ausbau des Glasfasernetzes investieren. Förderprogramme des Landes, des Bundes und der Europäischen Union müssen gebündelt werden. Die Landesregierung soll mit Hilfe der verfügbaren europäischen Regionalförderung und anderer Investitionsmittel einen Förderfonds zur Unterstützung der Kommunen zum flächendeckenden Glasfaserausbau auflegen.

CDU: Die CDU setzt sich für eine nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes ein. Neben dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der Bereitstellung schnellen Internets und eines verlässlichen Mobilfunkempfangs gehört hierzu auch eine leistungsfähige soziale Infrastruktur. Wir werden die vier Ämter für Regionale Landesentwicklung zu acht Innovationszentren weiterentwickeln. Die Innovationszentren werden den Kommunen und Unternehmen als kompetente Beratungsinstanz zur Verfügung stehen. Ziel ist es, über die Innovationszentren die Fördermittelinfrastruktur (EU-, Bundes- und Landesmittel) für die Akteure vor Ort zu optimieren und ihnen bei der Projektplanung und -steuerung Kompetenz und Expertise an die Seite zu stellen. Insgesamt dienen alle acht Innovationszentren dazu, den ländlichen Raum in seinem individuellen Entwicklungspotential zu unterstützen und zu fördern. Wichtig sind dabei vor allem gute Rahmenbedingungen bei Gesundheit und Pflege. Wir werden ein landesweites Konzept „Gesundheitsversorgung 2030“ zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung entwickeln. Es bündelt u. a. die Aktivitäten in den Bereichen Zukunftssicherung der Pflege, Rehabilitation, Prävention und Palliativmedizin. Vor allem werden wir die digitalen Anwendungen und neue Chancen in der Medizintechnik berücksichtigen. Mit einem Krankenhausfinanzierungsfonds werden wir die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 120 auf 200 Mio. Euro erhöhen und somit den Investitionsstau abbauen. Ein digitales Versorgungssystem, die stärkere Nutzung von eHealth-Anwendungen sowie die Erleichterung des Übergangs von der stationären zur ambulanten Versorgung werden dazu beitragen, die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum spürbar zu verbessern. Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen, dem Landesapothekerverband Niedersachsen und der Apothekerkammer Niedersachsenwollen wir neue Mobilitätskonzepte zur ärztlichen und medikamentösen Versorgung im ländlichen Raum entwickeln. Die CDU setzt ferner auf die Stärkung des Ehrenamts. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Es ist gelebte Solidarität. Ohne es würde vieles in Niedersachsen deutlich schlechter funktionieren. Das gilt für den Sport, für die Musik und die Kultur, für die Kirchen und Religionsgemeinschaften, für die Freiwilligen Feuerwehren, für die Wohlfahrtsverbände, für die Rettungsdienste und ebenso für karitativ-soziale Organisationen, ökologische Initiativen sowie die Kommunalpolitik. Dieses Engagement verdient höchsten Respekt und unsere Anerkennung. Es ist viel mehr als ein Hobby. Es ist ein Dienst am Gemeinwesen und muss entsprechend gewürdigt werden – nicht nur in Dankesreden. Wir werden einen Ehrenamtskoordinator einsetzen, der für die bürgerschaftlich Tätigen Projekte initiiert und ihr erster Ansprechpartner ist. Auf dem Internetportal FreiwilligenServer Niedersachsen werden wir kreative Vorschläge für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sammeln. Diese werden binnen eines weiteren Jahres evaluiert, Pilotprojekte entwickelt und in die Praxiserprobung gegeben. Förderrichtlinien und Anträge sollen in leicht verständlicher Sprache verfasst werden. Wir werden bei der Entbürokratisierung des Ehrenamtes die Chancen der Digitalisierung nutzen, damit der Aufwand für ehrenamtliche Mitarbeiter so gering und so flexibel wie möglich ist. Dazu gehört auch, mehrfache Datenerfassung und -haltung zu vermeiden. Das Land und die Kommunen stehen in der Verantwortung, dem Ehrenamt die notwendige Infrastruktur und gute Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Diese auch finanzielle Unterstützung muss kontinuierlich und verlässlich sein. Sie darf angesichts knapper Kassen nicht zur Disposition stehen. Die CDU ist davon überzeugt, dass Sozialgenossenschaften in diesem Umfeld einen stärkeren Beitrag zur Sicherung einer starken und verlässlichen sozialen Infrastruktur leisten können.

SPD: Als SPD in Niedersachsen legen wir großen Wert auf das Engagement der Genossenschaften in unserem Bundesland. Sie verbinden täglichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern sowie wirtschaftliche Selbstorganisation mit unternehmerischem Handeln, ökologischen Zielen und sozial geprägter Selbstständigkeit. Wir stellen mit Freude fest, dass die Zahl der Genossenschaften seit 2014 wieder steigt. Damit das auch in den nächsten Jahren so bleibt, hat die SPD für einen Antrag des Landtags geworben, in dem sie sich für ein Förderungsmuster für Genossenschaftsgründerinnen und -gründer einsetzt und dabei im Besonderen spezielle Informations- und Beratungsangebote für Sozialgenossenschaften einrichtet. Das Potenzial dieser Rechtsform ist noch lange nicht ausgeschöpft und wird hoffentlich in Zukunft einen großen Beitrag für eine stabile soziale Infrastruktur in Niedersachsen schaffen, sodass wir gemeinsam in soziale Zukunftsthemen investieren können. Als SPD in Niedersachsen legen wir großen Wert auf das Engagement der Genossenschaften in unserem Bundesland. Sie verbinden täglichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern sowie wirtschaftliche Selbstorganisation mit unternehmerischem Handeln, ökologischen Zielen und sozial geprägter Selbstständigkeit. Wir stellen mit Freude fest, dass die Zahl der Genossenschaften seit 2014 wieder steigt. Damit das auch in den nächsten Jahren so bleibt, hat die SPD für einen Antrag des Landtags geworben, in dem sie sich für ein Förderungsmuster für Genossenschaftsgründerinnen und -gründer einsetzt und dabei im Besonderen spezielle Informations- und Beratungsangebote für Sozialgenossenschaften einrichtet. Das Potenzial dieser Rechtsform ist noch lange nicht ausgeschöpft und wird hoffentlich in Zukunft einen großen Beitrag für eine stabile soziale Infrastruktur in Niedersachsen schaffen, sodass wir gemeinsam in soziale Zukunftsthemen investieren können.

Bündnis90/Die Grünen: Die Entwicklung sozialer Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum ist für das Land Niedersachsen von herausragender Bedeutung. Welche Anreize wollen Sie schaffen, damit Modelle wie Sozialgenossenschaften hier einen stärkeren Beitrag leisten können? Antwort: Sozialgenossenschaften bieten in ihrer Vielfalt eine Organisationsform für vieleLebensbereiche, z.B. Wohnen, Arbeiten oder Einkaufen. Sie können so zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Räumen mit schrumpfender Bevölkerung beitragen oder Lösungsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse von Familien, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderungen bieten und sind für uns daher zentrale Elemente nachhaltiger und gemeinwohlorientierter Marktwirtschaf. Bereits in der laufenden Legislaturperiode haben wir deshalb Beratungsangebote verstärkt und ausgebaut, rechtliche Hemmnisse reduziert und Finanzierungsmöglichkeiten verbessert, um die Gründung und die Arbeit von Genossenschaften zu unterstützen. Zukünftig wollen wir verstärkt soziale und nachhaltige Aktivitäten, sowie die Neugründung von Sozialgenossenschaften fördern, bspw. mit einem entsprechenden Förderprogramm.

FDP: Eine neuere Form der Genossenschaft, die Sozialgenossenschaft, ist in Niedersachsen und Deutschland noch relativ unbekannt. Insbesondere im Sozialbereich können Genossenschaften aber viel Gutes bewirken. So können Sozialgenossenschaften beispielsweise der Kooperation von Betroffenen auf der Basis von Selbsthilfe, der solidarischen Kooperation auf der Basis ehrenamtlichen Engagements oder der Kooperation zur Erbringung gesellschaftlich gewünschter, aber vom Markt nicht adäquat zur Verfügung gestellter Leistungen dienen. Es ist deshalb erforderlich, die Idee der Sozialgenossenschaften im Land bekannter zu machen und die Gründung von Sozialgenossenschaften im Allgemeinen zu erleichtern. Dazu sollten Sozialgenossenschaften, die eine Vorbildfunktion einnehmen und damit zur Bekanntheitssteigerung des Modells beitragen können, durch eine Anschubfinanzierung gesondert gefördert werden. Idealerweise wird in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt und der Region Hannover ein Modellprojekt angestoßen. Die Unterstützung soll dabei lediglich über anfängliche, finanzielle Engpässe hinweghelfen. Langfristig muss sich die Genossenschaft - ganz dem genossenschaftlichen Gedanken entsprechend - wirtschaftlich selbst tragen.

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