- 12.04.2024
- Aus dem Verband
Bundesländer fördern genossenschaftliche Wohnbauprojekte für Bürger
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WeiterlesenUnter dem Motto "GRA im Dialog" hatte die GRA Rechtsanwaltsgesellschaft, eine Kooperationsparterin des Genossenschaftsverbands, zum 21.03.2018 nach Münster an ihren neuen Standort eingeladen, um dort mit ihren Gästen aktuelle Themen aus dem bankrechtlichen wie auch insolvenzrechtlichen Bereich zu erörtern. Der Einladung folgten insbesondere auch Mitarbeiter aus dem jeweiligen Rechtsbereich und Marktfolgebereich umliegender Genossenschaftsbanken.
In dem ersten Vortrag stellte Dr. Thomas Schulteis, Geschäftsführer und Rechtsanwalt am GRA-Standort Düsseldorf, die Entwicklung in der Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherdarlehen dar. Hierbei zeigte er die instanzrechtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung und sich daraus für die Kreditinstitute ergebenden Konsequenzen auf. Dabei differenzierte er grundlegend zwischen jenen – vornehmend älteren –Darlehen, die seit dem 21.06.2016 nicht mehr widerrufen werden können, und Darlehen, bei denen über das Widerrufsrecht informiert wurde anhand von Vordrucken, die auf die neue, seit Juni 2010 mehrfach geänderte Gesetzeslage angepasst wurden. Seine Ausführungen ergänzte er um seine praktischen Erfahrungen aus der prozessualen Begleitung derartiger Rechtsstreite durch die GRA.
Rechtsanwalt Stephan Birke, der am Standort in Münster für die GRA u.a. zum Thema Insolvenzrecht berät, stellte in das Zentrum seines Vortrages die Anpassungen des Gesetzgebers zum 05.04.2017 im Bereich der Insolvenzanfechtung. Schwerpunkt seines Vortrages waren dabei die neu geschaffenen Abs. 2 und 3 des § 133 InsO. Hervorzuheben war dabei auch die als positiv zu sehende Entscheidung des Gesetzgebers, die Verzinsung etwaiger Anfechtungsansprüche nicht mehr von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sondern von der Inverzugsetzung des Anfechtungsgegners abhängig zu machen.
Rechtsanwalt Henning Diehl, der ebenfalls am Standort in Münster seine Beratungsleistungen insbesondere im bankrechtlichen wie aber auch im arbeitsrechtlichen Bereich erbringt, schloss die Vortragsreihe mit Ausführungen zu der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten. Neben dem Hinweis auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung zu derartigen Entgelten zeigte Diehl verschiedene alternative Gestaltungsoptionen und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken auf.
Nach der Vortragsreihe nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit zum Austausch untereinander wie auch mit den Referenten und den ebenfalls anwesenden Kollegen der GRA vom Standort in Düsseldorf. Der gute Zuspruch und auch die Rückmeldung der Teilnehmer dürfte den Kooperationspartner GRA bestärkt haben in dem Entschluss, auch künftig aktuelle Rechtsthemen im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „GRA im Dialog“ zu präsentieren und sich hierüber mit ihren Mandanten auszutauschen.
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