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Zum MitgliederportalDas Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren ist am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die wesentlichen Regelungen treten zum 01.01.2018 in Kraft, so dass Vertragsverhältnisse betroffen sind, die ab dem vorgenannten Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern als Verkäufer und Verbrauchern als Käufer war seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2011 zu berücksichtigen, dass im Fall eines Produktmangels der Verkäufer die Ein- und Ausbaukosten für den Austausch regelmäßig zu ersetzen hat. Bei Kaufverträgen zwischen zwei Unternehmen war dies bislang anders. Nach der Rechtsprechung des BGH sollte der unternehmerische Käufer einen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten nur dann haben, wenn der Verkäufer selbst den Mangel schuldhaft verursacht hatte.
Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlangt nunmehr Gesetzesrang. Der deutsche Gesetzgeber weitet dabei die Grundsätze auch auf Vertragsverhältnisse zwischen zwei Unternehmern aus. Insoweit wird zukünftig zu beachten sein, dass der Verkäufer regelmäßig die Ein- und Ausbaukosten bei einem Produktmangel zu erstatten hat, ohne dass es darauf ankommt, ob er den Mangel zu vertreten hat. Wenn und soweit der Verkäufer mit seinem Vorlieferanten deutsches Recht vereinbart hat, besteht aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, dass der Verkäufer Rückgriff bei seinen Vorlieferanten nimmt. Dies geht allerdings nur, wenn der vom Endabnehmer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr von dem Lieferanten auf den Verkäufer vorhanden war.
„Frisch vom Land - von wegen provinziell“ lautet der Titel eines viel beachten Video-Blogs der Zeitschrift „Die Politische Meinung“. Es geht um Macher im ländlichen Raum. Folkert Groeneveld ist einer von ihnen und er kommt in der jüngsten Ausgabe zu Wort. weiterlesen
Es tut sich weiter was beim Schwarzen Adler– trotz Corona. Dank seiner neuen rund 300 genossenschaftlichen Eigentümer. Ein gutes Beispiel für die Vorteile einer Genossenschaft als Rechtsform, wie Christoph Gottwald im Interview erläutert. weiterlesen
Großzügig & Grün mit professioneller Herzlichkeit und der vertrauten Gastgebermentalität gibt es das GenoHotel ab Januar 2021 sozusagen im Doppelpack. weiterlesen