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EBA erhebt Status-Quo zum Umgang mit grünen Finanzierungen und Hypotheken

  • 02.03.2023
  • von
  • Grundsatzblog

Bis zum 7. April ist die Teilnahme an einer freiwilligen Umfrage der EBA zu Umgang und Marktpraktiken im Zusammenhang mit grünen Finanzierungen und Hypotheken möglich.

Wie in unserem Grundsatzblog-Beitrag vom 28. Februar 2023 aufgezeigt wurde, scheint der Trend hin zu grünen Finanzierungen auf dem Markt für Schuldscheindarlehen ungebrochen. Gemäß dem "Call for Advice" der europäischen Kommission aus dem Herbst vergangenen Jahres sollten jedoch Methoden zur Förderung grüner Finanzierungen und Hypotheken für private sowie für kleine und mittelständische Unternehmen genannt und definiert werden. Daraus abgeleitet stellen sich nunmehr Fragen zur praktischen Umsetzung im Markt (1), zu einer praktikablen Definition von grünen Finanzierungen / Hypotheken (2), zu fördernden / unterstützenden Handlungen in Bezug auf grüne Finanzierungsaufnahme (3) sowie zu Prozessen rund um grüne Finanzierungen (4). Damit fließt diese gesamte Befragung in die Bemühungen der EU innerhalb ihres Projektes "nachhaltige Finanzen".

Praktische Umsetzung im Markt (1): Die Befragung soll sich auf relevante Segmente des Marktes für grüne Finanzierungen fokussieren (insbesondere Private und Mittelstand und deren Weg zu grünen Finanzierungen). Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf grünen Finanzierungen auf Basis der TaxonomieVO. Dabei sind in einer Übersicht sämtliche für grüne Finanzierung relevanten Standards und Klassifikationen (vor allem zur Einstufung als umweltfreundliche Finanzierung) sowie existierende Förderungskonzepte der öffentlichen Hand zu beachten. Weiterhin sind die mit grünen Finanzierungen verbundenen Potenziale und Gefahren für private und mittelständische Kunden zu bewerten. Dies können zum Beispiel günstigere Kreditkonditionen (Potenzial), aber auch Folgen bei Nichteinhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen (Gefahr) sein. Auch sind mögliche (grüne) Marktlücken zu identifizieren.

Definition grüner Finanzierungen (2): Es sind die elementaren Eigenschaften grüner Finanzierungen und die Anforderungen grüner Kreditvergabeprozesse zu beachten. So sollen Finanzierungen auf Konsistenz mit den Kriterien der TaxonomieVO und weiterer Regelungen bewertet und überwacht werden. Zudem sollen Ansätze einer beständigen Anwendung der TaxonomieVO im Kreditvergabeverfahren gewonnen werden. Hinzu kommt, dass Ansätze zu den immer stärker werdenden Anforderungen an Screening-Kriterien und Datenverfügbarkeit im bestehenden Kreditportfolio gewonnen werden sollen. Dabei sind insbesondere auch Aspekte rund um Sicherheiten und deren Bewertung im Kontext von Nachhaltigkeit(-srisiken) zu beachten. Inwiefern grüne Labels für Kredite einen Mehrwert in der Prävention gegenüber Greenwashing liefern können, gilt es ebenso zu klären.

Vergabeprozess grüner Finanzierungen (3 und 4): Hierbei geht es um mögliche nützliche Konkretisierungen der aufsichtlichen Anforderungen an die Kreditvergabeprozesse von grünen Finanzierungen. Sowohl der allgemeine Verbraucherschutz als auch eine verhältnismäßige - Stichwort Proportionalität – und adäquate Praktikabilität für die ausgebenden Banken sind hierbei von Bedeutung. Dabei sind Finanzierungen, die sich auf die jeweiligen Taxonomiekriterien herunterbrechen lassen, genauso zu beachten wie solche, bei denen dies aufgrund (noch) fehlender Regelungen bisher nicht möglich ist und bei denen mit praktischen Marktstandards gearbeitet wird. Der Prozess zur Vergabe von Finanzierungen soll somit perspektivisch unter anderem Verbesserungen in Sachen Transparenz, Überwachung und Einbindung der Kunden im Sinne einer nachhaltigen Kreditvergabe ermöglichen.

Die Teilnahme an der freiwilligen Erhebung für Banken erfolgt über die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene. Dabei sollen sowohl qualitative als auch quantitative Erkenntnisse gewonnen werden, welche die EBA in ihrer Tätigkeit gegenüber der Europäischen Kommission nutzen kann. Für teilnehmende Banken ist zudem ein Workshop angedacht, welcher vertiefende "grüne" Einblicke verspricht.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance