8. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 01/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die erste Ausgabe für das Jahr 2024 unseres Newsletters für Mitgliedsgenossenschaften des Genoverbandes in den Bereichen Energie, Immobilien und Versorgung.

Dieser Newsletter steht vor allem unter dem Motto „bundeseinheitliche Bürgerbeteiligung“ sowie Neuigkeiten zu energiespezifischen Gesetzen und Programmen. Zusätzlich erhalten Sie wie immer Informationen zu allen relevanten Themen Ihrer Fachvereinigung.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Februar 2024. Eine Anmeldung zum Newsletter ist hier möglich.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

12. März 2024 | Haus der DZ BANK, Berlin

Für die Veranstaltung laden Sie DGRV und GdW wie gewohnt ins Haus der DZ BANK (Pariser Platz 3, Berlin) ein. Beginn ist 10.00 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), der Eintritt ist frei.

Dr. Philipp Nimmermann (Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) wird den Bundeskongress mit einem Impulsvortrag zur aktuellen Energie- und Klimapolitik eröffnen. Es folgt ein Kommentar der genossenschaftlichen Praxis mit einem Fokus auf Stromnetze und u.a. den Themen Netzentgelte, Netzausbau und Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Projekte.

Im Anschluss diskutieren Timon Gremmels MdB (stellvertretender Sprecher für Klimaschutz und Energie, SPD-Bundestagsfraktion), Mark Helfrich MdB (Fachsprecher für Energiepolitik, CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Katrin Uhlig MdB (Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatterin für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion), Michael Kruse MdB (Energiepolitischer Sprecher, FDP-Bundestagsfraktion) und Ralph Lenkert MdB (DIE LINKE) zu aktuellen Fachfragen der Energiepolitik.

Abschließend werfen wir einen gemeinsamen Blick auf den Gebäudebereich unter dem Aspekt der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und diskutieren die Frage, wie Genossenschaften bei der kommunalen Wärmeplanung ins Spiel kommen.

Nach dem Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende laden wir am Abend traditionell zum Jahresempfang der deutschen Genossenschaften ein.

Mehr zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

„Die Akzeptanz der mit der Energiewende verbundenen Projekte steht und fällt mit der Beteiligung der Menschen vor Ort“, sagt der Vorstandstandsvorsitzende des DGRV Dr. Eckhard Ott. „Nur wenn die Wind- und Solarparks in den Regionen auch für eine spürbare regionale Wertschöpfung sorgen, werden die Anlagen als positive Entwicklung anerkannt. Deshalb muss der Fokus auf einer aktiven Beteiligung liegen, wie es etwa bei unseren Energiegenossenschaften der Fall ist.“

Auf Bundesebene werden Vorhabenträger bislang jedoch lediglich angehalten, Kommunen beim Bau von Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell zu beteiligen. Einige Bundesländer haben eigene Regelungen zur zusätzlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt auch Nordrhein-Westfalen besteht beim Bau von Windparks die Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot zur Beteiligung zu machen. Die Regelungen sind unterschiedlich ausgestaltet.

„Es ist zwar sehr positiv zu bewerten, dass einige Bundesländer bereits Regelungen getroffen haben. Allerdings braucht es diese Regelungen bundesweit, einheitlich und bis zur Sommerpause gesetzlich geregelt“, so Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand des Bündnis Bürgerenergie (BBEn). „Mit der Studie des IKEM haben wir hierfür nun einen rechtlich validen Vorschlag vorliegen, der eine breite und aktive Bürgerbeteiligung ermöglicht.“

Die vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) im Auftrag von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und BBEn durchgeführte Studie macht einen bundeseinheitlichen Vorschlag auf Basis der in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelung, allerdings erweitert auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Vorschlag beinhaltet die Pflicht des Vorhabenträgers, nach frühzeitigem Austausch mit der Kommune und vorhandenen lokalen Bürgerenergieakteuren sechs Monate nach Erhalt des gesicherten Baurechts den Entwurf einer Beteiligungsvereinbarung vorzulegen. Daran anschließend soll innerhalb eines Jahres eine Beteiligungsvereinbarung zwischen den Parteien verhandelt werden, die bestmöglich die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Sind die Verhandlungen nicht erfolgreich, muss der Vorhabenträger ersatzweise den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort 20 Prozent der Gesellschaftsanteile zum Kauf anbieten. Verstößt er gegen die Beteiligungsvereinbarung oder die Ersatzbeteiligung, kann die betroffene Kommune eine Ausgleichsabgabe verlangen. Bürgerenergiegesellschaften i.S.d. § 3 Nr. 15 EEG und Bürgerenergiegesellschaften, die § 3 Nr. 15 Buch. c EEG nicht entsprechen, sind von der Pflicht ausgenommen.

IKEM-Studie: Regelungsoptionen Bürgerbeteiligung
Gemeinsames Positionspapier von DGRV und BBEn
Pressemitteilung: Vorschlag für eine bundeseinheitliche Regelung der Bürgerbeteiligung an Wind- und Solarparks
Vorschlag für eine bundeseinheitliche Regelung der Bürgerbeteiligung an Wind- und Solarparks – DGRV

Die Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern an den anstehenden Transformationsprozessen ist von entscheidender Bedeutung für deren Akzeptanz. Wenn sich die Menschen vor Ort bei Veränderungen nicht mitgenommen fühlen, ihnen die Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitbestimmung fehlen, entsteht eine ablehnende Haltung. Auch bereits bestehende Meinungen und Vorurteile gegen Veränderungen werden so bestärkt. Dies ist gerade auch bei der Energiewende im Allgemeinen und den konkreten Projekten für Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) zu beobachten. Daher hat der Bundestag die Bundesregierung schon im Entschließungsantrag zum EEG 2023 aufgefordert, eine Regelung zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Bisher existieren jedoch nur Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen bei der Errichtung von Wind- und PV-Freiflächenprojekten, nicht aber die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Das vorliegende Positionspapier zeigt, wie eine direkte und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern rechtlich valide möglich ist und wie die Aushandlung einer regional passenden Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger, Kommune und regionalen Bürgerenergieakteuren abläuft. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt bzw. zu einem Verstoß gegen die Beteiligungspflichten, sind Ersatzbeteiligungen bzw. Ausgleichsabgaben vorgesehen.

Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz – DGRV

Mit dem Jahreswechsel endeten die Energiebremsen zum 1. Januar 2024. Ob es doch noch zu Maßnahmen aufgrund steigender Energiepreise kommt, ist derzeit nicht klar. Ursprünglich sollten sie noch einmal bis Ende März 2024 verlängert werden. Die EU-Kommission hatte die Verlängerung bereits beihilferechtlich genehmigt.

Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen sahen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt wurden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus stiegen. Die Finanzierung erfolgte aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Preisbremsen schützten alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder soziale und kulturelle Einrichtungen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher war wichtig: Wie schon bei der Dezember-Soforthilfe mussten sie selbst nichts tun, um entlastet zu werden. Damit lag die Abwicklung der Erstattungen bei den Versorgungsunternehmen. Gerade für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen wurde die praktische Umsetzung der komplexen Gesetzesentwürfe eine Herausforderung. Darauf hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bereits in ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen der Strompreisbremse und der Pressemitteilung zum geplanten „Rettungsschirm für Stadtwerke“ hingewiesen.

Unsere Position zum Strompreisbremsegesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/strompreisbremse-und-zufallserloesabschoepfung/
Weitere Informationen zur Umsetzung zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/gas-und-waermepreisbremse/

Informationen zum Auslaufen der Energiepreisbremsen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-zum-bundeshaushalt-2244536
Energiepreisbremsen doch nicht verlängert – DGRV

Die reformierte BEG wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Das neue GEG schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend vor, dass die Energiequellen zu mindestens 65 Prozent erneuerbar sind. Für bestehende Heizungssysteme ist im beschlossenen GEG nicht nur der Weiterbetrieb einer fossilen Heizung, sondern auch eine Reparatur ohne direkten Heizungsaustausch möglich. Um dennoch den Umstieg auf regenerative Heizsysteme zu beschleunigen, setzt das GEG auf Anreize durch Förderungen. Mit dem BEG sind die Förderungen nun verfügbar. Doch welche Fördermöglichkeiten bietet das reformierte BEG für Energiegenossenschaften, die in der Wärmeversorgung tätig sind?

Förderung von Heizungsalternativen

Neben den einzelnen Heizungsanlagen in Häusern wird über das BEG auch der Anschluss an ein Wärmenetz und an ein sogenanntes „Gebäudenetz“ gefördert. Gebäudenetze sind Wärmenetze, die maximal 16 Gebäude mit maximal 100 Wohneinheiten versorgen. Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen. Die Basisförderung liegt bei 30 Prozent. Allerdings wurden der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus ergänzt. Diese umfassen noch einmal 20 bzw. 30 Prozent. Den Einkommensbonus erhalten Haushalte bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist an den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Bestandsheizung gekoppelt.

Bei den Gebäudenetzen wird zusätzlich zum Anschluss auch der Bau über das BEG gefördert. Dies umfasst auch den Ausbau und Umbau bestehender Gebäudenetze. Mit der Novelle werden nun auch wieder Gebäudenetze gefördert, die vollständig mit Biomasse betrieben werden. Die Kopplung mit anderen Energiequellen wie etwa Solarthermie ist damit nicht mehr Voraussetzung für ein Förderung. Lediglich der Klimageschwindigkeitsbonus wird nur ausgezahlt, wenn eine andere Energiequelle genutzt wird.

Obwohl mit der Novelle die Zuständigkeit der Förderung nun vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur KfW wechselt, bleibt das BAFA weiterhin für den Fördertatbestand „Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetz“ verantwortlich.

Informationen zur Heizungsförderung finden Sie hier.
Informationen zur Förderung von Wärmenetzen und Gebäudenetzen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen beantworte das BMWK hier.
BEG beschlossen – DGRV

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich ein Eckpunktepapier vorgestellt, das sich mit der Verteilung der Netzkosten befasst. Hintergrund ist die unterschiedliche Verteilung von Mehrkosten in Deutschland, von denen vor allem die Regionen betroffen sind, die beim Ausbau der erneuerbaren Energien weit vorne sind. Beispielhaft sind hier die Windkraftanlagen im Norden Deutschlands und die PV-Freiflächenanlagen in den ländlichen Gebieten zu nennen. Die Netzkosten werden durch die Endverbrauchenden des Stroms refinanziert, was zu einer Differenz von bis zu 10 Cent/kWh bei den Netzentgelten führt. Es gibt starke Unterschiede zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer, wie zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg. Da die Investitionen in den Netzausbau allen zugutekommen, besteht Einigkeit darüber, dass das bestehende System angepasst werden muss.

Um die Netzbetreibenden bei hohen Netzausbaukosten zu entlasten, ist ein dreistufiges Modell vorgesehen. Anhand von Kennzahlen wird in einem ersten Schritt ermittelt, ob der oder die Netzbetreibende von übermäßigen Kosten betroffen ist. Im zweiten Schritt wird abgeglichen, ob diese Belastung über einem Schwellenwert liegt. Ist das der Fall, wird in einem dritten Schritt die Umwälzungshöhe berechnet, sodass die betroffenen Netzbetreibenden einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Mehrbelastung wird bundesweit umverteilt, wodurch die Netzentgelte in betroffenen Regionen sinken.

Ein durchschnittlicher Haushalt soll dadurch bis zu 120 Euro pro Jahr sparen können. Vor allem Schleswig-Holstein und Brandenburg werden von dieser Entlastung profitieren, aber auch Teile von Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Mehrkosten werden dabei solidarisch auf ganz Deutschland verteilt. Als Mechanismus für die Umwälzung wird die Umlage nach § 19 StromNEV gewählt. Diese bildet schon jetzt einen Bestandteil des Strompreises, um entgangene Erlöse auszugleichen, die den Netzbetreibenden durch Kundinnen und Kunden mit verringerten Netzentgelten entstehen. Die Kosten werden dadurch von aktuell 0,4 Cent/kWh auf 0,64 Cent/kWh steigen. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies eine überschaubare Erhöhung von 8,40 Euro pro Jahr.

Sobald die BNetzA offiziell die Zuständigkeit übertragen bekommt, wird der Vorschlag mit Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutiert. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV wird den Prozess mit begleiten und sich für die Belange der genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibenden einsetzen. Überdies engagiert sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden schon seit Jahren für einheitliche Verteilnetzentgelte auf Kundenseite.

Das Eckpunktepapier – Festlegungen zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien finden Sie hier.

Netzentgeltreform: Bundesnetzagentur präsentiert Eckpunktepapier – DGRV

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. November die Übertragung von Geldern für die Bekämpfung der Coronakrise in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig. Vom Bundesfinanzministerium wurde in der Folge eine Haushaltssperre verordnet, sodass vorerst keine neuen Ausgaben zugesagt werden können. Betroffen waren neben der BEW-Förderung auch das Bundesförderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause nun aufgehoben. Es können somit wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt beziehungsweise nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.

Das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ wurde ins Leben gerufen, um Energiegemeinschaften und -genossenschaften mit bis zu 200.000 Euro in der Anfangsphase neuer Windenergieprojekte zu unterstützen und Planungsrisiken zu senken. Zukünftig soll das Programm auch auf den Bereich der PV-Freiflächen ausgeweitet werden. Wie der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen ist, ist die Antragstellung beziehungsweise Bewilligung für Energieförderprogramme nun wieder möglich.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat die Kürzung von Geldern in diesem Bereich scharf kritisiert und sich dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm schnellstmöglich wieder aufgegriffen wird, um mehr Planungssicherheit für die Genossenschaften zu erreichen.

www.dgrv.de/news/buergerenergie-foerderprogramm-wird-fortgesetzt

(1) Herr Hock, herzlichen Glückwunsch: Der deutsche Nachhaltigkeitspreis ging Ende 2023 u.a. an die Bürgerwerke eG. Als Begründung heißt es, das Unternehmen habe Vorbildcharakter, weil es besonders wirksame Beiträge zur Transformation der Wirtschaft leiste. Was macht Ihrer Meinung nach die Bürgerwerke eG zu einem Vorbild?

ANTWORT BÜRGERWERKE:

Vielen Dank für die Glückwünsche!

Die Transformation liegt bei uns schon in der DNA, denn unser Konzept geht weit über das eines reinen Ökostromversorger hinaus. Bei uns haben sich über 50.000 Menschen und über 120 regionale Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland zusammengetan, um gemeinsam die Energiewende voranzubringen. Wir versorgen deutschlandweit Menschen mit Bürgerstrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft und mit nachhaltigem BürgerÖkogas. Unser Ziel dabei ist eine erneuerbare, regionale und selbstbestimmte Energieversorgung in Bürgerhand.

Zum Zeitpunkt unserer Gründung gab es für das, was wir machen wollten - von Genossenschaften selbst erzeugte Energie verkaufen - noch gar keine Lösung. Damit waren und sind wir Vorreiter. Mittlerweile ist aus der Idee von Bürgerenergie eine größere Bewegung geworden. Wir wünschen uns, dass sich weiterhin ganz viele Menschen und Unternehmen der Vision von 100 % Erneuerbaren Energien anschließen.

(2) Inwiefern trägt die genossenschaftliche Struktur der Bürgerwerke zur Nachhaltigkeit bei?

ANWORT BÜRGERWERKE:

Die Bürgerwerke sind ein Zusammenschluss von ganz vielen Menschen, die sich für eine lebenswerte Zukunft einsetzen. Als Genossenschaft wird die Entwicklung unserer Organisation von unseren Mitgliedern, über 120 Energiegenossenschaften, mitentschieden. So werden die Interessen der Menschen direkt berücksichtigt.

Unser Ziel ist maximale Wirkung, nicht maximaler Profit. Das ist direkt in unserer Struktur verankert. Deshalb stecken wir als Genossenschaft und Sozialunternehmen jeden Cent Gewinn in die Energiewende in Bürgerhand. Damit das, was wir tun, einen echten Unterschied macht.

(3) Die Energiewende ist ein Dauerthema und treibt aktuell viele Menschen um. Wieso ist gerade der „Ökostrom in Bürgerhand“, mit dem Sie werben, ein Erfolgsmodell?

ANWORT BÜRGERWERKE:

Ja, “in Bürgerhand”, das bedeutet, dass alle Menschen mitmachen können! Man kann Mitglied in einer Energiegenossenschaft in der eigenen Region werden. Oder man bezieht Bürgerstrom und BürgerÖkogas und fördert auch damit automatisch die Energiegenossenschaft in der Region. Wir möchten, dass Menschen zur dezentralen Energiewende beitragen und bieten dafür die Möglichkeiten. So wird nicht nur Akzeptanz für Veränderung geschaffen, sondern auch Motivation für die Transformation und ein Wirtschaftsmodell mit demokratischem Fundament. Je mehr Menschen anpacken, Ideen umsetzen, desto mehr Wirkung können wir entfalten!

Wir weisen Sie regelmäßig im Newsletter darauf hin, die neue Plattform zur Vernetzung von Angebot und Nachfrage für Energiegenossenschaften zu nutzen. Sie finden die Plattform im Mitgliederbereich des Verbandes. Dort sind nun schon die ersten Einträge eingegangen. Doch jede Plattform lebt vom User Traffic. Daher gilt es: beteiligen Sie sich – es lohnt sich!

Bei Fragen zur Plattform kommen Sie gerne auf uns zu!

Am 19. Dezember 2023 informierte die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften mit einem Webseminar zum Solarpaket I sowie zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Da das Gesetzgebungsverfahren zum vollständigen Solarpaket I noch nicht abgeschlossen ist, erfolgte ein Zwischenbericht über bereits entschiedene Inhalte und Fristen. Der Fokus lag auf dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Sobald das Solarpaket I abgeschlossen ist, werden wir hierzu ein weiteres Webseminar durchführen und entsprechend informieren. Dies wird im ersten Quartal 2024 erwartet.

Video zum Vortrag

Präsentation zum Download

Webseminar „Bericht aus Berlin“ – DGRV

Im Online-Selbstlernkurs „Genossenschaften gründen“ des Netzwerks Energiewende Jetzt e.V. lernen Initiatorinnen und Initiatoren oder Gründungsteams, wie sie eine Genossenschaft erfolgreich gründen: Die Anforderungen an Satzung und Businessplan, die Planung der Gründungsversammlung bis zur Eintragung als eG und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Für Energiegenossenschaften in Gründung gibt es ein zusätzliches Angebot wie fachliches Feedback zu Projekt- und Businessplan oder eine individuelle einstündige Online-Beratung.

Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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