7. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 12/23

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die siebte Ausgabe unseres Newsletters für Mitgliedsgenossenschaften des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen in den Bereichen Energie, Immobilien und Versorgung.

Dieser Newsletter steht vor allem unter dem Motto „Bürgerbeteiligungsgesetz“ und „Bürgerenergiefonds“ in NRW. Hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen sowie aktuelle Updates zu Gesetzen auf Bundesebene. Zusätzlich erhalten Sie wie immer Informationen zu der neuen Suche-Biete-Plattform, Praxishinweisen und Veranstaltungen zu Themen Ihrer Fachvereinigung.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter!

Gerne möchten wir uns im Zuge des letzten Newsletters in diesem Jahr, bei Ihnen für die positive Nachfrage bedanken. Auch im nächsten Jahr werden wir Sie mit allen wichtigen Themen rund um EIV und andere, für Sie spannende, Bereiche versorgen.
Die nächste Ausgabe erscheint im Januar 2024.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2024!

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Nach der dritten und finalen Lesung hat der Landtag in Düsseldorf am Freitag das Bürgerenergiegesetz beschlossen. Damit wird die finanzielle Beteiligung von Anliegerinnen und Anliegern sowie den Standort-Kommunen an den Gewinnen der Windkraft zur Pflicht im Bundesland NRW. Das neue Gesetz schreibt vor, dass sich Vorhabenträger und Kommune im Vorfeld eines Projektes auf eine Beteiligungsvereinbarung einigen sollen. Sofern diese nicht zustande kommt, muss der Vorhabenträger eine vorgeschriebene, empfindliche Abgabe an die Kommune zahlen sowie einen bestimmten Anteil des Projektes finanziell zur Beteiligung für die Anwohnenden öffnen. In jedem Fall profitieren fortan sowohl die Kommunen als auch die Bürgerinnen und Bürger in direkter Nachbarschaft neuer Windkraftanlagen. Und davon soll es jede Menge geben: Die Landesregierung hat sich bis zum Ende der Legislaturperiode 2027 vorgenommen, 1.000 neue Windkraftanlagen zu bauen. Es dürfte also der ein oder die andere in Zukunft mit einem wohlwollenderen Blick auf neue Windräder blicken. So jedenfalls das Kalkül der Regierung: Wenn man selbst an der Windkraft mitverdient, steigt auch die Akzeptanz vor Ort.

Götz: „Chance für Genossenschaften“

Die Regierungsfraktionen betonten abschließend im Landtag den Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. So sieht Dr. Christian Untrieser, energiepolitischer Sprecher der CDU, das neue Gesetz als Weihnachtsgeschenk für die Menschen in NRW. Und Michael Röls-Leitmann, energiepolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, hob vor allem die Genossenschaften hervor, bei denen er sich explizit für ihre Arbeit an der Energiewende bedankte. „Gerade Genossenschaften haben sich als Mittel zur direkten Bürgerbeteiligung bei Energiewende-Projekten bewährt“, betont Peter Götz, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband. Der Verband vertritt über 100 Energiegenossenschaft allein in NRW – Tendenz stark steigend. „Wir erhoffen uns vom Gesetz weiteren Rückenwind für die Bürgerbeteiligung. Es kann bundesweit zur Blaupause werden, um zu zeigen, wie die Energiewende ein Mitmach-Projekt wird,“ so Götz weiter. Er ist sich sicher: „Beteiligung erhöht die Akzeptanz für den Ausbau Erneuerbarer Energien und ist eine große Chance für Genossenschaften.“

Nachdem die schwarz-grüne Landesregierung gerade erst das Bürgerenergiegesetz verabschiedet hat, soll es flankierend auch noch einen neuen Fördertopf für Bürgerenergieakteure geben. Wie dieser exakt ausgestaltet sein wird, ist noch nicht final abgestimmt. Wir stehen im direkten Austausch mit der Landesregierung. Nur so viel vorab: Die Pläne sehen vor, Fördermittel für die Bereiche Wind, Solar, Wärme und Bioenergie bereitzustellen. Die Idee orientiert sich an dem erfolgreichen Förderprogramm in Schleswig-Holstein. Mehr Infos zu dem dortigen Förderprogramm gibt`s hier.

Sobald die Details final abstimmt und beschlossen sind, werden wir Sie kurzfristig über die Newsletter informieren. Gemeinsam mit dem Bürgerenergiegesetz stehen den Genossenschaften in NRW damit zwei neue Tools bereit, um weiter zu wachsen, neue Projekte in Angriff zu nehmen und erfolgreich sein zu können. Es erfolgen derzeit Abstimmungen über mögliche Informationsveranstaltungen Anfang 2024, damit interessierte Mitglieder möglichst zielgenau und einfach an die Fördermittel kommen.

Wir möchten Sie herzlich einladen, eigene Beiträge zu schalten auf der neuen Suche-Biete Plattform im Mitgliederbereich des Verbandes. Sie können unkompliziert über das Mitglieder-Login der Homepage darauf zugreifen. Mit wenigen Klicks erstellen Sie dort intuitiv eigene Einträge.

Die Funktion ist einem digitalen schwarzen Brett nachempfunden und soll die Bedarfe der Energiegenossenschaften zusammenbringen: Sie suchen eine Fläche für eine PV-Anlage? Sie haben Beteiligungsmöglichkeiten für andere anzubieten? Oder Sie wollen ein Projekt gemeinsam umsetzen und suchen Partner? Dann inserieren Sie kostenlos und in wenigen Klicks auf der Plattform. Die anderen Mitglieder erhalten eine Mail-Benachrichtigung, sobald es etwas Neues gibt. Als Genossenschaft wissen Sie: Kooperation lohnt sich – also: Füllen Sie die Plattform mit Leben!

Die Bundesregierung plant, die Digitalisierung des Genossenschaftsrechts weiter voranzubringen. Zukünftig soll insbesondere der digitale Beitritt zu einer Genossenschaft z. B. per E-Mail oder Smartphone-App ermöglicht werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte diesen Schritt bereits auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften angekündigt.

Laut dem „Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ des Bundesjustizministeriums sollen neben dem Genossenschaftsbeitritt auch alle weiteren Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsgesetz geprüft und möglichst durch die Textform ersetzt werden. Zu diesen Schriftformerfordernissen gehört beispielsweise auch die digitale Errichtung der Satzung oder die digitale Kündigung der Mitgliedschaft.

Mehr erfahren Sie hier.

12. März 2024 | Haus der DZ BANK, Berlin

Am 12. März 2024 findet der Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende 2024 statt.

Für die Veranstaltung laden Sie DGRV und GdW wie gewohnt ins Haus der DZ BANK (Pariser Platz 3, Berlin) ein. Beginn ist 10.00 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), der Eintritt ist frei.

Dr. Philipp Nimmermann (Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) wird den Bundeskongress mit einem Impulsvortrag zur aktuellen Energie- und Klimapolitik eröffnen. Es folgt ein Kommentar der genossenschaftlichen Praxis mit einem Fokus auf Stromnetze und u.a. den Themen Netzentgelte, Netzausbau und Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Projekte.

Im Anschluss diskutieren Timon Gremmels MdB (stellvertretender Sprecher für Klimaschutz und Energie, SPD-Bundestagsfraktion), Mark Helfrich MdB (Fachsprecher für Energiepolitik, CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Katrin Uhlig MdB (Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatterin für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion), Michael Kruse MdB (Energiepolitischer Sprecher, FDP-Bundestagsfraktion) und Ralph Lenkert MdB (DIE LINKE) zu aktuellen Fachfragen der Energiepolitik.

Abschließend werfen wir einen gemeinsamen Blick auf den Gebäudebereich unter dem Aspekt der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und diskutieren die Frage, wie Genossenschaften bei der kommunalen Wärmeplanung ins Spiel kommen.

Nach dem Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende laden wir am Abend traditionell zum Jahresempfang der deutschen Genossenschaften ein.
Mehr zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat im Wärmebereich einen ganzen Blumenstrauß an Gesetzesvorhaben geplant. Das Umstrittenste ist nun beschlossen worden. Das GEG soll die regenerativen Heizungen in die Privathaushalte bringen. Flankiert wird es vom Wärmeplanungsgesetz und den Bemühungen im Bereich Fernwärme. Daneben soll es auch weitere Förderungen für Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäudebereich geben. Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Doch was heißt das für Energiegenossenschaften, die in der Wärmeversorgung tätig sind?

Nachfrage für Heizungsalternativen steigt

Das GEG wurde auch deshalb so kontrovers diskutiert, da für Privathaushalte zu hohe Kosten entstehen würden und es an Heizungsalternativen zur Wärmepumpe fehlen würde. Für bestehende Heizungssysteme ist im beschlossenen GEG nicht nur der Weiterbetrieb einer fossilen Heizung, sondern auch eine Reparatur ohne direkten Heizungsaustausch möglich. Um dennoch den Umstieg auf regenerative Heizsysteme zu beschleunigen, setzt das GEG auf Anreize durch Förderungen. Die Richtlinien werden als Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) erst noch beschlossen werden.
Neben den viel diskutierten Wärmepumpen gibt es verschiedene andere Möglichkeiten, Gebäude und Wohnungen klimaneutral mit Wärme zu versorgen und den Anforderungen des neuen GEG zu entsprechen. Eine zentrale Option ist der Anschluss an ein Wärmenetz, da dieses auf einen Schlag die angeschlossenen Haushalte mit sauberer Wärme versorgen kann, wenn es bei der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Quellen wie Biomasse, Solarthermie, Geothermie oder Großwärmepumpen zurückgreift. Daher plant die Bundesregierung mit einem breiten Akteursbündnis, den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen voranzutreiben.

Die zentralen Fakten zum GEG finden Sie hier.
https://www.dgrv.de/news/geg-beschlossen/

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzesentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse verabschiedet. Die Entlastungen gelten seit März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher begannen die Auszahlung bereits im Januar. Die Preisbremsen sollten Ende 2023 enden. Nun wurden sie noch einmal bis Ende März 2024 verlängert. Die EU-Kommission hat die Verlängerung beihilferechtlich genehmigt.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaussteigen. Die Finanzierung erfolgt aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Preisbremsen schützen alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder soziale und kulturelle Einrichtungen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig: Wie schon bei der Dezember-Soforthilfe müssen sie selbst nichts tun, um entlastet zu werden. Damit liegt die Abwicklung der Erstattungen bei den Versorgungsunternehmen. Gerade für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen wird die praktische Umsetzung der komplexen Gesetzesentwürfe eine Herausforderung. Darauf hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bereits in ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen der Strompreisbremse und der Pressemitteilung zum geplanten „Rettungsschirm für Stadtwerke“ hingewiesen.

Unsere Position zum Strompreisbremsegesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/strompreisbremse-und-zufallserloesabschoepfung/
Unsere Position zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/gas-und-waermepreisbremse/
https://www.dgrv.de/news/energiepreisbremsen-beschlossen/

Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verabschiedet. Es soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung treibhausgasneutral werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.

Das WPG sieht die Verpflichtung der Länder vor, auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden Wärmepläne zu erstellen. Der DGRV begleitet den Gesetzgebungsprozess bereits von Anfang an und hat zu den beiden Referentenentwürfen aus Juni und Juli 2023 Stellung genommen, die in gemeinsamer Federführung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet wurden.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßt das Gesetz ausdrücklich als wichtigen Baustein der Wärmewende. In unserer Stellungnahme vom 21. Juli 2023 hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass aus Sicht der Genossenschaften noch die Wiederaufnahme der verpflichtenden Beteiligung von Energiegemeinschaften statt einer „Kann-Bestimmung“ (wie im Kabinettsentwurf) wünschenswert gewesen wäre. Zudem hatten wir eine verpflichtende Beteiligung von Energiegemeinschaften an der Wärmeplanung von Gemeinden mit unter 45.000 Einwohnenden vorgeschlagen.

Wichtiger Beitrag zur Wärmewende

Weitere Punkte haben wir mittels der gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) eingebrachten Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 1. Juni 2023 bereits klären können. Wir begrüßen ausdrücklich den Wegfall der möglichen Verpflichtung von Wärmenetzbetreibenden auf eigene Kosten Entwürfe zur Ausweisung von Wärmenetzgebieten zu erstellen. Auch die Pflicht zur Erstellung eines Transformations- und Wärmenetzausbauplans selbst dann, wenn ein Wärmenetz bereits vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist wird, ist weggefallen. Auch begrüßen wir die neu eingeführte Regelung, dass nach § 18 Abs. 4 (potenzielle) Wärmenetzbetreibende der planungsverantwortlichen Stelle bereits vor Beginn der Wärmeplanung Vorschläge für neue Wärmenetze vorlegen können. Bürgerschaftliche Initiativen können so frühzeitig aktiv werden und werden nicht durch möglicherweise langwierige Wärmeplanungsprozesse ausgebremst.

Genossenschaftliche Wärmenetze können einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten. Dabei muss aber die besondere Situation von Nahwärmegenossenschaften, deren Mitarbeitende überwiegend ehrenamtlich tätig sind, Berücksichtigung finden. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten können, dürfen weder bestehende noch neu zu gründende Nahwärmegenossenschaften durch hohe Planungskosten und unverhältnismäßige bürokratische Pflichten über Gebühr belastet werden. Darüber hinaus stellen insbesondere die Faktoren Finanzierung und Förderung der Projekte aktuell eine große Hürde für Genossenschaften dar. Zudem sind im Rahmen der Wärmeplanung auch die Kommunen gefragt, bürgerschaftliche Akteure aktiv einzubinden oder zu initiieren.

Stellungnahme zum WPG Ref-E

Die Pressemitteilung des BEE finden Sie hier und die vollständige Stellungnahme mit weiteren Details zu den genannten Punkten hier.

Bundestag verabschiedet Wärmeplanungsgesetz – DGRV

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 mit seinem Urteil den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds liegen somit auf Eis.

Als Reaktion auf das Urteil folgte eine sofortige Haushaltssperre durch das Bundesfinanzministerium. Diese besagt, dass aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Das betrifft unter anderem die Förderprogramme zur Energieberatung und vor allem auch die BEW, die für viele Nahwärmegenossenschaften eine unverzichtbare finanzielle Stütze ist. Zwar können Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen weiterverfolgt werden, jedoch werden bei aktuell laufenden Anträgen bis auf Weiteres sowohl ihre Annahme als auch ihre Bewilligung pausiert.

Diese Situation gefährdet die Planung und Umsetzung genossenschaftlicher Nahwärmenetze massiv. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV setzt sich dafür ein, dass der Fördermittelstopp schnellstmöglich aufgehoben wird und eine Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Genossenschaften wieder gegeben ist.

BEW-Förderung vorläufig gestoppt – DGRV

Der Bundesgerichtshof erklärte am 15. November die Übertragung von Geldern für die Bekämpfung der Coronakrise in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig. Dadurch fehlen 60 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Energiewende und zum Klimaschutz. Vom Bundesfinanzministerium wurde in der Folge eine Haushaltssperre verordnet, sodass vorerst keine neuen Ausgaben zugesagt werden können. Die Auswirkungen der Entscheidung sind bereits in verschiedenen Bereichen spürbar. Betroffen ist neben der BEW-Förderung auch das Bundesförderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land. Nach einer internen Abfrage konnten wir feststellen, dass davon auch einige unserer Mitglieder betroffen sind. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen! Der für bundespolitische Angelegenheiten zuständige Dachverband DGRV setzt sich in Berlin für die Wiederaufnahme der Förderprogramme ein.

Weitere Informationen finden Sie hier

Die Firma nPro Energy bietet über ihre Website ein Tool zur unkomplizierten Planung von Wärmenetzen an, wobei ein besonderer Fokus auf kalten Nahwärmenetzen liegt. Ohne große Fach- oder Vorkenntnisse kann hier in einer frühen Planungsphase eine Wärmenetz ausgelegt und entwickelt werden. Das Tool kann ohne Registrierung mit eingeschränktem Funktionsumfang genutzt werden, darüber hinaus fällt eine Lizenzgebühr an.

Planungstool für Gebäude & Quartiere

Fragen der Energiekosten und der Versorgungssicherheit sind für Unternehmen enorm wichtig. Solarstrom vom eigenen Dach ist da eine attraktive Möglichkeit, günstig Strom zu beziehen. Doch viele Firmen sind ins Tagesgeschäft eingebunden. Hier bieten sich Bürgerenergiegenossenschaften als kompetente Partnerinnen an. Das Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. hat den Flyer „Solarstrom ohne eigenes Invest“ aktualisiert. Nutzen Sie den Flyer für die eigene Werbung und gehen Sie auf Unternehmen vor Ort zu. Bestellen Sie gedruckte Flyer beim LaNEG Rheinland-Pfalz per E-Mail. Gerne können Sie sich die Onlineversion downloaden und Sie erhalten das Cover als Datei für die Werbung auf Ihrer Website.

Unser Team Schülergenossenschaften gestaltete in Kooperation mit der Apothekergenossenschaft einen bunten Workshoptag rund um Themen, die die Schülergenossenschaften bewegen. Neben dem neu entwickelten Buchhaltungs-Mystery-Game gab es ein Angebot zur Nachhaltigen Entwicklung sowie Geschäftsübergabe.

Doch auch das Networking kam nicht zu kurz. Gelegenheiten zum Austausch gab es nicht nur während der Workshopphasen, sondern auch beim gemeinsamen Mittagsessen. Die Lehrer*innen hatten darüber hinaus die Möglichkeit, in einer eigenen Austauschrunde Fragen direkt an die Noweda als langjährige Partnergenossenschaft von Schülergenossenschaften zu stellen sowie dem Genossenschaftsverband als Projektträger auf den Zahn zu fühlen.

Die Noweda eG nutzte die Gelegenheit, ihre 84-jährige Erfolgsgeschichte als Genossenschaft vorzustellen und konnte mit einer eindrucksvollen Lagerführung begeistern. Diese Aufgabe übernahmen einige Auszubildende des Unternehmens, die souverän ihr Unternehmen vorstellten. Anschließend wurde die Zeit für einen kurzen Austausch zwischen Schüler*innen anderer Schulen sowie den Auszubildenden einer „echten“ Genossenschaft genutzt. Die brennendste Frage an der Stelle: „Bieten Sie auch Praktikumsplätze an?“

In der Reflexion des Workshoptages wurde deutlich: Von den Workshops, über die Unternehmenspräsentation bis hin zur Lehrer*innen-Gesprächsrunde zählte der persönliche Kontakt sowie die spontane Möglichkeit, Erfahrungen und Fragen zu diskutieren zu den Highlights des Tages. Insgesamt wurden realistische Einblicke in die Arbeitswelt sowie in verschiedene Kontexte des Schülergeno-Kosmos erzielt.

Unser Fazit: Wir wollen mehr davon! Mehr Präsenz, mehr Austausch, mehr echte Genossenschaften live erleben.

Sie haben Lust, Schüler*innen zu fördern und zu unterstützen? Als Partnergenossenschaft oder Gastgeber*in ähnlicher Veranstaltungen? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam planen wir die Veranstaltung und setzen diese mit Ihnen um. Zeigen Sie, dass Genossenschaft keine verstaubte Rechtsform ist und leisten Sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Berufsorientierung junger Menschen.

Am 18. Januar 2024 findet zum zweiten Mal mit dem ENERGIEDIALOG 2024 der große Jahresauftakt der Erneuerbaren Energien statt. Mit einem hybriden Bühnenprogramm vor Ort können 80 geladene Gäste live im Auditorium auf dem EUREF-Campus in Berlin sowie über 6.000 Gäste im Live-Stream wichtige Impulse wie die Grundsatzrede zur Energiepolitik von Dr. Robert Habeck und spannende weitere Diskussionen verfolgen. Zudem bieten begleitende Beiträge aus dem BEE-Analysezentrum zusätzliche Hintergrundinformationen zur Energiewende.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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