6. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 11/23

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die sechste Ausgabe unseres Newsletters für Mitgliedsgenossenschaften des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen in den Bereichen Energie, Immobilien und Versorgung.

Dieser Newsletter steht vor allem unter dem Motto „Suche-Biete-Plattform“. Auf Bitten der Fachratsmitglieder hat der Verband diese neue Plattform Ende Oktober für alle Mitglieder der Fachvereinigung geöffnet. Hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen im Newsletter sowie einen Einblick in den Entwicklungsprozess und die Ideenfindung durch unserem Fachratsvorsitzenden Christian Breunig.
Zusätzlich erhalten Sie wie immer Informationen zu Gesetzesänderungen, Praxishinweisen sowie Workshops zu Themen Ihrer Fachvereinigung.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Dezember 2023. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Gerade in den vergangenen Jahren hat sich durch zahlreiche Herausforderungen nachhaltig gezeigt, dass man gemeinsam mehr erreichen kann. Genossenschaften entstehen und entwickeln sich dort, wo sie benötigt werden und „Betroffene zu Beteiligten“ werden.

Vor allem in unserer Fachvereinigung der Energie-, Immobilen und Versorgungsgenossenschaften bestehen aktuell vielfältige Herausforderungen. Über eine Umfrage unter den Genossenschaften und auch durch zahlreiche Anfragen bei mir persönlich, konnte hier nachhaltig ein Bedarf abgeleitet werden. Für diese Herausforderungen in den unterschiedlichsten Bereichen gilt es, nachhaltig effektive und pragmatische Lösungen zu finden.

Es gibt bereits viele herausragende Beispiele, die zeigen, dass die genossenschaftliche Familie Lösungsansätze bietet. Diese gilt es, stärker zu vernetzen, sodass effektive und gemeinsame Lösungswege gefunden werden können. Es gibt tolle Genossenschaften, die unterschiedlichste Leistungen abbilden und umsetzen können. Neben z.B. Projektentwicklungsthemen besteht aktuell auch das Angebot und die Nachfrage nach Projektbeteiligungsmöglichkeiten.

Der Fachrat hat in enger Abstimmung mit dem Genossenschaftsverband eine „Suche-Biete-Plattform“ erarbeitet, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse transparent, schnell und effektiv in Verbindung bringen kann. Ganz nach unserem Motto „Was einer nicht schafft, das schaffen viele“.

In einem ersten Schritt werden Energiethemen im Fokus stehen, welche dann perspektivisch mit Immobilien- und Versorgungsthemen ausgebaut werden. Felix Reich vom Genossenschaftsverband wird nachfolgend im Newsletter auf die neue Plattform eingehen und diese erläutern.

Wenn Sie weitergehende Fragen, Anregungen und Wünsche haben, so freue ich mich jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme unter christian.breunig@eg-odenwald.de.

Was bietet die neue Plattform und wofür gibt es sie?

Auf der Plattform können Sie ganz einfach Gesuche oder Angebote einstellen. Die Idee dahinter ist, dass Sie Ihre Projekt-Bedarfe innerhalb der genossenschaftlichen Familie decken können. Wir laden Sie ein, passende Projekte aus Ihrer Pipeline zu teilen und zu öffnen. So schaffen wir einen echten Mehrwert und vernetzen unsere Mitglieder noch weiter. Das Ziel ist eine Win-Win Situation, bei der sowohl der Suchende als auch der Anbietende von der Kontaktaufnahme profitieren. Im Prinzip funktioniert das Ganze also vergleichbar mit einem „Schwarzen Brett“ oder auch „Ebay Kleinanzeigen“.

Beispiele:
• Ihr Unternehmen sucht Dächer für neue PV-Anlagen? Vielleicht finden Sie ja über die Plattform ein Mitglied, welches über passende Dächer verfügt.
• Sie bieten Beteiligungsmöglichkeiten an, von denen auch andere Mitglieder profitieren könnten.
• Sie haben Flächen, um darauf Windkraft zu betreiben. Jetzt fehlen noch passende Projekt-Partner für die Projektierung, den Betrieb oder die Vermarktung. Gegebenenfalls finden Sie ja über den Mitgliederbereich auf der neuen Plattform das „perfect match“.
• Sie wollen sich mit anderen Genossenschaften aus Ihrer Region vernetzen, um gemeinsam Projekte umzusetzen? Nutzen Sie die Plattform, um ein Kontaktangebot auszusprechen.

Was bietet die neue Plattform NICHT?

Die Plattform ersetzt kein Projekt-Management-Tool. Sie ist ein Ort für den Initialkontakt. Eine Vermittlungsplattform der Genossenschaften. Nach erfolgter Kontaktaufnahme verläuft die weitere Kommunikation dann bilateral abseits der Plattform.

Für wen ist die Plattform gedacht?

Die Plattform steht allen Mitgliedern aus der Fachvereinigung Energie, Immobilien, Versorgung offen. Wir starten zuerst mit den Energiegenossenschaften. In Vorgesprächen ist deutlich geworden, dass hier der größte Bedarf besteht.
Nach einer ersten Phase werden wir die Aktivitäten evaluieren und dann ggf. auch weitere Gruppen einschließen. Vertreter*innen der Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften können selbstverständlich auch Beiträge einstellen.

Ab wann ist die Plattform nutzbar?

Die Plattform wurde am 23. Oktober live geschaltet. Sie ist ab sofort nutzbar.

Wer kann die Einträge sehen?

Diese Einträge sind für die anderen registrierten Nutzerinnen und Nutzer des Mitgliederbereichs „Energie“ sichtbar.

Was passiert mit alten Einträgen?

Alte Beiträge werden nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

Wie erfahre ich von neuen Einträgen auf der Plattform?

Alle Nutzer*innen erhalten automatisierte E-Mails, sobald es neue Einträge auf der Plattform gibt. Sie können sich von diesem Service bei mangelndem Interesse natürlich auch abmelden.

Gibt es eine Schritt-für-Schritt Anleitung?

Ja. Sie finden diese im Newsletter.

An wen kann ich mich bei Fragen richten?

Unser Kollege Felix Reich aus dem Bereich Kommunikation & Change hat die Suche-Biete-Plattform aufgebaut und betreut Sie nun gerne bei Fragen, Anliegen oder Unklarheiten. Sie erreichen ihn unter folgender Mailadresse: felix.reich@genoverband.de.

In NRW berät die Landesregierung derzeit über ein neues Bürgerenergiegesetz. Dieses sieht vor, dass jede neue Windkraftanlage ein Beteiligungskonzept für die Anliegerkommune und die dort lebenden Bürger*innen vorweisen muss. Diese zwei Zielgruppen sollen in Zukunft immer auch „ein Stück vom Kuchen“ abbekommen. Diese Verpflichtung gibt es in ähnlicher Form auch bereits in anderen Bundesländern, z.B. Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In NRW wurde jetzt der Genossenschaftsverband in Person von Felix Reich als Experte geladen, um im federführenden Wirtschaftsausschuss die genossenschaftliche Position darzulegen.

Wir freuen uns sehr, dass unsere Expertise gefragt ist und unsere Aktivitäten im Bereich der Interessenvertretung zum direkten Nutzen unserer Mitglieder Früchte tragen. Als Basis der Stellungnahme, die wir auch auf unser Homepage unter „Politische Positionen“ veröffentlicht haben, diente dabei eine Blitz-Umfrage. Angeschrieben haben wir dabei die Wind-Genossenschaften aus NRW. Dabei ergab sich ein rundum positives Bild: die große Mehrheit befürwortet die generelle Schlagrichtung des Gesetzes.

Herr Reich konnte sich in der Debatte im Landtag einbringen mit der Forderung, auch bei Freiflächen-PV eine Beteiligungspflicht vorzusehen und das Gesetz entsprechend zu öffnen. Diese Sicht wurde u.a. von den Kommunalvertretungen geteilt. Da es auch starke Gegenstimmen bezüglich des vorliegenden Entwurfes gegeben hat, bleibt abzuwarten, wie das Gesetz letztlich ausgestaltet wird. Wir bleiben jedenfalls in dieser Sache weiter engagiert für unsere Mitglieder! Bei Fragen zu dieser Thematik kommen Sie gerne auf Herrn Reich zu.

19. Dezember 2023 | 17:00 – 18:30 Uhr

Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems, das LandesNetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen und das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz sowie die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV laden Sie herzlich zum ersten „Bericht aus Berlin“ ein. René Groß (Leiter Politik und Recht, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) wird in diesem Webseminar gemeinsam mit Anton Mohr (Referent für Strompolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) und Jonas von Obernitz (Referent für Wärmepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) über die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen der Energiepolitik auf Bundesebene informieren. Dabei werden u. a. die Ergebnisse des Solarpakets I und relevante Themen rund um genossenschaftliche Wärmenetze wie das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vorgestellt. Ferner werden Sie während der Veranstaltung ausreichend Zeit haben, Fragen zu stellen.

Das Webseminar richtet sich exklusiv an Energiegenossenschaften bzw. energieinteressierte Genossenschaften, die Mitglied in den genossenschaftlichen Regionalverbänden sind, sowie an Mitglieder des LaNEG Hessen oder des LaNEG Rheinland-Pfalz.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Das Bundeskabinett einigte sich in den Verhandlungen zum kommenden Solarpaket I auf weitere auch Energiegenossenschaften betreffende Erleichterungen für den Ausbau von Photovoltaik (PV): In Zukunft soll für kleine und mittlere PV-Anlagen kein Anlagenzertifikat mehr für den Netzanschluss nötig sein. Ein vereinfachter Nachweis anhand der Einheiten- und Komponenteninformationen des Herstellers soll ausreichend sein. Alle notwendigen Herstellerzertifikate sollen digitalisiert und über ein zentrales Online-Register einsehbar werden.

Geänderte Zertifizierungspflicht

Die Ausnahmeregelungen gelten für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 Kilowatt (kW). Die Leistung, die in das Netz eingespeist wird, darf 270 kW nicht überschreiten – der restliche erzeugte Strom kann aber direkt vor Ort verbraucht werden. Damit wird die Regelung besonders für gewerblich genutzte Dachflächen relevant. Während es bereits in der Vergangenheit Ausnahmen bei der Zertifizierung kleinerer PV-Anlagen auf der untersten Spannungsebene gab, wird dies mit der Verordnung auch auf die höheren Spannungsebenen ausgeweitet. Damit die vereinfachten Zertifizierungsanforderungen für Anlagen bis 500 kW installierter Leistung schnellstmöglich in Kraft treten können ohne dabei die Stabilität des Stromnetzes zu gefährden, werden zeitnah die Technischen Anschlussregelungen (TAR) überarbeitet. Vorübergehend soll weiter eine Reihe zusätzlicher materieller technischer Anforderungen bestehen bleiben. Mit dem entsprechenden Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) wird im November gerechnet.

Neues Online-Register

Mithilfe eines Online-Registers soll der Prozess zum Netzanschluss standardisiert werden. Bisher muss für jede neue Anlage eine Vielzahl an Informationen zwischen Netzbetreibenden, Anlagenbetreibenden und anderen Parteien ausgetauscht werden. Die Daten werden anschließend in eigenen dezentralen Datenbanken hinterlegt. Künftig müssen die Herstellenden die Zertifikate ihrer Einheiten und der Komponenten in einem zentralen Register eintragen. Anlagenbetreibende müssen somit schlichtweg nur noch die Zertifikatsnummer ihrer Anlage mitteilen und die Daten können durch die Netzbetreibenden online eingesehen werden. Durch dieses Register wird der Grundstein für einen digitalisierten, einfach verständlichen und massentauglichen Prozess gelegt, über den sich die beteiligten Akteure verlässliche Daten beschaffen können.

Umsetzung langjähriger Forderungen

Die Regelungen sollen im Rahmen des Solarpaket I in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügt und durch die Elektronische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) konkretisiert werden. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV setzt sich bereits seit Längerem dafür ein, die Anforderungen an die Zertifizierung kleiner und mittelgroßer Anlagen zu senken und so die Inbetriebnahme zu beschleunigen sowie Kosten zu sparen. Auch in Zukunft werden wir uns weiter dafür einsetzen, den vereinfachten Netzanschluss für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von einem Megawatt auszuweiten.

Beschleunigung von Netzanschlüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Kabinett beschlossen

Weitere Informationen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.

https://www.dgrv.de/news/erleichterungen-bei-anlagenzertifikaten-vom-kabinett-beschlossen/

Um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern voranzutreiben, sieht das Wachstumschancengesetzes nun eine Ausweitung des Spielraums für Wohnungsbaugenossenschaften vor. Wohnungsbaugenossenschaften sind für die Vermietung eigener Immobilien an ihre Mitglieder grundsätzlich steuerbefreit – für alle sonstigen Tätigkeiten gilt dieses Privileg der Körperschafts- und Gewerbesteuer hingegen nicht. Grundsätzlich dürfen die sonstigen Einnahmen einer Wohnungsbaugenossenschaft eine sogenannte Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent nicht überschreiten. Um einen Anreiz zur Installation von PV-Anlagen auf den eigenen Dächern zu schaffen und die Mietenden mit dem eigenerzeugten Strom zu versorgen, wurde bereits in der Vergangenheit im Körperschaftssteuergesetz festgelegt, dass die Steuerbefreiung auch dann noch gilt, wenn die Schwelle der sonstigen Einnahmen nur aufgrund der Stromlieferung überschritten wird. Das Wachstumschancengesetzes (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness), mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhöht werden soll, sieht nun vor, die Unschädlichkeitsgrenze für Mieterstromprojekte auf 30 Prozent zu erhöhen. Die Regelung findet auch auf die geplante gemeinschaftliche Eigenversorgung Anwendung. Beachtet werden muss dabei weiterhin, dass die Einnahmen aus Stromlieferungen nicht mehr als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen dürfen.

Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie hier.

https://www.dgrv.de/news/wachstumschancengesetz-steuerliche-erleichterung-fuer-wohnungsbaugenossenschaften-beim-mieterstrom/

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland deutlich vereinfacht. Bisher war die Installation von Balkonkraftwerken in der Regel nur mit der Zustimmung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen möglich. Dies konnte zu Verzögerungen und sogar zur Ablehnung der Bauvorhaben führen. Der Entwurf sieht vor, dass Balkonkraftwerke künftig zu den sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen gehören. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation gestattet wird. Die anderen Wohnungseigentümer*innen haben in Zukunft lediglich ein Mitspracherecht hinsichtlich der Art und Weise der Installation.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier.

Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen finden Sie hier.

https://www.dgrv.de/news/erleichterungen-fuer-balkonmodule-im-bgb-und-weg/

Mit drei Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) weitere Erläuterungen zu Erleichterungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bekannt gegeben. Zum einen muss eine PV-Anlage bis 30 kWp unter gewissen Umständen nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden. Ferner veröffentlichte das BMF weitere Erläuterungen dazu, wie die Einkommenssteuerbefreiung beim Betrieb von PV-Anlagen und der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Anlagen und -Speichern, die Ende 2022 eingeführt wurden, zu handhaben sind.

Außerdem hat das BMF bekannt gegeben, dass die Umsatzsteuervorteile beim Kauf von PV-Anlagen und Speichern dauerhaft Bestand haben.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie hier.

https://www.dgrv.de/news/neuerungen-fuer-photovoltaik-im-steuerrecht/

Am 21.06.2023 wurde am Carl-Severing Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung in Bielefeld die Schülergenossenschaft „Die JUNGKÖPFE eSG“ gegründet. Die Schüler*innen des Ausbildungsgangs "Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation" am Carl-Severing Berufskolleg betreiben eine eigene Werbeagentur als Schülergenossenschaft. Sie übernehmen eigenverantwortlich alle Aufgaben von der Kundengewinnung und Angebotserstellung bis hin zur Produktion kreativer Werbelösungen, aber auch Gremienarbeit und Buchhaltung gehören dazu. Die Arbeit in der Agentur ist ein fester Bestandteil ihrer schulischen Ausbildung und trägt zur praxisnahen und realitätsnahen Ausbildung bei.

DENK UM, DENK JUNG, DENK JUNGKÖPFE ist nicht nur Slogan der Schülergenossenschaft Jungköpfe eSG aus Bielefeld, sondern spiegelt auch die Arbeitseinstellung der jungen Gründer*innen wider.

Die Gründungsversammlung der JUNGKÖPFE eSG fand in den Räumlichkeiten der Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG statt, die als Partnergenossenschaft die schulischen Gründer*innen tatkräftig unterstützt. Eine Livestream-Übertragung ermöglichte es auch weiteren Interessierten und Unterstützer*innen, wie den Ausbildungsbetrieben der Kaufleute, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Der Schwerpunkt der JUNGKÖPFE liegt in kleinen Marketingprojekten, Teilaufgaben oder zeitunkritischen Aufträgen, die sich für eine große Agentur nicht rentieren würden. Mit dieser Schülergenossenschaft eröffnet sich den talentierten Schüler*innen eine einzigartige Chance, praktische Erfahrungen in der Werbebranche zu sammeln und ihre kreativen Fähigkeiten zu entfalten. Durch die Zusammenarbeit mit der Volksbank und anderen Unterstützer*innen wird ihnen eine solide Grundlage geboten, um ihre Visionen erfolgreich umzusetzen. Durch das Siegel der Schülergenossenschaft können die Kooperationspartner und Auftraggeber*innen nach außen hin deutlich machen, dass sie den Marketingnachwuchs in der Region Ostwestfalen-Lippe unterstützen.

Wir gratulieren den Gründer*innen der JUNGKÖPFE eSG zu diesem spannenden Meilenstein! Wir sind gespannt auf die herausragenden Projekte und Ideen, die diese Schülergenossenschaft hervorbringen wird.

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

Von der Berufung zum Beruf

Grundsätzlich ist der Begriff „Mediator*in“ nicht geschützt. Wenn Sie sich also als Vermittler in Konfliktsituationen berufen fühlen, können Sie das weiterhin tun. Sollten Sie aber eine gewisse Professionalität anstreben, empfiehlt es sich, „zertifizierte*r Mediator*in“ zu werden.
Aus- und Fortbildung unterliegen der sogenannten Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (kurz: ZMediatAusbV). Bestandteil der Ausbildung ist nicht nur die Aneignung theoretischen Wissens, sondern auch eine erforderliche Praxiserfahrung. So muss jede*r angehende zertifizierte Mediator*in während der Ausbildung nicht nur eigene Mediationen durchführen, sondern auch im Anschluss an einer Supervision teilnehmen.
Damit die Auszubildenden nicht mit rein theoretischem Wissen loslaufen und versuchen, sämtliche Konflikte dieser Welt zu lösen, ist die Ausbildung gespickt mit praktischen Übungen und Rollenspielen.

Die Mediator*innen-Ausbildung – ein Erfahrungsbericht

Zwischen Theorie und Praxis liegen oft Welten. Die Theorie bietet ein Grundverständnis: von den Grundsätzen und der Struktur der Mediation über Rechte, Pflichten und Aufgaben des Mediators bis hin zu Konfliktverständnis und -verhalten. Klassische Wissensaneignung.
In den Seminaren war das etwas anders. Hier standen die Praxisvermittlung und Anwendung und das Einüben von Techniken in Form von Rollenspielen im Vordergrund. Schon zu Schulzeiten habe ich Rollenspiele gehasst – nicht verwunderlich, dass sich meine Begeisterung zu Beginn des ersten Seminars zunächst in Grenzen hielt. Doch schnell merkte man: Hier war es anders. Hier ging es nicht um fiktive Fälle, sondern um Konflikte, die unsere Dozenten selbst mediiert hatten. Es gab eine echte Geschichte und auch Schicksale dahinter. Doch ging es nicht darum, etwas nachzuspielen. Das wäre auch unmöglich, denn jede Person bringt ihre eigene Persönlichkeit mit. So gaben Individualität und so manches schauspielerische Talent einiger Kommilitonen dem eigentlichen Fall plötzlich eine völlig neue Wendung. Und wir erhielten die erste wichtige Erkenntnis: Keine Mediation ist gleich. Selbst dann nicht, wenn man sie „wiederholt“.
Die zweite Erkenntnis folgte auf dem Fuße: Der ein oder andere Konflikt hätte auch meiner sein können. Dieselbe Sachlage, dieselben Hintergründe, dieselben Argumente. Und doch ein anderer Ausgang. Da stellt man sich die Frage: Was ist bei mir anders gelaufen, sodass der Konflikt nicht eskaliert ist wie bei den Personen aus dem Fallbeispiel? Über die Antwort lässt sich nur mutmaßen.
Gerade diese Übungen waren sehr lehrreich, um die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen. Damit war es eine gute Vorbereitung für eigene Mediationen. Und hier wieder eine Erkenntnis: Im Umgang mit Konflikten und den Personen, die dahinterstehen, lernt man nie aus. Eine Methode, eine Technik, die sonst immer gut funktioniert, kann beim nächsten Mal völlig fehl am Platze sein. Aber auch dafür wird man in seiner Ausbildung gewappnet.
Die abschließende Erkenntnis: In jeder Interaktion steckt das Potenzial eines Konfliktes. Was wir daraus machen, liegt bei uns. Sein eigenes Konfliktverhalten zu hinterfragen und die richtige Methode für die Konfliktlösung zu wählen, ist der Schlüssel für ein gutes Konfliktmanagement.
Welche Methoden zur Konfliktlösung es neben Mediation gibt, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.
Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns.

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

1. Was machen Sie genau beim Genossenschaftsverband?
Ich bin Referentin für Marktforschung beim Genossenschaftsverband, d.h. ich beschäftige mich vorwiegend mit der Erforschung des Verhaltens, der Ansichten und Wünsche von unterschiedlichen Zielgruppen, aber auch den Märkten selbst und konkurrierenden Unternehmen. Dabei setzen ich wissenschaftliche Methoden aus der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung ein. Darunter fallen u. a. Online-Befragungen, aber auch psychologische Tiefeninterviews oder Gruppendiskussionen.

2. Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Referentin beim Verband?
Wir in der Marktforschung betreuen sowohl Forschungsprojekte innerhalb der Verbandsfamilie als auch Studien im Auftrag unserer Mitglieder. Außerdem betreiben wir Grundlagenforschung zum Genossenschaftswesen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes. Zu meinen Aufgaben zählen u.a. die Konzeption von Studiendesigns und Fragebögen, die Datenerhebung, Auswertung und inhaltliche Interpretation sowie die Aufbereitung der Kernergebnisse für unsere internen und externen Auftraggeber*innen.

3. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Durch die vielen spannenden und abwechslungsreichen Projekte und Auftraggeber*innen gleicht kein Tag dem anderen :)

4. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
In meiner Freizeit bin ich am liebsten entweder zu Fuß oder auf dem Rad in der Natur unterwegs, gerne da wo es etwas hügeliger ist.

Katharina Brachthäuser Profil bild

Katharina Brachthäuser

Kommunikationsforschung, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit
AWADO Kommunikationsberatung GmbH

Im Rahmen des Projekts „Energiegenossenschaften als Multiplikator*innen für Energiesuffizienz“ hat das Forschungs- und Beratungsinstitut adelphi ein Kommunikations-Toolkit für (Bürger-) Energiegenossenschaften entwickelt. Anhand des Themenschwerpunktes „suffiziente Lebensstile“ führt das Toolkit Projektteams Schritt für Schritt durch die Entwicklung von Kommunikationskampagnen oder Veranstaltungen und hilft beim Identifizieren und Erschließen neuer Zielgruppen.

Toolkit & Anleitung

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien richtet sich das Augenmerk vermehrt auf Agri-Photovoltaik (Agri-PV), da diese Technologie die gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion wie auch die Stromproduktion möglich macht und so eine Lösung für die zunehmende Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft sein kann. Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der eine Einstiegshilfe zur Planung und Genehmigung von Agri-PV-Anlagen bietet. Es werden die wichtigsten Schritte erklärt, die bei der Planung und Genehmigung zu beachten sind, und erläutert, welche Personen, Behörden und Unternehmen in die jeweiligen Schritte involviert sind.

TFZ Agri-Photovoltaik Leitfaden – Planung und Genehmigung

Über 1.000 Fachbesucher*innen aus ganz Deutschland strömten während der Veranstaltung am 27. und 28. September 2023 durch die Kasseler documenta-Halle, in der sich auf 1.400 qm 25 Ausstellende mit ihren Lösungsangeboten zu den Themenfeldern Strom, Wärme und Mobilität einem breiten Fachpublikum präsentierten. Auch wir waren mit dabei: Am 28. September 2023 organisierte die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim „Zukunftsforum Energie & Klima“ gleich zwei Foren. Im ersten Forum beleuchteten unser Abteilungsleiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Dr. Andreas Wieg, und unser Leiter Politik und Recht der Bundesgeschäftsstelle, René Groß, zum einen die aktuelle Energiepolitik im Bund. Im Zuge dessen stellten sie insbesondere unseren Vorschlag zur Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland vor. Zum anderen leiteten sie eine Diskussionsrunde mit Expert*innen zum Thema „Zukunftsperspektiven für Bioenergie-#Wärmenetze“.

Weitere Informationen und Impressionen vom Event finden Sie hier.

3. November 2023 | 14:00 - 18:00 Uhr

Energiegenossenschaften haben vielfältige Möglichkeiten, sich zu entwickeln und die Zukunft mutig anzugehen. Um einen Raum für Austausch zu schaffen, bietet das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz im November einen Vernetzungsworkshop in Mainz an. Dieser Workshop bietet allen Energiegenossenschaften Raum für gegenseitige Inspiration, dient zum Austausch von Impulsen zu wichtigen Zukunftsthemen und gibt eine Plattform für Reflexion und Netzwerken. In einem Praxisteil lernen Sie, das Wachstumspotenzial Ihrer Genossenschaft einzuschätzen, und können Ihre nächsten Schritte identifizieren.

Im Workshop werden Genossenschaften von ihren Erfahrungen und ihrer Weiterentwicklung berichten, die im Rahmen eines Coachingprojektes des LaNEG vom Netzwerk Energiewende Jetzt e.V. begleitet wurden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden können Sie sich per Mail an ruppert@laneg.de
Alle Informationen finden Sie hier.

10. November 2023 | 9:30 - 16:00 Uhr

Die Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen. So sollen Mieterstromanlagen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden. Zudem soll die sogenannte „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglichen, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam zu nutzen – ohne die Pflichten eines Stromversorgers. Das kann der Nutzung von grünem Strom in Mehrfamilienhäusern und Wohnquartieren neuen Schwung geben.

Der Praxisworkshop vermittelt das fachliche Know-how, Mieterstrommodelle vor Ort zu realisieren (Mehrfamilienhaus, Gewerbe usw.). Grundlage sind Erfahrungen aus erfolgreichen Projekten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

17. November 2023 | 15:30 - 18:30 Uhr
Fördere die Energiewende und rede darüber – das ist manchmal leichter gesagt als getan. Viele Bürgerenergiegenossenschaften leisten vor Ort einen Beitrag zum Klimaschutz, möchten dafür neue Menschen gewinnen oder zu einem Bewusstseinswandel beitragen. Um dies gewinnbringend zu tun und Menschen begeistern zu können, ist es hilfreich, eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln. Im Online-Workshop beginnen Sie - auf Basis des „Kommunikations-Toolkit für Energiegenossenschaften“ – eine Kommunikationsstrategie für ein konkretes Projekt zu erarbeiten.

Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

21. November 2023 | 15:00 – 16:45 Uhr

Seit vielen Jahren betreiben Genossenschaften erfolgreich Wärmenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung – inzwischen über 200 in Deutschland. Als partizipative und demokratische Unternehmen versorgen sie ihre Mitglieder mit nachhaltiger und möglichst kostengünstiger Wärme und tragen bereits zur Wärmewende bei. Doch das Potenzial für eine Vielzahl weiterer Wärmegenossenschaften ist groß – und ebenfalls das ehrenamtliche Engagement für die Energiewende auf diesem Weg.

Nach Impulsen zu innovativen genossenschaftlichen Wärmeprojekten, möchten wir in der anschließenden Diskussion über die Frage sprechen, was es braucht, um dieses Potenzial schnellstmöglich zu entfalten.

Referenten: Philipp Metz, ErdwärmeDich eG; Helgo Schütze, Solarwärme Bracht eG; Pascal Lang, EGIS eG
Moderation: Jonas von Obernitz

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

23. November 2023 | 09:30 – 12:00 Uhr

Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens (MWIKE), fördert NRW.Energy4Climate den Ausbau von Freiflächen-PV in NRW.
Im Zuge dessen wird ein Online-Seminar zu Agri-PV gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer NRW am 23. November veranstaltet.
Bei Interesse, melden Sie sich gerne hier an.

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