3. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 06/23

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die dritte Ausgabe unseres neuen Newsletters für Mitgliedsgenossenschaften des Verbandes in den Bereichen Energie, Immobilien und Versorgung.

Unser dritter Newsletter steht vor allem unter dem Motto PV-Gipfel und Energy Sharing sowie die Wahlen der neuen Fachräte für Ihre Fachvereinigung EIV.
Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über weitere Seminarmöglichkeiten.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Juli 2023. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Auf einen Blick:

  • Die Kanditat*innen wurden mit großer Mehrheit in den Fachrat der Fachvereinigung der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften gewählt.
  • Wir danken Ihnen für die Unterstützung Ihrer Kanditat*innen und Ihre Wahlbeteiligung.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Online-Wahl in der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. ist abgeschlossen. An der Nachwahl der Mandate für den Fachrat der Fachvereinigung der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften haben sich 11 % der stimmberechtigten Mitglieder Ihrer Fachvereinigung beteiligt.


Allen, die sich aktiv an der Wahl beteiligt haben, ein herzliches Dankeschön!


In den Fachrat der Fachvereinigung der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften der aktuellen Mandatsperiode bis zum 30.06.2025 wurden gewählt:

  • Madlen Haney, Inselwerke eG, Eberswalde, mit 62 der gültig abgegebenen Stimmen.
  • Kai Hock, Bürgerwerke eG, Heidelberg, mit 57 der gültig abgegebenen Stimmen.
  • Peter Kox, Zusammenstehen eG, Bonn, mit 47 der gültig abgegebenen Stimmen.
  • Carsten van de Loo, Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG, Braunschweig, mit 48 der gültig abgegebenen Stimmen.
  • Barbara Yeboah, Energiegenossenschaft Handwerk Oberhausen eG, Mülheim, mit 50 der gültig abgegebenen Stimmen.

    Wir danken Ihnen für Ihre Wahlbeteiligung und die Unterstützung Ihrer Kandidat*innen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.

    i. V. Dr. Andreas Eisen i. V. Christoph Gottwald

Im Oktober wählt Hessen einen neuen Landtag. Gemeinsam mit dem hessischen Ableger vom BWE und dem LANEG Hessen fordern wir gemeinsam u.a.:

Eine echte Bürgerbeteiligung beim Windenergieausbau mittels Stufenmodell, an deren erster Stelle ein Angebot zur unternehmerischen Teilhabe von Bürger*innen stehen muss. Wird dieses nicht angenommen oder ist nicht umsetzbar, treten die nächsten Stufen in Kraft. An zweiter Stelle sollte eine finanzielle Bürgerbeteiligung in Form eines Nachrangdarlehens stehen. Diese Finanzierungsart (auch von Großprojekten) hat sich bei vielen Energiegenossenschaften bewährt. Auch fordern wir die Einhaltung gesetzlicher Fristen bei allen Verfahren zum Windenergieanlagen-Ausbau sowie die Überarbeitung der Teilregionalpläne Energie, um die Flächenziele realisieren zu können.

Das Stufenmodell könnte dabei wie folgt aussehen:

1. Stufe: Miteigentum: Pflicht zu einem niedrigschwelligen, öffentlichen Angebot unmittelbarer unternehmerische Teilhabe von Bürgerenergieprojekten (z.B. 20 % jedes Solar-/Windpark > 1 MW)
2. Stufe: Angebot für finanzielle Bürgerbeteiligung, z.B. über Nachrangdarlehen
3. Stufe: Angebot zum Sparprodukt über lokale Kreditinstitute
4. Stufe: Angebot zur Schwarmfinanzierung
5. Stufe: kein Angebot

Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier.

Die Windkraft ist mit 32,2 % zuletzt die wichtigste Energiequelle elektrischen Stroms in Deutschland – und soll in NRW weiter ausgebaut werden. Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag 1.000 neue Windkraftanlagen als Zielorientierung gesetzt. Um diesen Ambitionen gerecht zu werden, bedarf es der breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Am 07. Juni hat nun ein Werkstattgespräch stattgefunden, zu dem auch der Genossenschaftsverband eingeladen wurde. Die Landesregierung wolle „Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz unmittelbar finanziell am Erlös der Anlagen beteiligen“. Bei diesem Austausch der Interessensgruppen ging es um die Frage, wie man diese Einbindungen von Bürger*innen am besten organisieren kann.
Die Bedeutung, die dieser Frage zukommt, lässt sich auch daran ablesen, dass dieses Werkstattgespräch das erste seiner Art war, zu dem beide Regierungsfraktionen gemeinsam einluden. So überraschte es auch nicht, dass der Plenarsaal am Abend gut gefüllt war. Nach einführenden Worten des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Thorsten Schick, und der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Wibke Brems, sowie der beiden energiepolitischen Sprecher der schwarz-grünen Koalition, Dr. Christian Untrieser (CDU) und Michael Röls-Leitmann (Bündnis 90/Die Grünen), gab es Impulse aus der Praxis. Unter anderem berichtet der Bürgermeister der Klimakommune Saerbeck, wie man im Münsterland mittels Genossenschaft die Bürger*innen direkt teilhaben lässt am Erfolg der erneuerbaren Energien.

Die Energiegenossenschaften in Deutschland stehen gerade hoch im Kurs: Im gesamten Verbandsgebiet werden in keiner anderen Branche mehr neue Genossenschaften gegründet. Die circa 100 Energiegenossenschaften in NRW sind lokal gut vernetzte Akteurinnen, die allesamt in erneuerbaren Energien investieren und die Wertschöpfung vor Ort halten. Durch das demokratische Mitbestimmungsprinzip einer jeden Genossenschaft gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. So wird sichergestellt, dass (Energie-)Genossenschaften nicht von Investor*innen übernommen werden können, sondern langfristig bestehen. Ein Blick auf ein Windrad ist ein anderer, wenn man selbst daran beteiligt ist. Durch die engmaschige Wirtschaftsprüfung eines genossenschaftlichen Prüfverbandes stellt die eG zudem die insolvenzsicherste Rechtsform überhaupt dar. Diese Vorteile der Genossenschaft kennt auch die Landesregierung, so hat Dr. Untrieser (CDU) unlängst selbst eine Energiegenossenschaft gegründet.

Der Genossenschaftsverband setzt sich dafür ein, dass nicht jede Form der Bürgerbeteiligung gleich zu bewerten ist: So ist ein Sparprodukt über örtliche Banken oder eine rein finanzielle Ausgleichszahlung an die Anliegerkommune nicht gleichzusetzen mit der Chance auf organisatorische Mitsprache durch Genossenschaftsanteile. Im weiteren legislativen Prozess gilt es nun, die Verpflichtung zu echter Bürgerbeteiligung gesetzlich festzuschreiben. Die Landesregierung steht dabei vor der Herausforderung, eine gute Balance zu finden zwischen unternehmerischer Flexibilität auf der einen Seite und verbindlichen Beteiligungsstandards auf der anderen. Die vielen Genossenschaften können dabei als Best Practice Beispiele dienen, wie man echte Bürgerbeteiligung selbstverantwortlich organisiert.

Ein erster Referentenentwurf ist für das 3. Quartal 2023 geplant. Flankiert werden soll das Gesetz von einem Bürgerenergiefonds, ähnlich wie dem in Schleswig-Holstein und Thüringen. Dafür haben wir uns als Verband seit Langem eingesetzt. Wir freuen uns sehr, dass im jüngst veröffentlichten Klimaschutzpaket der Landesregierung mitgeteilt wurde, dass der Fonds nicht nur Windprojekte umfasst. Die Förderung wird voraussichtlich auch für Solar-, Bioenergie- und Wasserkraftprojekte greifen. Das ist ein großer Erfolg für unsere Genossenschaften und ermöglicht vielen Mitgliedern, zinsvergünstigtes Risikokapital zu erhalten. Weitere Details sind noch nicht veröffentlicht. Wir halten Sie dazu natürlich auf dem Laufenden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat im Rahmen des zweiten Photovoltaik (PV)-Gipfels eine umfassende PV-Strategie vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland erheblich zu beschleunigen. In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung schon zahlreiche Maßnahmen für alle Technologien auf den Weg gebracht, darunter die Anhebung der Ausschreibungsmengen, die Anpassung der Vergütungssätze und die Beseitigung regulatorischer Hürden.

Die PV-Strategie nimmt nun verbleibende Hemmnisse in den Fokus. Dazu benennt die Strategie Maßnahmen in insgesamt elf Handlungsfeldern. Das Spektrum reicht von Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik bis hin zu den Themen Fachkräftesicherung, industrielle Wertschöpfung in Europa und Technologieentwicklung. Vorausgegangen war eine Konsultation der PV-Strategie, zu der auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften eine Stellungnahme abgegeben hat. Beim zweiten PV-Gipfel rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die wichtigen Branchenvertreter*inne zusammen und diskutierte mit ihnen die geplanten Maßnahmen. Dr. Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV, vertrat dabei die Interessen der Energiegenossenschaften und wies insbesondere auf die dringend erforderliche Umsetzung des Energy Sharing in Deutschland hin.

Ein Teil der Maßnahmen soll im Rahmen des sogenannten „Solarpaket I“ noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Weitere Maßnahmen, die zum Teil noch größerer Vorarbeiten bedürfen, sollen in einem zweiten Solarpaket folgen. Darin könnte das Energy Sharing Bestandteil sein, das Ministerium möchte dazu einen Diskussionsprozess im 2. Halbjahr 2023 anstoßen.

Handlungsfelder der PV-Strategie

Freiflächenanlagen: Ab 2026 soll der Zubau an PV-Freiflächenanlagen auf 11 Gigawatt (GW) pro Jahr steigen. Dafür müssen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen und Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden. Hierfür sieht die PV-Strategie unter anderem eine Erleichterung der Bebauung von benachteiligten und ertragsschwachen Gebieten vor. Während die Länder in der Vergangenheit festlegen konnten, ob und in welchem Umfang diese Gebiete für über das EEG geförderte Anlagen geöffnet werden, sollen diese Flächen zukünftig grundsätzlich für EEG-Ausschreibungen zur Verfügung stehen, sodass die Länder explizit angeben müssen, wenn eine benachteiligte Fläche nicht oder nur beschränkt an Ausschreibungen teilnehmen darf. Nachdem PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Gebieten in der Vergangenheit nur über Ausschreibungen vergeben wurden, sollen nun auch Anlagen mit weniger als 1 Megawatt (MW) und im Falle der Bürgerenergiegesellschaften Anlagen kleiner als 6 MW zugelassen werden. Zudem sollen innovative Konzepte wie Agri-PV gefördert werden, um Flächenkonkurrenzen vorzubeugen.

Dachanlagen: Auch im Bereich der PV-Dachanlagen enthält die Strategie Verbesserungen und Vereinfachungen. Das Repowering soll zukünftig auch für Dachanlagen möglich gemacht werden, so dass alte Module ausgetauscht werden können. PV-Anlagen auf Dächern von Nichtwohngebäuden außerhalb von bewohnten Orten wurden seit dem Jahr 2012 mit dem geringeren Satz für Freiflächenanlagen vergütet, nachdem zunehmend Gebäude für die Installation von PV-Dachanlagen errichtet wurden (sogenannte „Solarstadl“). Um auch Dachflächen verstärkt für den PV-Ausbau zu nutzen, werden Gebäude in Außenbereichen, die vor dem 1. März 2023 gebaut wurden, wieder für die Vergütung als Dachanlage zugelassen. Auch im Bereich der Dachanlagen sollen ab 2026 pro Jahr 11 GW zugebaut werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Dächer von Mehrfamilienhäusern werden heute viel zu wenig für PV genutzt. Um das zu ändern, wird das BMWK ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einführen, für das sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften stark eingesetzt hat. Dafür sollen die Strommengen einer PV-Dachanlage auf einem Mehrparteienhaus den Haushalten unter Nutzung eines intelligenten Messsystems anteilig zugerechnet und mit den Netzbezugsmengen verrechnet werden können. Hervorzuheben ist bei diesem Modell, dass die Betreibenden der PV-Anlage keinen Stromlieferantenpflichten unterliegen. Darüber hinaus wurde das bestehende Mieterstrommodell verbessert. Der bürokratische Aufwand für die Nutzung und Vermarktung des Stroms soll verringert werden. Dafür ist unter anderem eine Anpassung der Anlagenzusammenfassung und steuerliche Erleichterungen geplant. Außerdem soll das Modell auf benachbarte Nichtwohngebäude und reine Gewerbegebiete ausgeweitet werden. Damit wird die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus ermöglicht.

Balkon-PV: Das BMWK möchte, dass Balkon-PV von allen einfach genutzt werden kann. Dazu soll Bürokratie entfallen und die Anlagen sollen schnell angeschlossen werden können.

Netzanschlüsse: Die Netzanschlüsse sowohl von Freiflächenanlagen als auch von Dachanlagen sollen deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Für Freiflächenanlagen ist die Einführung eines Wegenutzungsrechts für Anschlussleitungen geplant. Demnach soll die Verlegung und der Betrieb von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen gegen Entschädigung ermöglicht werden – wie es auch für Breitband- und Stromnetzausbau üblich ist. Bei der Installation von PV-Dachanlagen wird die Verkürzung der Frist für den Zählertausch in Aussicht gestellt. Um den Anschluss zu beschleunigen, soll zudem ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt (kW) oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein, womit unterhalb dieser Schwellen ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen würde.

Akzeptanz: Das BMWK möchte die Teilhabe stärken. Themen sind hier u.a. die finanzielle Beteiligung der Kommunen und einfache Regeln für die Bürgerenergie.

Steuerrecht: Der Abbau steuerrechtlicher Hürden ist wichtig für den Hochlauf der PV. Ob z.B. bei der Gewerbe- oder der Erbschaftssteuer, das BMWK setzt sich für weitere Verbesserungen für die PV ein.

Industrie: Das BMWK will in Deutschland und Europa industrielle Produktionskapazitäten für die ganze Wertschöpfungskette aufbauen, so dass die steigende Nachfrage maßgeblich aus heimischer Produktion gedeckt werden kann.

Fachkräfte: Das BMWK will die Zahl der Fachkräfte zur Herstellung, Planung, Installation und Wartung von PV-Anlagen steigern, u.a. durch eine Zunahme von Ausbildungsangeboten und Fortbildungen.

Technologieentwicklung: Das BMWK will die Technologieentwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette voranbringen, u.a. im Rahmen des kommenden achten Energieforschungsprogramms.

Europäischer Rahmen: Prozesse und Vorgaben der EU bestimmen zunehmend die rechtlichen Rahmenbedingungen im Energiebereich. Das BMWK will den schnelleren PV-Ausbau daher auch europäisch vorantreiben, etwa mit der EU-Strategie für Solarenergie und im Rahmen des „Fit for 55“-Paketes.

Solarpaket II

Nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses ist für die zweite Jahreshälfte ein zweites Solarpaket geplant. Das Förderprogramm für Bürgerenergieakteure bei der Planung von Windprojekten könnte im Rahmen des zweiten Solarpakets auf PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet werden. Diese Erweiterung des Förderprogramms ist zu begrüßen und sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, da sie kleinere Akteure vor Ort gegen die Risiken in der Anfangsphase großer Projekte absichert und so den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Projekten in Bürgerhand vorantreibt. In diesem Zusammenhang ist auch die Übertragung der Anforderungen der EU zum Energy Sharing zu nennen, was das Teilen von Strom über das öffentliche Netz ermöglichen soll. Unter Beteiligung der Bundesnetzagentur wird das BMWK dafür eine Diskussion mit den Stakeholdern anstoßen. Bereits seit vielen Jahren setzen wir uns für eine gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Strom ein. Zuletzt wurde dazu gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), dem Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und anderen Partnern ein Eckpunkte-Papier für eine energiewirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung dieses akzeptanz- und teilhabefördernden Modells in Deutschland veröffentlicht.
Weitere Gespräche mit der Branche soll es zu PV-Dachanlagen geben, die einen geringen Strombezug haben und zum jetzigen Zeitpunkt einen eigenen Stromliefervertrag benötigen.

Angegangen werden soll auch die Problematik rund um die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom soll verhindert werden. Darüber hinaus ist geplant, die technischen Anschlussbedingungen der 870 Verteilnetzbetreibenden zu vereinheitlichen.

Um die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu erreichen, ist neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Bereitstellung von Flächen sowie der Ausnutzung aller geeigneten Dächer auch die Förderung von akzeptanz- und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit anderen Partnern ein Modell für eine Ausgestaltung des Energy Sharings in Deutschland als weitreichende Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmens erarbeitet. Es berücksichtigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen.

Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbraucher*innen (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen und gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben. Die Umsetzung des Energy Sharings in Deutschland ist deshalb eine unserer wichtigsten Forderungen an die Bundespolitik.

Das Positionspapier zum Download finden Sie hier.

Energy-Sharing

Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vertritt die Interessen der Energiegenossenschaften bei einem Parlamentarischen Abend über die Zukunft von Biogasanlagen Über 100 Gäste folgten der Einladung des Netzwerks Flexperten zu einem Parlamentarischen Abend im Allianz Forum am Brandenburger Tor. Dabei ging es um die Rolle von Biogasanlagen in einem zukünftigen Stromsystem. Um möglichst dann Strom zu erzeugen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, müssen Biogasanlagen flexibel betrieben werden können. Gleichzeitig soll der Klimaschutzbeitrag der Biogasanlagen möglichst groß sein, weshalb auch die Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, genutzt werden soll. Doch um diese Abwärme der Biogasanlagen in angeschlossene Wärmenetze dann einzuspeisen, wenn die Verbraucher*innen heizen, muss die Wärmenachfrage bei der Flexibilisierung der Biogasanlagen berücksichtigt werden.

Wärmewende durch Genossenschaften

Schon heute werden viele Wärmenetze, die an Biogasanlagen angeschlossen sind, durch Energiegenossenschaften betrieben. Über 200 genossenschaftliche Wärmenetze gibt es in Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende. In der Diskussion mit Gästen aus Politik, Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft hob Jonas von Obernitz die positiven Effekte hervor, die Wärmenetze in genossenschaftlicher Hand haben. Gemeinsam mit der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat der Referent für Wärmepolitik kürzlich einen Handlungsleitfaden über die langfristige Perspektive von genossenschaftlichen Wärmenetzen, die ihre Wärme über eine Biogasanlage beziehen, veröffentlicht. Von Obernitz betonte auf dem Podium, dass sowohl die Initiierung neuer Nahwärmegenossenschaften als auch die Finanzierung von Wärmenetzen und der entsprechenden flexibel steuerbaren und mit notwendigen Speichern ausgestatteten Anlagen finanziell herausfordernd sind. Politische Unterstützung in diesen Bereichen ist daher besonders wirksam. So könnten einerseits spezielle Förderprogramme, wie sie bereits aus einzelnen Bundesländern oder aus dem Windbereich bekannt sind, finanziell bei der Projektentwicklung unterstützen. Andererseits könnten Instrumente wie Bürgschaften dabei helfen, die Finanzierung trotz gestiegener Zinsen und einer herausfordernden Kreditbesicherungssituation zu stemmen. So schlägt etwa die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein vor, kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Nahwärmegenossenschaften Landesbürgschaften zur Verfügung zu stellen und sie bei Bedarf mit zusätzlichem Eigenkapital zu unterstützen.

Genossenschaften bei kommunaler Wärmeplanung mitdenken

Aktuell arbeiten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an einem Gesetz für die kommunale Wärmeplanung, von dem auch der Wärmenetzausbau profitieren soll. Dieses soll Kommunen über die Länder verpflichten, kommunale Wärmepläne aufzustellen, die auch Maßnahmen wie den Bau von Wärmenetzen berücksichtigen sollen. Von Obernitz machte deutlich, dass Genossenschaften in der kommunalen Wärmeplanung von Anfang an mitgedacht und als eine wertvolle Option für die Umsetzung der Wärmewende in den entsprechenden Handlungsleitfäden und Umsetzungsplänen verankert werden sollten. Diese Forderungen und die energiegenossenschaftliche Perspektive auf die Wärmewende werden wir weiterhin in die aktuellen politischen Prozesse einbringen.

Den Handlungsleitfaden finden Sie in der Mediathek der AEE

Flexible Biogasanlagen

In der letzten Ausgabe haben wir die These aufgestellt, dass sich die Prinzipien der Mediation und die genossenschaftlichen Prizipien sehr ähneln. Gewagt? Möglich! Aber nicht unmöglich. Wir zeigen es Ihnen!

Zunächst wieder etwas Theorie...

Die Prinzipien der Mediation

Es gibt insgesamt fünf Grundprinzipien, die sich aus dem Mediationsgesetz ergeben. (Ja, es gibt ein eigenes Mediationsgesetz! ;-)):

Was steckt dahinter?

Freiwilligkeit: Grundsätzlich nehmen alle Parteien freiwillig an der Mediation teil. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Mediation jederzeit abgebrochen werden kann. Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt übrigens auch für den Mediator selbst.

Eigenverantwortung: Die Parteien sind für die Lösungsfindung und das Ergebnis selbst verantwortlich. Der Mediator unterstützt lediglich bei der Suche. Mal ehrlich, wer kennt die Gegebenheiten vor Ort besser als Sie selbst?

Vertraulichkeit: Es werden keine Details der Mediation an Dritte gegeben – weder durch die Konfliktparteien, noch durch den Mediator. In diesem Sinne: Ohne Worte.

Informiertheit: Alle Parteien werden gleichermaßen informiert. Konfliktrelevante Informationen werden offengelegt. Natürlich nur gegenüber den Beteiligten – wegen der Vertraulichkeit.

Neutralität: Der Mediator ist jeder Partei gleichermaßen verpflichtet. Es ist dem Mediator also egal, ob Sie dieselben Hobbies mit ihm teilen oder gleiche Vorlieben haben. Sie werden nicht anders behandelt als Ihre Gegenpartei.

Genossenschaftliche Prinzipien vs. Mediationsprinzipien

Und? Kam Ihnen das ein oder andere Prinzip bekannt vor? Das ist auch kein Wunder, wenn man mal die Prinzipien gegenüberstellt, kann man eine gewisse Ähnlichkeit ableiten.

Kritikern ist bestimmt direkt aufgefallen, dass zwei Prinzipien fehlen: Informiertheit und Vertraulichkeit. Aber seien wir mal ehrlich. Sollten das nicht Grundsätze des Zusammenarbeitens sein und damit selbstverständlich, unabhängig von Mediation oder Genossenschaftswesen?

Unser Fazit: Das Verfahren der Mediation ist für Genossenschaften wie gemacht, da die Funktionslogik sehr ähnlich ist. Den Einsatzmöglichkeiten sind dabei keine Grenzen gesetzt: präventiv oder kurativ, bei kleinen Konflikten oder größeren, für zwei Parteien oder mehrere. Haben Sie Bedarfe? Unser Expertenteam der Mediation ist für Sie da.

Jetzt haben wir über Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Eigenverantwortung gesprochen, was macht denn dann der Mediator noch, wenn sowieso alles in Ihrer Hand liegt? Berechtigte Frage! Mehr dazu erfahren Sie in der nächsten Ausgabe!

Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns.

1. Was machen Sie genau beim Genossenschaftsverband?
Ich arbeite in der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften in der Geschäftsstelle Münster. Überwiegend bin ich im Projekt Schülergenossenschaften tätig. Darüber hinaus bin ich ausgebildete Mediatorin und beschäftige mich daher viel mit dem Thema Konfliktmanagement.

2. Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Referentin beim Verband?
Ich betreue die Schülergenossenschaften in NRW und Niedersachsen und begleite dort auch die Gründungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mediation. Dabei geht es nicht nur um die Durchführung, sondern auch um Aufklärung und Information dieses Verfahrens. Ein tolles Ergebnis dieser Arbeit ist unser Erklärvideo Unsere Leistung: Mediation - Was ist das - YouTube

3. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Ich arbeite überwiegend im Homeoffice. Dort führe ich digitale Gründungsberatungen durch, berate telefonisch unsere Projektteilnehmer*innen oder gebe Webinare für Schülergenossenschaften. Wenn das Telefon mal nicht klingelt, entwickle und überarbeite ich unser Material und die Homepage. Darüber hinaus beantworte ich Anfragen zur Mediation oder schreibe Artikel für unsere Newsletter. Langeweile gibt es nicht.

4. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Ich verbringe meine Freizeit mit meiner Familie und Freunden, z.B. bei einem netten Spieleabend oder einfach nur zum Quatschen. Wenn wir mit den Kindern nicht gerade die heimischen Spielplätze erkunden, sind wir auch gerne mit dem Wohnwagen unterwegs.

Stefanie Herfort Profil bild

Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

Am 20./21. Juni 2023 im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen haben Sie die Chance, an einem hochinteressanten Programm rund um die aktuelle Situation der Energiewirtschaft teilzunehmen. Die folgenden Schwerpunkte werden hierbei gelegt:
o Windenergie
o Wasserstoff und
o Digitalisierung

Traditionsgemäß steht die Veranstaltung unter der Schirmherrschaft der nordrhein-westfälischen Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, die rund 365 Tage nach der Amtsübernahme eine erste Bilanz zu einem Jahr schwarz-grüner Energiepolitik ziehen wird.

Seien Sie gerne dabei, hier können Sie sich anmelden: https://nrw-windenergie.de/ticket-buchung/

Am 06.07.2023 um 17:00 Uhr veranstaltet das Landesnetzwerk der Bürger-Energiegenossenschaften in Hessen e.V. zusammen mit seinem rheinlandpfälzischen Pendant, Landesnetzwerk Bürger-Energiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V., ein Online-Webinar zu Agri-PV. Benjamin Volz von der Next2Sun GmbH aus dem Saarland wird über die Chancen des Einsatzes von Agri-PV sprechen und Konzepte darstellen, inwieweit die Doppelnutzung von Photovoltaik und Landwirtschaft auf ein und derselben Fläche möglich ist. Die Einladung und der Anmeldungslink folgen in Kürze via Mail.

Der Genossenschaftsverband und die AWADO bieten Interessierten kostenlose 20-minütige Webinare zur Nachhaltigkeit an. Mit einem Klick auf den Link können Sie sich gerne anmelden:

    • 20.06.2023: Verbandstag (digital)
    • 27.06.2023: Firmenlauf „B2RUN“ Hannover
    • 28.06.2023: Firmenlauf Leipzig
    • 29.06.2023: Virtuelles Townhall-Meeting

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