1. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 03/23

Liebe Mitglieder,

liebe Leser*innen,

heute erhalten Sie die erste Ausgabe unseres Newsletters „Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften “.

„Noch ein Newsletter – ist es noch nicht genug mit Informationen?“ denken Sie vielleicht jetzt. Genau das ist unsere Motivation und Ansporn:

Wir werden Sie nicht mit noch mehr Informationen „zuschütten“. Wir werden sichten, bewerten, sortieren, konzentrieren und nach Schwerpunkten berichten. Immer mit dem Fokus auf Ihre Genossenschaften: ab sofort über aktuelle politische Entwicklungen und wissenswerte Hintergründe, interessante Betriebe und unsere Teams. Dazu informieren wir über Neuigkeiten und Termine aus der genossenschaftlichen Verbandsfamilie.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz kommt oder Sie uns Anregungen zum Newsletter haben, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld und Ihrer Genossenschaft weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Mai 2023. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Für ihr herausragendes Engagement bei der Gründung und dem Betrieb einer Bürgerenergiegenossenschaft wird die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG durch das Klima-Bündniss mit dem europäischen "Climate Star" ausgezeichnet. Das Klima-Bündnis besteht aus ca. 2.000 Kommunen in mehr als 25 europäischen Staaten sowie aus Bundesländern, Provinzen und NGOs, die sich zum Ziel gesetzt haben, den Klimawandel zu bekämpfen ist eine europaweite Auszeichnung und wird seit 2002 vergeben. Die Auszeichnung richtet sich an herausragende Projekte von Städten, Gemeinden und regionalen Netzwerken in ganz Europa und ehrt die Erfolge rund um erneuerbare Energien, Mobilität, Konsum sowie Stadt- und Regionalentwicklung.

Mitte Januar 2023 sind Änderungen des Baugesetzbuches mit Blick auf PV-Freiflächenanlagen in Kraft getreten. So wird die Privilegierung im Außenbereich auf PV-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von bis zu 200 m längs von Autobahnen und Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen erweitert (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB). Auf diesen Flächen können nun PV-Freiflächenanlagen auch ohne Bebauungsplan errichtet werden. Einerseits kann man bei passiven Kommunen jetzt ohne ihre Mitwirkung PV-Freiflächenprojekte auf kommunalen Flächen umsetzen. Andererseits verlieren aktive Kommunen jetzt die Oberhand über besagte Flächen und somit auch über die Realisierung solcher Projekte nach ihren Vorstellungen, wie z.B. unter der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

BauGB

Nachdem am 16. Dezember 2022 das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) beschlossen wurde, mit dem Verbraucher*innen von Gas und Wärme von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden sollen, wurde die praktische Umsetzung des Gesetzes auf den Weg gebracht. Die Entlastungswirkung erfolgt durch die Einführung von garantierten, maximalen Brutto-Arbeitspreisen für Gas- bzw. Wärmelieferungen. Der Preisdeckel liegt für Kund*innen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (Mio. kWh) bei 12 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für Gaslieferungen und bei 9,5 ct/kWh für Wärmelieferungen. Er gilt jedoch nur für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Im März 2023 soll außerdem eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar erfolgen. Wärmekund*innen, die mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.

Auf der Website des DGRV erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Im Januar hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte in Ausschreibungen für Windenergie an Land, Photovoltaik-Dachanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhöht. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen im Jahr 2023 wurden für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh, für Photovoltaik-Dachanlagen auf 11,25 Cent/kWh und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 7,37 ct/kWh festgelegt.

Thüringen hat einen Bürgerenergiefonds für im Feld der Bürgerenergie aktive Organisationen wie Energiegenossenschaften aufgesetzt. Im Rahmen des Förderprogramms können die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung, erneuerbaren Wärme, Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren, neuen Mobilität und Digitalisierung im Energiesektor gefördert werden.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. setzt sich seit Jahren auf Bundesländerebene dafür ein, dass solche Bürgerenergiefonds eingeführt werden. Nach Schleswig-Holstein ist Thüringen das zweite Bundesland, das einen entsprechenden Fonds etabliert hat. Das Beispiel Thüringen zeigt, dass man in der Interessenvertretung mit Beharrlichkeit Erfolg hat. Das Thüringer Modell könnte auch anderen Bundesländern als Blaupause dienen, um Energiegenossenschaften zu fördern. Dafür wird sich der Genossenschaftsverband in Zukunft weiter vehement einsetzen.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich ebenfalls schon seit Jahren für die Einführung eines bundesweiten Förderprogramms ein. Anfang 2023 ist das Bundesförderprogramm nun in Kraft getreten. Das Programm gilt bisher nur für Windprojekte. Wir werden weiterhin politisch dafür werben, dass das Bundesförderprogramm auf Solarprojekte erweitert wird und die Anforderungen für die Antragsberechtigung (Vorliegen einer Bürgerenergiegesellschaft gemäß EEG 2023) gesenkt werden.

Thüringischer Bürgerenergiefonds
Bundesförderprogramm (Informationsseite des DGRV)

Die 60-seitige BEE-Handreichung zur Stromerlösabschöpfung nach dem „Gesetz zur Einführung einer Strom-preisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ wurde Mitte Januar 2023 veröffentlicht. Diese Handreichung soll den Anlagenbetreibenden dabei helfen, die Pflichten aus dem Strompreisbremsegesetz zu erfüllen.

Die Handreichung können sie hier kostenlos als PDF abrufen.

Das pv magazine hat zusammen mit Thomas Seltmann einen Podcast zu den steuerlichen Neuerungen rund um PV-Anlagen aufgenommen.

Hier können sie sich die Folge des Podcasts anhören.

Das LaNEG Rheinland-Pfalz hat einen Leitfaden zu PV-Freiflächenanlagen für Bürgerenergiegenossenschaften veröffentlicht, der den Energiegenossenschaften dabei helfen soll, erfolgreich PV-Freiflächenprojekte zu realisieren.

Eine PDF-Variante der ROADMAP finden sie hier.

Das LaNEG Rheinland-Pfalz hat ein Faltblatt „Freiflächen-Photovoltaik: Wie Gemeinden und Bürgerenergie-Genossenschaften zusammen die lokale Energiewende beflügeln“ veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie Kommunen und Energiegenossenschaften bei PV-Freiflächenprojekten ihre Zusammenarbeit optimieren können.

Hier finden sie das Faltblatt als PDF.

Ist Ihnen bekannt, welche Vorschriften für Sie/Ihren Betrieb relevant sein können?
Seit fünf Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG-neu). Gemäß einer Umfrage im Jahr 2022 haben nur 22 Prozent der mit Sitz in Deutschland befragten Unternehmen die Anforderungen vollständig umgesetzt. Demnach besteht in vielen Unternehmen akuter Handlungsbedarf.
Für landwirtschaftliche Unternehmen können die Vorgaben beziehungsweise das Erfüllen von Artikel 30 (DSGVO) zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder Artikel 13 (DSGVO) zur Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person verpflichtend sein.

Wie ist der Umsetzungsstand in Ihrem Unternehmen?
Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Die gesetzlichen Vorgaben schaffen einen dringenden Handlungs¬bedarf und gleichzeitig viel Verunsicherung für landwirtschaftliche Betriebe.

  • Was muss umgesetzt werden?
  • Wie können wir unsere personenbezogenen Daten schützen?
  • Braucht mein Betrieb tatsächlich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Entsprechen unsere umgesetzten Maßnahmen zum Datenschutz den gesetzlichen Anforderungen?

Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden verstärken die Kontrollen!

Eine gute Datenschutzberatung ist hier unerlässlich, um sich datenschutzkonform aufzustellen. Die für die Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes zuständigen Aufsichts¬behörden haben im vergangenen Jahr die Kontrollen in den Unternehmen intensiviert und teilweise erhebliche Bußgelder für Versäumnisse und Verstöße gegen die DSGVO verhängt.

Unternehmenseigene Daten von Kunden, Lieferanten, Personal, Mitgliedern, Finanzen u. v. m. stellen heutzutage unverzichtbare Informationen eines Unternehmens dar. Gehen Daten verloren oder geraten in falsche Hände, kann dies neben dem Datenverlust auch weitere Auswirkungen haben wie z. B.:

  • Bußgelder durch Verstoß gegen Recht und Gesetz,
  • Unterbrechung der Betriebsabläufe mit finanziellen Auswirkungen und
  • Verlust des eigenen Unternehmensimages.

Welche Maßnahmen haben Sie dazu in Ihrem Betrieb umgesetzt und dokumentiert?

Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Wir bieten Unterstützung bei den erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen unter Einhaltung der DSGVO sowie anderer relevanter Gesetze und Vorschriften und prüfen mit Ihnen gemeinsam die Sicherheit Ihrer Unternehmensdaten und zeigen Ihnen Handlungs¬optionen auf.

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen.

Vier schnelle Fragen an Kollegen aus Ihrem Verband:

1. Was machen Sie genau beim Genossenschaftsverband?
Ich heiße Michael Wörner und komme aus der Unternehmensberatung. Seit 2021 bin ich beim Genossenschaftsverband und der AWADO-Gruppe tätig, aktuell als Seniorberater in der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften am Standort Neu-Isenburg.

2. Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Berater beim Verband?
Ich kümmere mich um die strategische Beratung (inklusive Krisenmanagement) sowie Nachhaltigkeitsberatung von Genossenschaften und Unternehmen mit anderer Rechtsform, insbesondere in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und NRW. Weiterhin bin ich in dem Bereich „Coaching“ für diverse Genossenschaften tätig.

3. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Ich stehe in enger Verbindung mit vielen Genossenschaften und anderen Unternehmen. Ich arbeite sowohl mobil im Büro und bin auch regelmäßig bei den Genossenschaften vor Ort. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberatung führe ich aktuell hauptsächlich Nachhhaltigkeitschecks durch und bereite die Kund*innen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung (auch auf freiwilliger Basis) vor. Zusätzlich leite ich verschiedene Projekte unterschiedlicher Fachthemen.

4. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
In meiner Freizeit verbringe ich mit meiner Familie und unseren beiden Dackeln, Quarli und Antonia. Außerdem reisen wir sehr gerne mit unseren Hunden, insbesondere nach Holland, da ein Teil meiner Familie von dort kommt.

Michael Christian Wörner Profil bild

Michael Christian Wörner

Beratung und Betreuung Genossenschaften

Als Arbeitgeber ist auch Ihre Genossenschaft verpflichtet, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Bildschirmarbeit bei Bedarf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu Verfügung zu stellen. Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. hat mit der IGA OPTIC eG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Dadurch erhalten Sie garantierte Qualität aus Deutschland zu einem fairen Preis. Wohl wissend, dass auch Filialisten sehr aktiv beim Thema Bildschirmarbeitsplatz sind, geschieht dies ausdrücklich in Zusammenarbeit mit einer Genossenschaft, der IGA OPTIC eG, einem Verbund mit über 500 angeschlossenen Augenoptikfachgeschäften. Auf https://www.sehen-und-arbeiten.de erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Informationen: Warum Bildschirmarbeitsplatzbrille? Was muss ich tun? Welche Optiker machen mit und vieles mehr.
Wir bitten Sie: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das Konzept und geben Sie ihnen die Gelegenheit, dass ihre Brille die „Genossenschaftsbrille“ wird.

Die Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter im Überblick:
• Deutsche Qualitätsprodukte zu fairen Preisen (Brillenfassung und Glas € 150,-)
• Bequeme Abrechnung über die Zentralregulierung
• Betreuung durch erfahrene Augenoptiker in inhabergeführten Unternehmen
• Hochwertige Officegläser mit Hartschicht und superentspiegelt
• Professioneller Sehtest für Ihre Arbeitnehmer (€ 24,95 klassische Refraktion oder € 39,90 erweiterte Refraktion)
• Arbeitsplatzbrillen nach den aktuellsten Normen
• Flexibel: Ihre Mitarbeiter können Zusatzleistungen frei wählen. So entstehende Mehrkosten werden vom Arbeitnehmer getragen. Sie übernehmen nur die o.g. Preise für Brille und Messung.
• Einfacher und sicherer Ablauf für Sie und Ihre Mitarbeiter
• IGA OPTIC eG Mitgliedbetriebe sind auch in Ihrer Nähe

Wir freuen uns sehr, wenn Sie als Mitglied des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V. mitmachen und so ganz bewusst Ihre Mitarbeiter bei der anstrengenden Arbeit am Bildschirm unterstützen. Das ist mehr als eine bloße Verpflichtung für Sie als Arbeitgeber – denn wir sind überzeugt, dass ein offensives Angebot und die Kostenübernahme durch Sie auch die Motivation und Verbundenheit Ihrer Mitarbeiter stärkt.

Weitergehende Informationen stehen Ihnen im Internet unter https://www.sehen-und-arbeiten.de zu Verfügung. Gerne berät Sie die IGA OPTIC eG auch unter der Gratisnummer 0800 9798000. Beim Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. steht Ihnen Frau Stephanie Düker (stephanie.dueker@genoverband.de) gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

Bitte beachten Sie unsere ab dem 20.02.2023 gültige neue Adresse für unseren Verwaltungssitz in Hannover: Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Karl-Wiechert-Allee 76 a in 30625 Hannover

Für unsere Geschäftsstelle in Münster gilt seit November 2022 folgende Adresse: Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster.

Wir bitten Sie die oben genannte Adresse in Ihrem System zu hinterlegen.
Alle anderen Standortadressen bleiben unverändert bestehen.

Der Genossenschaftsverband und die AWADO bieten Interessierten kostenlose 20-minütige Webinare zur Nachhaltigkeit an. Mit einem Klick auf das Webinar können Sie sich direkt anmelden:

Auf der neuen bundesweiten Webplattform des Gemeinschaftsnetzwerks werden Initiativen und Akteur*innen, die sich für Nachhaltigkeit starkmachen, füreinander sichtbar gemacht. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit zur Vernetzung und zum Austausch geboten. Schritt für Schritt sollen weitere Funktionalitäten entwickelt werden, die die Arbeit der verschiedenen Nachhaltigkeitsakteur*innen unterstützen sollen.

Weitere Informationen zum Gemeinschaftsnetzwerk können Sie im Beitrag dazu in unserem Newsroom oder unter Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit (gemeinschaftswerk-nachhaltigkeit.de) nachlesen.

  • 20.06.23: Verbandstag 2023 (digitale Veranstaltung)

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