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„Negativzinsverbot wäre ein potenziell folgenschwerer Eingriff in die Geschäftspolitik“

  • 22.08.2019
  • Pressemitteilungen
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Neu-Isenburg. Gegen Gedankenspiele des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, Banken in Teilen ihres Einlagengeschäftes die Weitergabe von Negativzinsen zu verbieten, wendet sich der Genossenschaftverband – Verband der Regionen e.V. „Seit einiger Zeit müssen Banken 0,4 Prozent Zinsen an die Europäische Zentralbank zahlen, wenn sie Kundeneinlagen bei ihr deponieren“, unterstreicht Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes. „Darauf müssen Banken reagieren können – auch, indem sie die Kosten bei Bedarf verursachergerecht in Form von Negativzinsen an die Einlagenkundinnen und –kunden weiterreichen“.

Mit einem Negativzinsverbot würden die Möglichkeiten der Banken, sinnvoll mit der schwierigen Zinsrealität umzugehen, deutlich eingeschränkt. „Ein Negativzinsverbot wäre ein potenziell folgenschwerer Eingriff in die Geschäftspolitik. Letzten Endes wären Genossenschaftsbanken dazu gezwungen, Kosten auf die Gesamtheit der Mitglieder umzulegen, die nur von einem Teil der Kunden verursacht werden. Wenn der Staat Sparen und Vorsorge fördern will, muss er Anreize schaffen.“

Gleichzeitig zeige die aktuelle Debatte erneut die problematischen Auswirkungen der anhaltenden EZB-Negativzinspolitik auf, so der Verbandschef. „Das Zinsumfeld stellt eine zunehmende Belastung sowohl für die Sparerinnen und Sparer als auch für die Banken dar. Zudem erhöht die aktuelle Zinspolitik das Risiko von Spekulationsblasen und gefährdet damit die europäische Wirtschaft. Die EZB sollte hier dringend umsteuern.“

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Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

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