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Meldepflichten-Moratorium zur Entlastung kleiner Banken gefordert

  • 19.02.2018
  • Pressemitteilungen
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Aktuelle Vorschläge zur Entlastung kleiner Banken reichen – obwohl begrüßenswert – noch nicht aus, um den regulatorisch bedingten Konzentrationstrend zu stoppen. Das betonte Vorstandsvorsitzender Ralf W. Barkey auf der Banken-Jahrespressekonferenz des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen. „Wir brauchen sofort ein Moratorium für neue Meldepflichten bei kleinen Banken. Insbesondere in der Einführungsphase entstehen kleinen Kreditinstituten überproportional hohe Kosten", erklärte der Verbandschef.

Wie Barkey berichtete, ging – insbesondere getrieben durch steigende regulatorische Anforderungen – die Zahl der Kreditgenossenschaften im Genossenschaftsverband binnen Jahresfrist von 430 auf 402 zurück. Ihre durchschnittliche Bilanzsumme nahm von 966 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro zu (+12,6 %). In der gesamten Eurozone sank die Anzahl kleiner Banken seit 2008 laut Statistik der Europäischen Zentralbank (EZB) um 27 %. „Hauptursache ist eine Regulierung, die nicht genügend zwischen systemrelevanten Großbanken und risikoarmen, regionalen Instituten unterscheidet und kleine Banken überproportional belastet. Deswegen freue ich mich, dass CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag eine differenzierte Bankenregulierung als Ziel festgeschrieben haben."

Stärkung der Regionalbanken wichtig für die Mittelstandsfinanzierung

Nun müssen Barkey zufolge Taten folgen. „Einen guten Ansatzpunkt bildet ein Bericht zur Anpassung der Kapitalrichtlinie, der Ende 2017 vom EU-Abgeordneten Peter Simon vorgestellt wurde." Dieser sieht unter anderem eine Überprüfung und Überarbeitung des Meldewesens für kleine Banken vor. Allerdings soll dies laut dem Bericht erst bis 2021 erfolgen – aus Sicht Barkeys zu spät. „Kleine risikoarme Regionalbanken spielen eine entscheidende Rolle in der Mittelstandsfinanzierung. Um sie zu stärken, muss ihre administrative Bürde jetzt reduziert werden und nicht erst in ferner Zukunft."

Nicht nur für die Genossenschaftsbanken, sondern auch für ihre Kunden sind überzogene regulatorische Vorgaben von Nachteil, wie Barkey hervorhob. Als Beispiel nannte er die MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) sowie die begleitende Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation). Diese schreiben unter anderem vor, dass telefonische Beratungsgespräche aufgezeichnet werden.

Der bürokratische Aufwand für die Umsetzung der insgesamt mehrere tausend Seiten starken Regelwerke sei so groß, dass einige kleinere Volksbanken und Raffeisenbanken erwögen, die telefonische Kundenberatung ganz aufzugeben, berichtete Barkey. „Diese Probleme hätte man nur vermeiden können, indem man die Umsetzungsfristen für MiFID und MiFIR länger angesetzt und die Vorgaben insgesamt deutlich entschlackt hätte."

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Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

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