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Impulse gegen Wohnungsnot: Baukindergeld endlich für Erwerb von Genossenschaftsanteilen öffnen

  • 05.07.2019
  • Pressemitteilungen
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@panthermedia

Genossenschaftsverband: Bundesregierung muss jetzt handeln – Internationaler Tag der Genossenschaften am 6. Juli

Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und den seit Mitte Februar vorliegenden Entschließungsantrag des Bundestages zur Öffnung des Baukindergelds für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen umsetzen. Das fordert der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen. „In seiner derzeitigen Ausgestaltung bietet das Baukindergeld kaum Impulse, damit junge Familien mit Kindern in der Stadt bezahlbares Wohneigentum finden“, kritisiert Vorstandsvorsitzender Ralf W. Barkey. „Hier geht es auch um soziale Gerechtigkeit, denn mit der Öffnung des Baukindergeldes für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können endlich auch Familien mit geringerem Einkommen von der Wohnungsbauförderung profitieren.“

Anders als das Eigenheim wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen nicht mit dem Baukindergeld gefördert. Der Entschließungsantrag des Bundestages fordert, „das Baukindergeld innerhalb des bestehenden Kostenrahmens auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu öffnen – soweit sie zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind.“ Der Antrag wurde vom Plenum mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Seitdem sei nichts geschehen, so Barkey.

Kritiker werfen dem Baukindergeld vor, keine echten Impulse für Neubauten zu setzen und dadurch nur Mitnahme-Effekte zu erzeugen. „Das wäre bei Genossenschaften nicht der Fall“, betont der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes. „Dem Großteil der Familien ist es unmöglich, in der Stadt zu bauen oder zu kaufen. Daher greift die Förderung nur in den Vorstädten und am Stadtrand. Genossenschaften hingegen bieten insbesondere in Städten Wohnraum.“

„Während die Bundesregierung sich in den Sommerurlaub verabschiedet hat, warten viele Familien. Es ist höchste Zeit, zu handeln“, unterstreicht Barkey. Der Zuschuss könne in zahlreichen Projekten den entscheidenden Unterschied in der Finanzierung ausmachen und das Baukindergeld so dem Förderziel, „Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum“ überhaupt erst gerecht werden.

„Leider ist es so, dass Genossenschaften zwar von der Politik an vielen Stellen als Lösungsansatz für zentrale Herausforderungen erwähnt werden, so auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Das Baukindergeld ist nur ein Beispiel dafür, dass diese dann aber bei der konkreten Umsetzung von Vorhaben nicht mitgedacht werden“, moniert Ralf W. Barkey. „Der 6. Juli 2019 als von den Vereinten Nationen ausgerufener Internationaler Tag der Genossenschaften bietet Anlass, auch daran zu erinnern.“ So werde die Genossenschaft auch bei Förderprogrammen für Firmengründungen oft nicht berücksichtigt. Dabei könne sie eine sinnvolle Alternative für hunderttausende Mittelständler sein, die einen Nachfolger für ihr Unternehmen suchten. „Wir werben für genossenschaftliche Beteiligungsmodelle für die Mitarbeiter“, so Barkey. „Der Steuerfreibetrag für Genossenschaftsanteile sollte von 360 auf 5.000 Euro angehoben werden.“

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Volker Hetterich Profil bild
Pressesprecher Banken

Dr. Volker Hetterich

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