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Genossenschaftsverband – Verband der Regionen für neue steuerliche Anreize zur privaten Altersvorsorge

  • 26.02.2019
  • Pressemitteilungen
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Sparpläne in Aktien oder Fondssparpläne fördern – Warnung vor Börsensteuerplänen der EU

Frankfurt, 26. Februar 2019 – Der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen, Ralf W. Barkey, fordert neue Impulse für die Altersvorsorge. „Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben durch ihren Förderauftrag die Verantwortung, im Rahmen der genossenschaftlichen Beratung ertragsreichere Anlagealternativen zu den täglich fälligen Geldern aufzuzeigen. Nach meiner festen Überzeugung bedarf es auch steuerlicher Anreize, damit die Anleger stärker von der langfristigen Entwicklung profitieren.“

Barkey zufolge sollte der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen, welche die private Altersvorsorge auf Basis von Sparplänen in Aktien oder Fondssparplänen steuerlich fördern und dem Sparer Rechtssicherheit bis ins Rentenalter garantieren. Zu diesem Zweck sei denkbar, aus entsprechend zertifizierten Sparprodukten erzielte Renditen bei Fälligkeit entweder voll oder zum größten Teil steuerfrei zu stellen. „Dies könnte bei einer vorgeschriebenen Mindestlaufzeit von z. B. zehn bis 35 Jahren nach Fristen gestaffelt erfolgen. Mit solchen Vorgaben wird auch eine klare Grenze zur riskanten profitmaximierenden Spekulation gezogen. Denn darum geht es bei unseren Vorschlägen ausdrücklich nicht. Solche Steuervorteile begünstigen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft und sie tragen dazu bei, diese Mitte zu verbreitern.“

Vor diesem Hintergrund sieht Barkey auch die im Dezember von der Euro-Gruppe beschlossene EU-weite Börsensteuer nach dem Muster Frankreichs kritisch. „Dass man damit auch die Realwirtschaft und die Bürger als Erwerber dieser Produkte trifft, will man offenkundig nicht wahrhaben.“ Derselbe Staat, der einerseits die private und betriebliche Altersvorsorge fördere, kassiere bei den Sparern auch wieder ab. Diese Politik gehe an den Erfordernissen vorbei: „Wir müssen alles tun, um die in Deutschland ausgeprägte Spar- und Vorsorgekultur durch die Fortentwicklung hin zu attraktiveren Anlageformen zu stärken. Dafür sollten auch die Freibeträge für Kapitalerträge, wie es beim steuerfreien Existenzminimum entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschieht, an die Inflation angepasst werden. Hier ist seit 2009 beim Sparerpauschbetrag nichts passiert.“

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Volker Hetterich Profil bild
Pressesprecher Banken

Dr. Volker Hetterich

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