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Bürgerenergiegesellschaften: Missbrauch und bürokratische Überforderung verhindern

  • 08.06.2018
  • Pressemitteilungen

Barkey: Förderbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften müssen neu definiert werden

Düsseldorf. „Wir wollen Bürger konsequent an der Energiewende beteiligen und jedem möglichen Missbrauch der Bürgerenergieregeln einen Riegel vorschieben!“ Mit diesen Worten beschreibt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen, die Forderungen der Genossenschaften mit Blick auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den kommenden Monaten.


Der Verband bleibt bei seiner traditionellen Forderung, im EEG die Mitgliederversorgung mit dem Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms gleichzusetzen. „Der Gesetzgeber sollte endlich einen Rahmen schaffen, in dem Mitgliederversorgung und Eigenverbrauch stets der Vorzug gegeben wird“, fordert Barkey.


Klar ist, dass ein solcher Rahmen den Interessen der energieerzeugenden Großkonzerne entgegenstehe. „Aber nach Jahren der Bevorzugung von Großunternehmen wird es Zeit, endlich im Sinne der Bürgerenergie nachzujustieren“, so der Verbandsvorstand. Solange eine Bürgerenergiegesellschaft bis zu drei Windkraftanlagen oder 12 MW umsetzt, ist die Befreiung von der Ausschreibungspflicht sinnvoll. Kombiniert mit einer festen Vergütung, die sich am Höchstpreis der letzten drei Ausschreibungsrunden orientiert, würde den meist im Ehrenamt betriebenen Gesellschaften die nötige Planungssicherheit garantiert. Barkey: „Bürgerenergiegesellschaften profitieren nicht vom Gesetz der großen Zahl. Sie investieren in der Regel in eine Anlage, können also weder Vorleistungen vorfinanzieren noch durch Vorleistungen aufgelaufene Verluste durch Erträge aus anderen Projekten kompensieren. Sie brauchen daher Planungs- und Finanzierungssicherheit.“


Sorgen bereiten dem Genossenschaftsverband Trittbrettfahrer, die Bürgerenergiegesellschaften missbrauchen wollen. Um dem vorzubeugen, sollte eine Bürgerenergiegesellschaft unabhängig von ihrer Rechtsform mindestens 50 statt der aktuell zehn Personen als Teilhaber vorweisen müssen. Gleichzeitig wäre so gewährleistet, dass derartige Unternehmen sich auf eine hinreichend breite Basis berufen können und nicht von einem Club von Renditejägern gegründet werden. „Gerade wenn in Windkraftanlagen investiert werden soll, ist eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig“, erläutert Barkey.


Um bürokratische Überforderung zu vermeiden, müssten zudem die Bürgerenergiegesellschaften bei Gebotsabgabe von der Nachweispflicht befreit werden, dass keines ihrer Mitglieder auch einer anderen Gesellschaft zugehörig ist, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate ebenfalls einen Zuschlag für eine Anlage erhalten hat. Barkey stellt klar: „Unsere Mitgliedsgenossenschaften, die in aller Regel mehr als 200 Mitglieder haben, also echte Bürgerenergiegesellschaften sind, werden durch diese Verpflichtung vor einen unüberwindlichen bürokratischen Aufwand gestellt.“


Die Energiegenossenschaften im Genossenschaftsverband mit ihren knapp 130.000 Mitgliedern sind wichtige Akteure der dezentralen Bürger-Energiewende. 2017 haben sie circa 2,8 Millionen Megawattstunden Strom erzeugt. Damit könnten über 850.000 Vier-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Energie versorgt werden. Fast zwei Millionen Tonnen CO2 haben die Energiegenossenschaften durch die Nutzung von Wind, Sonne und Co. eingespart. Das entspricht dem Kohlenstoffdioxidausstoß von ca. 3.600 Flügen auf der Strecke von Düsseldorf nach New York City.

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