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Zeitplan für die strukturelle Liquiditätsquote steht

  • 20.10.2020
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Die Beobachtungsphase der Net Stable Funding Ratio (NSFR) endet am 28. Juni 2021 mit der Einführung einer verbindlichen Quote und Erfüllungspflicht zu 100 %.

Am 27. Juni 2019 trat die Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der CRR (CRR II) in Kraft. Dort werden auch die Anforderungen zur NSFR einer umfassenden Überarbeitung unterzogen und ab dem 28. Juni 2021 anzuwenden sein. Eine Übergangsphase mit reduzierten Mindestquoten (sogenanntes "phase-in"), wie sie in den Jahren 2014 bis 2018 für die Liquiditätskennzahl LCR zur Anwendung kam, ist nicht vorgesehen. Somit ist die NSFR ab dem genannten Stichtag jederzeit zu 100 % zu erfüllen.

Eine wesentliche Erleichterung stellt dabei die sogenannte vereinfachte NSFR (auch: "simple NSFR" oder sNSFR) für kleine und nicht komplexe Institute im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nr. 145 CRR dar. Sie weist einen erheblich reduzierten Meldeumfang bei gleichzeitig konservativer Kalibrierung einzelner Berechnungsbestandteile auf. Hierbei können insbesondere Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu fünf Milliarden Euro eine administrative Entlastung erfahren.

Die neuen Meldebögen für die NSFR sowie die sNSFR wurden bereits durch die EBA konsultiert und in einem finalen Report veröffentlicht (EBA ITS 2020 05, Anhang 12), die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus. Es zeichnet sich bereits ab, dass die Anzahl der Meldepositionen im Vergleich zu den aktuellen Bögen signifikant abnimmt. Mithin müssen NSFR-Institute nur noch 20 % der bisherigen Felder ausfüllen; für sNSFR-Institute (neue Bögen C 82 und C 83) verbleibt sogar lediglich 30 % des Umfangs der NSFR-Bögen (C 80 und C 81).

Um die Auswirkungen der Kennzahl bereits vor ihrer Einführung beurteilen zu können, bietet sich eine Proberechnung der neuen Anforderungen auf Basis der aktuellen Meldedaten an. Zur Unterstützung der Kreditgenossenschaften hat der BVR Anfang Oktober in seinem Extranet ein aktualisiertes NSFR-Rechentool (Version 1.3.3) inklusive Anleitung bereitgestellt. Da die NSFR auf Steuerungsimpulse eher träge reagiert, können somit frühzeitig Handlungsoptionen zur Beeinflussung der Kennzahl identifiziert werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen