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Verwaltungsgebühren des Single Resolution Boards (SRB)

  • 20.05.2021
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Die Beitragsbescheide zur Verwaltungsgebühr des Single Resolution Boards (SRB) sind den Instituten zugeschickt worden. Zur näherungsweisen Berechnung der administrativen Kosten für das Jahr 2021 stellt der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) eine Unterstützungsleistung zur Verfügung.

Der einheitliche europäische Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) übernimmt in der Bankenunion wesentliche administrative Aufgaben bei der Planung und Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen für Kreditinstitute. So tritt der Ausschuss beispielsweise bei der jährlichen Meldung und Erhebung zum Beitrag an den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) in Erscheinung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben steht ihm ein eigener Haushalt zur Verfügung, der über gesonderte Gebühren von den beaufsichtigten Instituten finanziert wird. Über die fachlichen Hintergründe dieser Gebührenerhebung, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die voraussichtliche Erhebungssystematik hatten wir bereits in der Vergangenheit informiert.

In seinem Rundschreiben S2105088 vom 17. Mai 2021 informiert der BVR nunmehr über die Zustellung der Beitragsbescheide zur SRB Verwaltungsgebühr für das Jahr 2021. Der Versand ist bereits erfolgt und die dort angegebene Gebühr ist spätestens 35 Tage nach Erlass vom Institut zu entrichten. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Beitrags können dem Bescheid grundsätzlich die folgenden Informationen entnommen werden, sofern für das Institut einschlägig: (1) der Umlagebetrag für 2021; (2) im Einzelfall eine Nachkalkulation für das vergangene Jahr sowie (3) letztmalig eventuelle Nachzahlungsbeträge für die Jahre 2014 bis 2017, die in Vorjahren noch nicht erhoben wurden.

Um den Kreditgenossenschaften eine näherungsweise Berechnung zur besseren Nachvollziehbarkeit des eigenen Beitrags zu ermöglichen, wird im BVR Extranet unter der Rubrik „Querschnittfunktionen -> Recht -> Themen -> Bankaufsichtsrecht -> Sanierung und Abwicklung“ eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieser Tabelle können Institute ihren Beitrag an den administrativen Kosten für das Jahr 2021 näherungsweise bestimmen, allerdings ohne Berücksichtigung individueller Komponenten (wie oben unter 2 und 3 beschrieben). Zur Berechnung hat der SRB noch einmal auf Institutsdaten aus dem Jahr 2018 zurückgegriffen, bevor dann im kommenden Jahr eine Berechnung auf Basis der Daten aus 2021 stattfindet (siehe auch Erläuterungsschreiben des SRB zu den Beiträgen, FAQ Nr. 13). Dabei auftretende Differenzen werden dann mit dem Verwaltungskostenbeitrag für 2022 verrechnet.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen

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Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
Bereichsleiter Großbanken Nord-West & Prüfungsassistenzen