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Plausibilisierungsprüfungen zwischen AnaCredit und BSI-Statistik

  • 03.11.2022
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Deutsche Bundesbank hat ihr Handbuch zu den Plausibilisierungsregeln für AnaCredit, Version 1.0, gültig ab dem 1. Februar 2023, veröffentlicht. Dieses umfasst zunächst den von der EZB veröffentlichten Abgleich der AnaCredit-Daten mit der BSI- (Balance Sheet Items) Statistik als ersten Datenqualitätsindikator.

Das lediglich 20 Seiten starke Werk beschreibt einen neuen Teil der Plausibilisierungsprüfungen, die auf den gemeldeten AnaCredit-Daten bei der Bundesbank durchgeführt werden. Es ergänzt insbesondere die AnaCredit-Validierungsregeln sowie die bereits vorhandenen Ausreißerregeln. Das Dokument konkretisiert das von der EZB veröffentlichte Dokument zu den AnaCredit-Plausiblity-Checks hinsichtlich der Umsetzung durch die Deutsche Bundesbank. Die technische Struktur der Rückmeldungen von Plausibilisierungsergebnissen ist demgegenüber Gegenstand der technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank. Das Dokument hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die bereits bekannten Ausreißerregeln stehen weiterhin im Validierungshandbuch. Im Wesentlichen geht es in diesem Handbuch zu den Plausibilisierungsregeln in einem ersten Schritt um den Abgleich mit BSI-Daten.

Plausibilisierungsprüfungen haben das Ziel, Auffälligkeiten in den gemeldeten Daten aufzudecken und somit auf mögliche Meldefehler hinzuweisen. Schlägt eine Plausibilisierungsregel an, bedeutet dies im Gegensatz zu angeschlagenen Validierungsfehlern nicht zwingend, dass die betroffenen Datensätze falsch sind. Sie weisen jedoch eine Auffälligkeit auf, die entweder korrigiert oder als korrekt bestätigt werden muss. Damit sollen Plausibilisierungsprüfungen in Ergänzung zu den Validierungsregeln sicherstellen, dass die AnaCredit-Daten in einer hohen Qualität vorliegen. Die Einführung weiterer Plausibilisierungsprüfungen ist stufenweise zu späteren Veröffentlichungsterminen geplant.

Validierungsregeln überprüfen grundlegende Anforderungen an die gemeldeten Daten. Sie stellen sicher, dass die Daten zum AnaCredit-Datenmodell passen sowie vollständig und konsistent sind. Wird eine Validierungsregel verletzt, sind die zugrundeliegenden Daten falsch und müssen korrigiert werden. Dies allein reicht jedoch für die zu erreichende Datenqualität nicht aus. Daher wurden bereits zusätzliche Plausibilisierungsprüfungen zum Erkennen von Ausreißern eingeführt (siehe Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln). Eine weitere Plausibilisierungsprüfung stellt einen Abgleich der AnaCredit-Daten mit der BSI-Statistik dar. Dadurch wird versucht, möglicherweise fehlendes Kreditvolumen sowie Meldefehler in AnaCredit zu identifizieren. Diese weiteren Plausibilisierungsregeln sind Gegenstand des neuen Handbuchs. Möglicherweise werden Validierungs- und Plausibilisierungshandbuch in Zukunft anders strukturiert, z.B. indem die Ausreißerregeln in das Plausibilisierungshandbuch überführt werden.

Es gibt zum einen die eigentlichen DQI-Werte (Datenqualitätsindikator) sowie zum anderen KPI (Key Performance Indikator, Schlüsselkennzahlen). Die DQI umfassen Abgleiche mit der BSI-Statistik (Balance Sheet Items, in Deutschland insbesondere mit der BiSta umgesetzt). KPI sollen zusätzliche Informationen zur Einordung der jeweiligen DQI-Werte geben sowie dabei helfen, die Auffälligkeiten zu analysieren. Die KPI sind für die jeweilige Plausibilisierungsprüfung spezifisch. Die Rückmeldung der Plausibilisierungsergebnisse erfolgt sowohl an den Einreicher als auch an den Berichtspflichtigen in Form einer XML-Datei via ExtraNet. Die Bundesbank weist jeder zurückgemeldeten Auffälligkeit eine Priorität zu. Diese gibt die Dringlichkeit für die Bearbeitung an. Eine Auffälligkeit mit der Priorität „1“ ist vorrangig zu bearbeiten und die Prioritäten „2“ und „3“ entsprechend nachgelagert.

Zur Herleitung der BSI-Statistik werden auf Ebene des Instituts (als beobachtete Einheit) einzelne Positionen aus der monatlichen Bilanzstatistik sowie dem Auslandsstatus der Banken für den jeweiligen Quartalsmonat aggregiert. Diese werden dann als Benchmark für den Abgleich mit den AnaCredit-Daten herangezogen. Die Kreditdaten aus AnaCredit werden ebenfalls für jedes Institut in geeigneter Weise aggregiert, um einen AnaCredit-Vergleichswert zu erhalten. Anschließend wird der AnaCredit-Vergleichswert ins Verhältnis zum BSI-Wert gesetzt. Da für die Berechnung des AnaCredit-Vergleichswertes die Rechnungslegungsdaten erforderlich sind, kann der BSI-Abgleich ausschließlich zu den Quartalsendstichtagen durchgeführt werden. Mangels erforderlicher Daten wird dieser Vergleich nicht für beobachtete Einheiten durchgeführt, die der reduzierten Meldepflicht unterliegen. Aber auch in den übrigen Fällen bedeutet eine Differenz noch nicht automatisch, dass ein Fehler vorliegt, da es methodische Unterschiede gibt. Sehr große Differenzen stellen lediglich eine Auffälligkeit dar.

Der DQI berechnet sich aus Betrag von eins minus dem Quotienten von AnaCredit-Wert durch BSI-Wert, so dass der DQI im Intervall von null bis eins liegt. Beispiel: Für eine Beobachtete Einheit wurde ein AnaCredit-Vergleichswert von 1 Mrd. € errechnet. Die BSI-Benchmark liegt bei 5 Mrd. €. Daraus ergibt sich ein DQI-Wert in Höhe von 0,8. Je näher der DQI-Wert an die eins heranrückt, desto auffälliger ist der Wert. Die gegenwärtige Version des Handbuchs enthält nur einen KPI, nämlich den AnaCredit-Vergleichswert. Es ist geplant, weitere KPI zu ergänzen.

Das Handbuch enthält weitere Details, auch zur Berechnung der Kenngrößen, u.a. welche Instrumente und Schuldner für diesen Abgleich in Frage kommen, wie die Beträge berechnet werden, wie die BSI-Unterpositionen dem Schuldner zugeordnet werden. In der EZB-Methodik zu den AnaCredit-Plausibility-Checks werden Mindestkonsistenzprüfungen genannt, die zum Ausschluss bestimmter Instrumente von der Berechnung des AnaCredit-Vergleichswert führen. In der Bundesbank hingegen führt die Verletzung einer oder mehrerer Mindestkonsistenzprüfungen nicht zum Ausschluss des Instruments vom BSI Abgleich. Geschützte Werte werden nicht verwendet.

Das Begleitdokument zu den Ausreißer- und Plausibilisierungsprüfungen enthält neben den Wertgrenzen für die Ausreißerregeln nunmehr auch die BSI-Übersetzungsmatrix: Pro DQI werden die Positionen aus BiSta und AuSta für die Berechnung des Abgleichs genannt. Sämtliche Dokumente sind auf der Seite der Bundesbank zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) verfügbar.

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen