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Neue Veröffentlichung zur Erweiterung der EU-Umwelttaxonomie

  • 27.04.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Mit Hilfe der Erweiterung des Berichts, durch die Hinzunahme weiterer Kategorien im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten, sollen die vorliegenden Unsicherheiten von Seiten der Stakeholder auf ein niedrigeres Niveau gebracht werden. Die Anpassung sorgt für mehr Transparenz und weniger Interpretationsspielraum.

Am 29. März 2022 veröffentlichte die Plattform für nachhaltige Finanzen einen Bericht mit Vorschlägen zur Erweiterung der existierenden EU-Umwelttaxonomie. Durch die Erweiterung der EU-Umwelttaxonomie soll die ökologisch nachhaltige Umstellung des wirtschaftlichen Handelns unterstützt werden, insbesondere durch die Aufnahme neuer Kategorien im Bereich Wirtschaftstätigkeiten. Die aktuelle Taxonomie-Rahmenverordnung befasste sich eingehend nur mit den Schlüsselprioritäten zur Aufklärung der grünen Klassifizierung, welche am oberen Ende des Umweltleistungsniveaus angesiedelt sind.

Gegenwärtig besteht die Herausforderung darin, dass eine Wirtschaftstätigkeit entweder einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel der EU-Umwelttaxonomie leistet oder nicht. Durch die Ausweitung soll es für Unternehmen nun möglich sein, aufzeigen zu können, dass z.B. eine Wirtschaftstätigkeit, welche bislang ein Umweltziel wesentlich gehemmt hat, nach einer gewissen Zeitspanne und entsprechenden Investitionen zu einer Zwischentätigkeit geworden ist und somit eine Verbesserung des Umweltziels erreicht werden konnte. Zudem ist eine Erweiterung auch dahingehend wichtig, da Investoren Bereiche, die von der Taxonomie Verordnung bisher nicht abgedeckt sind, fälschlicherweise als umweltschädlich verstehen konnten.

Der rote Bereich: Ein Umweltziel wesentlich beeinträchtigende Wirtschaftstätigkeit

Eine rote Kennzeichnung würde Wirtschaftstätigkeiten erhalten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie „wesentliche Beeinträchtigung mindestens eines Umweltziels“ mit sich bringen. Dabei handelt es sich um Bereiche, die als umweltschädlich verstanden werden. Es erfolgt zudem noch eine weitere Unterteilung dieser Kategorie in Aktivitäten, die optimiert werden sollten, um sie auf ein mittleres Niveau zu heben sowie Aktivitäten, die gänzlich gestoppt werden wollten.

Der gelbe Bereich: Eine Wirtschafsttätigkeit ist eine Zwischentätigkeit

Sogenannte „Zwischentätigkeiten“ weisen eine mittlere Umweltleistung vor und erhielten eine gelbe Kennzeichnung. Diese Kategorie ist insbesondere relevant für Bereiche in denen ein Übergang zu einer verbesserten Klimabilanz Ziel sein könnte.

Der neutrale Bereich: Eine Wirtschaftstätigkeit ist "unwesentlich" für die Erreichung der Klimaziele

Keine Farbe ist vorgesehen für Bereiche, die die Umwelt nicht erheblich belasten, aber auch nicht maßgeblich für Zielerreichung von Klimazielen sind.

Der grüne Bereich: Eine Wirtschaftstätigkeit hat geringe Umweltauswirkungen

„Wirtschaftstätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen“ erhalten eine grüne Kennzeichnung. Hier handelt es sich vorrangig um Bereiche, die bereits von der Taxonomie-Rahmenverordnung erfasst sind. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der sechs Klimaziele.

Der Bericht der Plattform für nachhaltige Finanzen soll die EU-Kommission bei der Erstellung ihres eigenen Berichts zur Erweiterung der EU-Umwelttaxonomie unterstützen. Die ursprüngliche Planung sah eine Veröffentlichung im Jahr 2021 vor (Art. 26 Abs. 2 Buchst. A Verordnung (EU) 2020/852). Es wurde noch nicht final darüber entschieden, ob es tatsächlich zu einer Umsetzung der Erweiterung der EU-Umwelttaxonomie kommen wird. Neben dem Bericht wurde am 28. März ein Webinar abgehalten, das auf der Homepage der Plattform abrufbar ist.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Dr. Benjamin Wilhelm

Abteilungsleiter Sustainability Services - Engagement