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Nachhaltigkeitselemente erweitern Anforderungen an Sanierungskonzepte

  • 10.01.2023
  • von
  • Grundsatzblog

Der Entwurf der Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n.F.) klärt den Umgang mit den und die konzeptionellen Anforderungen für die Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG).

Am 27.09.2022 hat der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz den neuen Entwurf der Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n.F.) beschlossen. ESG-Faktoren werden dabei im Rahmen der Anforderungen an die Sanierungskonzepte vertieft thematisiert. So bilden Nachhaltigkeitsanforderungen im Sinne der ESG-Elemente eine wichtige Basis für den Schutz der Gläubiger in vielerlei Hinsicht und werden explizit als eine der Kernanforderungen genannt (Tz. 20). Weiterhin spielen ESG-Faktoren als herausfordernde Treiber des Wandels eine Rolle in der Wettbwerbsfähigkeit von Unternehmen, wodurch auch die Sanierungsfähigkeit tangiert wird (Tz. 25). Laut IDW ES 6 n.F. gilt es somit in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell auch zu beurteilen, inwieweit das sanierte Unternehmen neben anderen Faktoren sich gegenüber ESG-Anforderungen behaupten kann (Tz. 60).

Ebenso ist das Leitbild des zu sanierenden Unternehmens nunmehr betroffen, da ESG-Komponenten - allerdings abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell - in der grundlegenden Zielsetzung und Strategie zu berücksichtigen seien (Tz. 65). Laut IDW ES 6 n.F. können ESG-Faktoren, sollten sie eingehalten werden, eine wichtige Rolle für die Fortführung eines Unternehmens spielen (Tz. 67). So sind insbesondere ESG-Risiken im grundsätzlichen Risikomanagementprozess zu beachten (Tz. 67). Aber auch darüber hinaus müssen die Anforderungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance in der erweiterten Berichterstattung und in der internen Kommunikation gegenüber Stakeholdern berücksichtigt werden (Tz. 67).

Die derzeitige Konsultationsfassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk) vom 26.09.2022 sieht gemäß BTO 1.2.5 (Behandlung von Problemkrediten) Tz. 4 für den Fall, dass eine Bank die Sanierung eines Kreditnehmers in Betracht zieht, die Vorlage eines aussagekräftigen Sanierungskonzeptes vor. Sollte dieses Konzept dabei dann nach IDW ES 6 n.F. erstellt werden, so spielen die oben genannten ESG-Faktoren auch in der bankseitigen Begleitung in der Sanierung eine durchaus gewichtige Rolle.

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance