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Kosten-Nutzen-Analyse der EBA im aufsichtlichen Meldewesen

  • 07.07.2020
  • von Steffen Söffner
  • Grundsatzblog

Im Art. 430 Abs. 8 CRR wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA dazu ermächtigt, eine Analyse der Kosten und des Nutzens des aufsichtlichen Meldewesens durchzuführen. Anhand der Ergebnisse soll sie dann ein Vorgehen vorschlagen um die erkannten Kosten um 10-20 % zu senken. Am 9. Juni 2020 hat die EBA die ersten Informationen zum Vorgehen dieser Kosten-Nutzen-Analyse veröffentlicht.

Ursprünglich sollte die EBA gemäß CRR II die fertige Analyse zum 30.06.2020 der EU Kommission vorlegen. Auf Grund der operativen Herausforderungen der Corona-Pandemie wurde die Durchführung der Analyse aber verschoben. Nun plant die EBA Ende Juni in die Phase einzusteigen, in der auch die Institute einbezogen werden (Phase 2), und die Analyse bis Ende des Jahres 2020 abzuschließen.

In dieser Analyse plant die EBA die Kosten zu erheben, die bei den Instituten direkt und indirekt (z.B. über IT-Dienstleister) seit Einführung von COREP und FINREP durch den ITS on Reporting in 2013 angefallen sind. Dabei wird die EBA dann analysieren, ob diese Kosten verhältnismäßig zum Nutzen der aus den Meldeanforderungen gezogenen Informationen sind. Daraus abgeleitet sollen dann Vorschläge für eine Reduzierung der Kosten erarbeitet werden. Hinsichtlich der Kostensenkung will die EBA dabei sowohl den ITS on Reporting überarbeiten als auch andere (technologische) Lösungen zur Effizienzsteigerung berücksichtigen.

Neben der Kosten-Nutzen-Analyse will die EBA auch die Erkenntnisse aus ihrer Machbarkeitsstudie zu einem integrierten Meldesystem berücksichtigen. Eine ähnliche Machbarkeitsstudie will auch die BaFin seit Herbst 2019 national mit den Rechenzentralen und Pilotbanken aller drei deutschen Bankensäulen durchführen. Hinsichtlich des Nutzens will sie nicht nur den Nutzen für die Aufsichtsbehörden berücksichtigen.

Dabei will die EBA nach den aktuellen Planungsentürfen wie folgt vorgehen:

  1. Onlinefragebögen an die Institute - ab Ende Juni 2020 bis Anfang/Mitte August
  2. Onlinefragebögen an die Aufsichtsbehörden - ab Ende Juni 2020
  3. Interviews mit ausgewählten Instituten und Verbänden - September 2020
  4. Analyse von Fallstudien - Abgabe September 2020

Die Fragebögen sind bei der Kosten-Nutzen-Analyse nach Aussage der EBA die wichtigsten Quellen und richten sich dabei an die Institute direkt. Entsprechend sollen die Angaben der Beträge auch einzelne Institute betreffen. Bei den Fragen geht die EBA ins Detail bezüglich der Zuordnung (u. a. Jahre, Anpassungen des ITS) und Aufteilung (u. a. Betriebskosten, IT-Kosten, Anbieter, EBA oder andere Meldeanforderungen) der Kosten sowie dem Nutzen, den die Institute selbst aus den Meldedaten ziehen.

Derzeit sind wir in Abstimmung mit dem BVR und der Rechenzentrale über eine Rückmeldung zu den Entwürfen der EBA. Bis zu Beginn der Abfrage können auch öffentliche Anmerkungen dazu eingereicht werden. Darüber hinaus überlegen wir uns mögliche Unterstützungsleistungen für die teilnehmenden Mitgliedsinstitute. Sobald die EBA die Abfrage mittels der Onlinefragebögen beginnt und wir neue Informationen haben, werden wir die Mitgliedsinstitute zusammen mit dem BVR darüber informieren.

Die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse haben eine große Bedeutung und eine direkte Auswirkung (anders als vergangene ad-hoc Erfahrungsabfragen) auf die Gestaltung eines künftigen proportionalen Meldewesens. Davon werden in einem hohen Maße die meisten Kreditgenossenschaften profitieren. Daher bitten wir Sie, eine mögliche Teilnahme an der Onlinebefragung durch die EBA genau zu prüfen und hoffen auf eine hohe Teilnahme.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Julia Grollmann Profil bild
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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen