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Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Transparenzregisters

  • 28.01.2021
  • von Matthias Seckinger
  • Grundsatzblog

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat am 18. Januar 2021 zum Referentenentwurf für ein "Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche - TraFinG Gw" Stellung genommen. Die DK begrüßt die geplante Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister zu einem Vollregister.

Im weiteren Verlauf sollte laut Stellungnahme jedoch sichergestellt werden, dass die in der Begründung des Gesetzentwurfs angekündigte Erleichterung für die Verpflichteten bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten auch tatsächlich eintritt. Dafür bedarf es einer detaillierten Betrachtung des Zusammenspiels der von den geldwäscherechtlich Verpflichteten zu erfüllenden Sorgfaltspflichten mit den Meldepflichten der Unternehmen an das Transparenzregister.

Das Gesetzgebungsverfahren sollte dazu genutzt werden, die erheblichen Auswirkungen des Wegfalls des Vortatenkatalogs aufgrund der parallel laufenden Novelle des § 261 StGB auf die Pflicht zur Verdachtsmeldung nach § 43 GwG abzumildern.

Die Schätzungen zu dem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sind unzutreffend. Der immensen Belastung für die Wirtschaft mit kostenpflichtigen Doppelmeldungen würde mit der Ausgestaltung des deutschen Transparenzregisters als verlässliches Register effektiv entgegengewirkt werden.

Verpflichtete, die im Rahmen der Begründung einer Geschäftsbeziehung aufgrund gesetzlicher Pflicht Einsicht in das Transparenzregister nehmen müssen, sind zur Entrichtung einer Gebühr verpflichtet, während Behörden und Gerichte insofern privilegiert werden. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.

Im Detail enthält die Stellungnahme zahlreiche Anmerkungen hinsichtlich korrelierender Regelungen zu wirtschaftlich Berechtigten aus dem Geldwäschegesetz, dem Kontoabrufverfahren sowie der Abgabenordnung.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andreas Meyer

Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention