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Zum MitgliederportalDas Financial Stability Board (FSB) hat handlungsorientierte Impulse zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken in der Vergütungspolitik zu fünf Kategorien verdichtet und weist zugleich auf bestehende Herausforderungen hin.
Die Erkenntnisse zum Status Quo im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik und den Klima- und Umweltrisiken basieren auf Antworten von 19 Banken, 22 Versicherern sowie 20 Vermögensverwaltern. Der daraus entstandene Bericht stellt erste Eindrücke und zentrale Herausforderungen dar. Vor allem der Klimawandel bildet eine zentrale strategische Größe. Implikationen aus den Sustainable Development Goals (SDG), dem Pariser Klimaabkommen oder der Science Based Target Initiative (SBTi) seien hier exemplarisch genannt. Zudem berichteten die teilnehmenden Institute, dass Aspekte zu Klima- und Umweltrisiken eine stärkere Bedeutung in der Offenlegung und der externen Berichterstattung einnehmen.
Basierend auf den Erkenntnissen der teilnehmenden Banken zeigt sich, dass sich klimabezogene Indikatoren zur Anpassung von Vergütungspraktiken auf fünf Grundelemente zurückführen lassen. Dies sind (1) die Reduktion der CO2-Emissionen (d. h. Scope 1 bis 3 inklusive Kategorie 15 des GHG-Protokolls), (2) das Angebot an ESG-orientierten Finanzdienstleistungen und -produkten, (3) die Rechenschaftspflicht (z. B. wird eine institutsinterne Klimastrategie veröffentlicht, inklusive Ergebniserreichung), (4) ein (ESG-orientiertes) Risikomanagement und (5) die ESG-Indikatoren (externe Ratings / Index).
Inwieweit sich die jeweiligen Kennzahlen aus dem Bereich Klima- und Umweltrisiken tatsächlich auf die Vergütungshöhe auswirken, befindet sich noch in der Diskussion. Grund dafür sind die derzeitigen Lücken im Datenbestand. Verortet man dazu noch die grundsätzlichen Rahmenwerke zu den klimabezogenen Vergütungsbestandteilen, so sind diese derzeit vor allem für die Topmanagement-Ebene (z. B. CEO, CFO, CRO etc.) sowie für Führungskräfte von einer gewissen Bedeutung.
Vier zentrale Herausforderungen bestehen für die weiteren Aktivitäten: (1) Die begrenzte Verfügbarkeit an zuverlässigen (ESG-)Daten, wodurch die Zielerreichung im Rahmen der Vergütungsermittlung ermittelt werden könnte; (2) aussagekräftige und wirkungsorientierte ESG-Indikatoren (KPIs) mit der sich die betreffende Organisation zielorientiert steuern lässt; (3) Kompatibilität zwischen dem für eine Vergütungsbemessung relevanten Zeitraum und der Zielerreichung von ESG-Zielen, da sich die klimabezogene und damit langfristige Thematik vom Vergütungszeitraum unterscheiden kann; und (4) Akzeptanz der nachhaltigkeitsorientierten vergütungspolitischen Steuerungssystematik bei allen Mitarbeitenden, um das tatsächliche Verhalten auch entsprechend der wirkungsorientierten Maßnahmen zu verändern.
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