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EZB-Verordnung zu Bilanzpositionen verabschiedet

  • 28.04.2021
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Neufassung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik der Banken (MFIs) und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) (ab Referenzmonat Januar 2022).

Der EZB-Rat hat die Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Verordnung 2021/379 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute, EZB/2021/2) am 22. Januar 2021 verabschiedet. Die Verordnung ist eine Neufassung der Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33), also nicht nur eine Änderungsverordnung. Sie ist am 3. März 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung 2021/378 (EZB/2021/1), ebenfalls vom 22. Januar 2021, betrifft die Mindestreservepflicht.

Die Neufassung macht eine Anpassung der Meldeanforderungen zu den bankstatistischen Erhebungen der Bundesbank erforderlich. Derzeit bereitet die Bundesbank eine ergänzende Anordnung sowie überarbeitete Meldeschemata zur Bilanzstatistik der Banken (MFIs) (BISTA) und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) (AUSTA) vor, die erstmals für den Referenzmonat Januar 2022 einzureichen sein werden. Vermutlich werden in diesem Zusammenhang auch die Sonderveröffentlichungen zum statistischen Meldewesen überarbeitet werden.

Bereits am 10. Februar 2020 hatte die Europäische Zentralbank (EZB) die öffentliche Konsultation zur Neufassung der Verordnung EZB/2013/33 gestartet. Stellungnahmen konnten bis zum 13. März 2020 abgegeben werden. Die EZB veröffentlichte eine Rückmeldung („Feedback statement“) zu dieser öffentlichen Konsultation. Der ursprüngliche Zeitplan der EZB sah die Verabschiedung der Änderungsverordnung im Frühjahr 2020 vor. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise ergab sich eine Verschiebung. Mit der Neufassung sollen Datenlücken geschlossen sowie Anforderungen der BSI-Leitlinien umgesetzt werden. Sobald konkrete Änderungen für die BiSta und AuSta vorliegen, werden wir gesondert informieren.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen