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Zum MitgliederportalUm Finanzströme zukünftig zielgerichteter in den Ausbau einer nachhaltigen Wirtschaft zu leiten, hat die EU Kommission am 06.07.2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet. Die konkretisierten Handlungsabsichten stellen insbesondere nachhaltigkeitsbezogene Risiken und deren systemische Bedeutung, strittige Sektoren innerhalb der Taxonomie, Kriterien für nachhaltige Finanzprodukte und die Vermeidung von Greenwashing in den Mittelpunkt. Im globalen Kontext soll die EU die Rolle eines Hubs für Sustainable Finance einnehmen.
Gut drei Jahre nach dem Inkrafttreten des EU Aktionsplans zur Lenkung nachhaltiger Investitionen (2018) und den damit verbundenen nachhaltigkeitsbezogenen Regulierungen erfährt die Sustainable Finance Strategie der EU Kommission einige Neuerungen. Diese versuchen den ambitionierteren Klimazielen, den Folgen der Coronapandemie und den politischen Aushandlungsprozessen der letzten Jahre Rechnung zu tragen. Weiterhin sind Impulse aus der, im April 2021 gestarteten Konsultation zur künftigen Sustainable Finance Strategie miteingeflossen. Die Strategie setzt vier Schwerpunktthemen an denen die zusätzlichen Maßnahmen ausgerichtet sind.
Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Realwirtschaft
Die Weiterentwicklung des Rahmenwerks zur Finanzierung einer nachhaltigen Realwirtschaft nimmt insbesondere Erweiterungen und delegierte Rechtsakte im Kontext der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in den Blick. So kündigt die Kommission Konkretisierung in Bezug auf die verbleibenden vier Umweltziele Wasser, biologische Vielfalt, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft an. Für die im Nachhaltigkeitskontext als ambivalent einzustufenden Sektoren Gas und Atomkraft soll in den kommenden Monaten festgesetzt werden, ob und unter welchen Bedingungen diese als Transitionsaktivitäten im Sinne der Taxonomie zu sehen sind. Zum einen dürfte dieses Vorgehen, die intensiven Diskussionen unter den einzelnen Mitgliedstaaten und der Industrie widerspiegeln. Zum anderen möchte die Kommission Transitionsbestrebungen strittiger Sektoren anerkennen. Konkreter wird die Strategie in Bezug auf die Einführung von ESG-Labels: So steht die Einführung von Kennzeichnungen wie Transition- oder Sustainability-Link-Bonds bevor.
Inklusiver Rahmen für die nachhaltige Finanzierung
Die Handlungsabsichten für eine inklusivere Rahmung nachhaltiger Finanzierung beabsichtigen insbesondere eine Verbesserung der Zugänglichkeit für Beratungsdienstleistungen und nachhaltigkeitsbezogene Förderungen für KMUs und Privathaushalte. Eine von der EU-Kommission initierte Stellungnahme der EBA zu Themen wie grünen Krediten und Hypotheken ist in Bearbeitung. In Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Nachhaltigeit signalisiert die Strategie Bedenken bezüglich des hohen Energieverbrauchs Rechenzentren und Distributed-Ledger-Technologien. Chancen der Digitalisierung werden in der Einrichtung eines European Single Access Point (ESAP) für nachhaltigeitsbezogene Informationen gesehen. Weiterhin weißt die Kommission auf die Erhöhung des Versicherungsschutzes vor klimabedingten Risiken und Naturkatastrophen hin.
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors setzen den Schwerpunkt auf das adäquate Risikomanagment von ESG-Risiken. So ruft die Kommission die Standardsetzer dazu auf, relevante Nachhaltigkeitsrisiken besser in die Finanzberichterstattungsstandards zu integrieren. Nachholbedarf besteht auch in der Implementierung dieser Risiken in die Methodologie von Kredit- und ESG-Ratings. Kreditinstitute und Versicherer sollen künftig eine konsequentere Integration von Nachhaltigkeitsrisiken verfolgen und in ihre Stresstests miteinbeziehen. In diesem Kontext wird die Kommission Änderungen an der Eigenkapitalordnung sowie der Eigenkapital- und Solvabibiltät-II-Richtlinie vorschlagen. Um in Zukunft einen geordneten Übergang zu überwachen und die Integrität des EU-Finanzsystems zu gewährleisten wird ein neuer Überwachunsrahmen zur Messung nachhaltiger Kapitalströme und Greenwashing-Risiken etabliert. Die verantwortlichen Institute sollen mit adäquaten Durchsetzungsinstrumentarien ausgestattet werden, um die doppelte Wesentlichkeitsperspektive bis 2022 konsequent zu implementieren.
Förderung der globalen Ambitionen
Abschließend betont die Kommission erneut, die angestrebte Vorreiterolle Europas als globale Drehscheibe für nachhaltige Finanzen. Dazu sollen bei der Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für nachhaltige Finanzen weiterhin ein hohes Maß an Ehrgeiz an den Tag gelegt werden um auf globaler Ebene Wirksamkeit zu entfalten. Hier steht insbesondere die Anerkennung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit und die Unterstützung benachteiligter Länder beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft im Mittelpunkt.
Das EU-Parlament hat am 9. November 2023 zugestimmt, einen einheitlichen Zugangspunkt für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensinformationen einzurichten. weiterlesen
Der EU-Rat hat am 23.Oktober 2023 eine neue Verordnung zum "European Green Bond Standard" verabschiedet. Anleihen nach diesem Standard dürfen den Zusatz "European Green Bond" tragen. weiterlesen
Eingeführt werden Regelungen für die Überwachung und Governance von Bankprodukten, Zahlungsdiensten und E-Geld-Produkten gegenüber Verbrauchern im Privatkundengeschäft. weiterlesen