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ESAs konsultieren zur weitere Ausgestaltung nachhaltiger Finanzprodukte

  • 22.04.2021
  • von Felix Rossmann
  • Grundsatzblog

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 15.03.2021 ein Konsultationspapier im Kontext der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 und Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 veröffentlicht, um die technischen Regulierungsstandards (RTS) in Bezug auf den Inhalt und die Darstellung der Nachhaltigkeitsangaben von Finanzprodukten ausgestalten zu können.

Konkret werden Beiträge zu Entwürfen der technischen Regulierungsstandards (RTS) in Bezug auf den Inhalt und die Darstellung der Nachhaltigkeitsangaben von Finanzprodukten, die in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, welche zu einem ökologischen Anlageziel beitragen, erbeten. Die Konsultation zielt darauf ab, einheitliche Rahmenbedingungen für taxonomie-relevante Produkte im Kontext der Offenlegungsverordnung zu schaffen.

Basierend auf Artikel 25 der Taxonomieverordnung sind die ESAs ermächtigt, durch Änderung der Offenlegungsverordnung über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR), weitere RTS zu "Taxonomie-bezogenen Produktangaben" zu entwickeln. Unter anderem sollen sowohl die Offenlegungspflichten für vorvertragliche Informationen der Produkte die gemäß Taxonomie ökologische Merkmale fördern (SFDR Artikel 8(4) light green) und der Produkte die in eine wirtschaftliche Aktivität investieren, die zu einem Umweltziel beiträgt (SFDR Artikel 9(6) dark green) spezifiziert werden. Weiterhin ist eine Anpassung der Offenlegungsverpflichtungen für periodische Informationen bezüglich der Artikel 8 und 9 Produktgruppen vorgesehen.

Ausgesprochenes Ziel des ESAs ist die Gestaltung eines Single Rulebook für Nachhaltigkeitsangaben auf Level 2 Ebene. Dies gilt sowohl für die ursprünglichen Ermächtigungen in der SFDR als auch für die zusätzlichen Ermächtigungen, die durch die Taxonomierichtlinie hinzugefügt wurden. Um Doppelarbeit und Komplexität zu reduzieren, haben sich die europäischen Aufsichtsbehörden in diesem Zuge dazu entschieden, an den im Februar veröffentlichten Vorschlägen zu den RTS der SFDR die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Darüber hinaus veröffentlichen die ESAs konkrete Vorschläge, wie und in welchem Umfang dargestellt wird, wie die durch das Produkt finanzierten Aktivitäten an der Taxonomie ausgerichtet sind. Eine ausreichende Visualisierung soll über eine graphische Darstellung der Taxonomie-Ausrichtung der Investitionen des Finanzprodukts und einer Berechnung der Leistungskennzahlen für diese Ausrichtung sichergestellt werden. Begleitend soll in Zukunft dazu eine Erklärung veröffentlicht werden, dass die durch das Produkt finanzierten Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, den detaillierten Kriterien der Taxonomie-Verordnung entsprechen.

Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit schlagen die ESAs außerdem vor, die Darstellung der Offenlegungen zu standardisieren. So sollen die Vorlagen für die vorvertraglichen und regelmäßigen Offenlegungen (abrufbar in den Draft RTS vom 02.02.2021) um einen neuen Abschnitt ergänzt werden, der die nach der Taxonomieverordnung erforderlichen Offenlegungen umfasst. Der Einsendeschluss für die Konsultation ist der 12. Mai 2021. Im Anschluss an die Konsultation wird der Entwurf der RTS fertiggestellt und der Europäischen Kommission vorgelegt.

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance