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EBA Konsultationspapier zur Integration von ESG-Faktoren und ESG-Risiken

  • 12.11.2020
  • von
  • Grundsatzblog

Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 3. November 2020 ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem sie dargestellt wie ESG-Faktoren und ESG-Risiken in den vorhandenen Rahmenwerken zum Risikomanagement integriert werden können.

Der Fokus des Diskussionspapiers liegt auf den Risiken, denen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (nachfolgend Finanzinstitute) durch die Auswirkungen der ESG-Faktoren auf ihre Kontrahenten ausgesetzt sind. Aufgrund vieler Initiativen und Fortschritte in den letzten Jahren, sowie aber auch aus Materialitätsüberlegungen heraus, liegt der Schwerpunkt des Papiers auf Umweltrisiken, insbesondere klimabezogenen Risiken. Umweltrisiken werden in physische und transitorischen Risiken (Nachhaltigkeitsrisiken) unterteilt. Im Rahmen des gesetzlichen Mandats der EBA sind auch Soziale und Governance Faktoren analysiert worden. Vor allem wird hier untersucht, in wieweit die genannten Faktoren eine Risikoquelle für Finanzinstitute darstellen.

Des Weiteren, angelehnt an die EU Taxonomie, enthält das Konsultationspapier eine einheitliche Definition von ESG-Risiken und ESG-Faktoren:
„ESG factors are environmental, social or governance characteristics that may have a positive or negative impact on the financial performance or solvency of an entity, sovereign or individual.“
„ESG risks mean the risks of any negative financial impact to the institution stemming, from the current or prospective impacts of ESG factors on its counterparties“.

Die EBA sieht die Notwendigkeit, dass Finanzinstitute ESG-Risiken in ihre Geschäftsstrategie mehr einbeziehen und in ihren internen Prozessen berücksichtigen. Nach Auffassung der Behörde, kann dies erreicht werden, indem die Finanzinstitute künftige Auswirkungen von ESG-Risiken auf das jeweilige Geschäftsmodell ermitteln und überwachen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Geschäftsmodelle langfristig widerstandsfähig sind. Auch die Entwicklung nachhaltiger Produkte soll in Betracht gezogen werden. Kunden sollen ebenfalls nachvollziehen können, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung Berücksichtigung finden.

In dem Papier werden die aktuellen Methoden zur Bewertung von ESG-Risiken erörtert. Welcher Ansatz die richtige ist, hängt von der Größe, der Komplexität und dem Geschäftsmodell des jeweiligen Finanzinstituts ab. Die EBA untereilt die Methoden zur Bewertung von ESG-Risiken in drei unterschiedliche Kategorien:

  • Portfolio alignment method: Das Grundprinzip dieses Ansatzes besteht der Analyse inwieweit die Portfolios mit den international vereinbarten Klimazielen übereinstimmen.
  • Risk framework method (including climate-stress test): Das Grundprinzip dieses Ansatzes besteht darin, inwiefern Nachhaltigkeitsrisiken zur Wesentlichkeit traditionellen Risiken beitragen und diese Szenarien in die Stresstests zu integrieren.
  • Exposure method

Das Grundprinzip dieses Ansatzes besteht darin, die Performance eines Engagements in Bezug auf E, S und G zu bewerten.

Des Weiteren weist die EBA darauf hin, dass die Qualität und Verfügbarkeit von ESG- Daten unzureichend sind und dies bei der Bewertung der Risiken berücksichtigt werden sollte. Dennoch sollte dies kein Argument für die Finanzinstitute sein ESG-Risiken außer Acht zu lassen.

Die Konsultation läuft bis Februar 2021 und umfasst eine öffentliche Webinar-Anhörung Link, die für den 26. November 2020 (14:00 bis 17:00 CET) geplant ist.

Der Genossenschaftsverband hat ein ESG Tool entwickelt, das der Übersetzung der Nachhaltigkeitsrisiken in die bekannten Risikoarten zum Zweck einer ESG-Risikoinventur dient. Zielgruppe sind vor allem kleine und mittelständische Kreditinstitute. Wenn Sie zu diesem Themenkreis auf unsere Expertise zurückgreifen möchten, freuen wir uns, Sie hierbei unterstützen zu dürfen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance