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BaFin veröffentlicht Ergebnisse der Markterhebung zum Zertifikatevertrieb

  • 24.11.2020
  • von Ulrich Braun
  • Grundsatzblog

Die BaFin hat im Rahmen des BaFinJournals (Ausgabe November 2020) erste Ergebnisse ihrer Marktumfrage zum Zertifikatevertrieb veröffentlicht.

Die BaFin hat im zweiten Quartal 2020 den Vertrieb von Zertifikaten genauer untersicht um festzustellen, ob die Vorschriften des Product-Governance Regimes nach MiFID II die Schutzwirkung entfalten, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Betroffen von der Umfrage waren insgesamt 40 Vertriebsunternehmen. Als Beobachtungszeitraum wählte die BaFin das Kalenderjahr 2019 sowie das erste Quartal 2020.

Die Marktuntersuchung zeigte, dass 65% der befragten Vertriebsunternehmen den Zielmarkt des Konzepteurs eins zu eins übernahmen. 35% der Vertriebsunternehmen änderten den Zielmarkt dagegen in Einzelfällen - meist schränkten sie ihn dabei weiter ein. Teils korrigierten sie dabei auch Einstufungen des Konzepteurs, wenn sie angesichts des Mindeststandards unplausibel waren. Nach Auswertung der BaFin hätte aber darüber hinaus in weiteres 6% der Fälle eine Anpassung durch die Vertriebsunternehmen erfolgen müssen. Auch die Einstufung der Konzepteure waren dieser Auswertung zufolge nicht immer plausibel.

Vor dem Hintergrund ihrer Marktuntersuchung weist die BaFin darauf hin, dass Vertriebsunternehmen im Rahmen des Product Governance Prozesses eigentsändige Verpflichtungen haben (§ 12 WpdVerOV, BT der MaComp).

Deutsche Unternehmen verfügen in der Product Governance über einen hohen Standardisierungsgrad. Der gemeinsame Mindeststandard von DK, BVU und DDV bildet die Grundlage für die Übernahme von Finanzinstrumenten in die Produktpalette von Vertriebsunternehmen. Die BaFin begrüßt es ausdrücklich, dass es diesen Standard gibt. Sie hat die Marktteilnehmer aufgefordert, den Standard weiterzuentwickeln. DK, BVI und DDV haben bereits mitgeteilt, die Ergebnisse der Marktuntersuchung zum Anlasse zu nehmen, das gemeinsame Verständnis der Kriterien für die Zielmarktbestimmung zu verbessern und zu präzisieren.

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Anette Neitzert

Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Bereich Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht