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BaFin-Konsultation: Merkblätter für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte

  • 19.06.2020
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Vor kurzem wurde das Konsultationsverfahren zum Referentenentwurf eines Risikoreduzie-rungsgesetzes (RiG) gestartet. Ergänzend zu den dort aufgeführten Anpassungen konsultiert die BaFin nun auch ihre Merkblätter für Geschäftsleiter sowie für Aufsichtsräte und einige unmittelbar zugehörige Vorschriften der Anzeigeverordnung.

Mit der Umsetzung der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) in nationales Recht wurden zum 1. Januar 2014 zahlreiche neue Anforderungen an die Organe der Kreditinstitute in das KWG eingefügt. Im Jahr 2019 folgte die Verabschiedung der CRD V, die als EU-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten bis Ende dieses Jahres ebenfalls in nationales Recht umzusetzen ist. Zu diesem Zweck wurde vor einigen Wochen das Konsultationsverfahren zum Referentenentwurf eines Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) gestartet, an dem sich auch die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) beteiligten. Ergänzend zu den dort aufgeführten Anpassungen konsultiert die BaFin auch ihre Merkblätter für Geschäftsleiter sowie für Aufsichtsräte und einige unmittelbar zugehörige Vorschriften der Anzeigeverordnung.

Die Merkblätter enthalten dabei Änderungen und Anpassungen, die sich direkt aus den zugrunde liegenden Vorgaben des Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) ergeben, insbesondere in Bezug auf die Anzeigen (§ 24 KWG) und die Anforderungen an Geschäftsleiter (§ 25c KWG) und Aufsichtsräte (§ 25d KWG). Dabei stehen u.a. laufende Anzeigepflichten zu Mandaten und weiteren Informationen über die Organmitglieder in Rede. Es wurden jedoch auch Klarstellungen hinsichtlich der Handhabung von Mandatsobergrenzen und zur Ausschussbildung im Aufsichtsrat vorgenommen. Die komplette Stellungnahme der DK zum Referentenentwurf des RiG, das neben den genannten Themenbereichen auch zahlreiche andere Vorgaben – beispielsweise zu Eigenmitteln, Organkrediten oder Bußgeldvorschriften – enthält, wurde am 27. Mai auf der DK-Homepage zur Verfügung gestellt.

Das BaFin Konsultationsverfahren 06/2020 (BA) „Geschäftsleiter und Aufsichtsräte“ berücksichtigt darüber hinaus auch die seit der letzten Anpassung der Merkblätter erschienenen eu-ropäischen Vorgaben zur internen Unternehmensführung und zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern in Leitungspositionen und Inhabern von Schlüsselfunktionen. Es wird dabei An-passungen in den aufsichtlichen Überprüfungsverfahren zur Bestellung („fit and proper“) sowie erweiterte Informationspflichten der Institute geben. Des Weiteren ist beabsichtigt, die Anforderungen an interne Prozesse, Richtlinien und Prüfungen sowie zur Mandatszählung detaillierter zu fassen. Konkrete Beispiele für Anwendungsfelder sind dabei die internen Prüfungen der individuellen und kollektiven Eignung von Organmitgliedern, der Umgang mit Interessenkonflikten und auch die Umsetzung einer Strategie zur Diversität.

Formell erhalten die Merkblätter für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte durch die Aufnahme von Rechtsquellen und Begriffsdefinitionen eine nur leicht angepasste Struktur, allerdings nimmt ihr Umfang auch entsprechend zu. Ergänzend soll es Anlagen geben, mit denen aufsichtsseitig u.a. ein Muster zur Überprüfung der kollektiven Eignung des Aufsichtsorgans be-reitgestellt wird. Die BaFin hat eine Konsultationsfrist bis zum 1. Juli festgelegt, federführend für den Finanzverbund und die DK wird der BVR die Koordination einer Stellungnahme über-nehmen.

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