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Aufsicht skizziert neue Perspektive für das Meldewesen

  • 12.07.2022
  • von Kilian Erich Zillmann
  • Grundsatzblog

BaFin und Deutsche Bundesbank zeigen in Kooperation mit Finanzmarktteilnehmern neue Perspektiven für den Wegfall klassischer Meldebögen auf. Dadurch könnte der künftige Meldeaufwand deutlich reduziert werden.

Durch die kontinuierliche Zunahme der Meldeanforderungen für Institute in den letzten Jahren und den infolge dessen erhöhten Überprüfungsaufwand für die Aufsichtsbehörden wurden konkrete Perspektiven zur langfristigen Zukunft der Bankenaufsicht entwickelt. Diese Überlegungen haben das zentrale Ziel, den Meldeaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren. Somit erstellte die BaFin eine Machbarkeitsstudie, um zum einen neue, vereinfachte Anforderungen zu definieren und zu klassifizieren, und erarbeitete zum anderen einen Zeitplan für die Umsetzung sowie zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse.

400.000 Regeln und Datenelemente

Nach heutigem Stand weist das aufsichtsrechtliche Meldewesen ungefähr 400.000 Regeln und Datenelemente auf, die Institute zu jedem Meldestichtag erfüllen müssen. Das Einhalten der Fristen und die Sicherstellung von Genauigkeit und Richtigkeit der Meldeinhalte erzeugt bislang bei den Instituten einen hohen Arbeitsaufwand, sowohl fachlich als auch technisch. Hierbei sind die zahlreichen fachlichen Anforderungen im Zeitablauf erst zu bewerten und dann vom jeweiligen Institut technisch umzusetzen, um letztlich die Meldung fristgerecht nach neustem DPM-Stand bei der Aufsicht einzureichen. Auf der anderen Seite muss die Einhaltung dieser Regeln auch überprüft werden. Nach Sichtung der eingereichten Meldungen kommt es daher auch zu Rückfragen seitens des Aufsehers, was wiederum Arbeitsaufwand auf Seiten der Institute entstehen lässt.

Zielbild: Schaffung einer Win-Win-Situation

Die Aufsicht verfolgt hier die primäre Zielvorgabe, die Analyse- und Reaktionsfähigkeit zu steigern, damit bei potenziellen Krisensituationen oder Schieflagen der Institute frühzeitig entgegengesteuert werden kann. Des Weiteren sollte sich durch die Interoperabilität der Systeme der Analyseaufwand des Aufsehers und der Meldeaufwand des Meldepflichtigen deutlich verringern. Das in dieser Machbarkeitsstudie geschaffene Zielbild aller Teilnehmer basiert auf einem mixed-granularen Datenmodell (BIRD). In diesem Modell werden nicht nur granulare Daten zur Analyse herangezogen, sondern auch aggregierte Daten. Der große Vorteil wäre, dass granulare Daten nur einmal im ganzen Datenhaushalt enthalten sein müssten und man eben aus diesen viele verschieden aggregierte Datenpunkte (anchor values) erhalten könnte. Demnach sollte jedes Institut seine heterogenen granularen Daten nach einem von der Aufsicht vorgegebenem Datenmodell transformieren. Die Bereitstellung dieser Daten stellt jedoch anfangs einen erhöhten Arbeitsaufwand dar. Dennoch wären nach erfolgreicher Implementierung 75 % der derzeitig erforderlichen Regeln durch diese Anlieferung abbildbar.

Überprüfung der Datenqualität in Realtime

Durch die Interoperabilität zwischen den Systemen der Aufsicht und des Meldepflichtigen kann auf beiden Seiten die Datenqualität sofort überprüft und gewährleistet werden. Letzteres ist nämlich tragende Kraft im Meldewesen eines jeden Instituts. Der Wegfall der fachlichen Interpretation eines neuen Regelwerkes der Aufsicht würde demnach auch eine gewisse Meldeerleichterung für den Meldepflichtigen mit sich bringen. Zudem kann der Aufseher durch die erhöhte Granularität in der Datenanlieferung eines jeden Instituts ad-hoc-Anfragen an den Meldepflichtigen deutlich reduzieren, da hier einzelne Datenpunkte flexibel kombiniert und anschließend ausgewertet werden können. Dies eröffnet für den Aufseher eine neue Möglichkeit, gemeldete Daten zwischen den Instituten zu vergleichen und somit festzustellen, ob beispielsweise ein bestimmter Kunde von allen Meldepflichtigen als ausgefallen angesehen wird oder nur von einem Teil. Diese Vorgehensweise kann durch Drill Down- oder aber auch durch die Drill Up-Funktion des BIRD-Datenmodells gewährleistet sein.

Voraussetzungen für den Wechsel und dessen Timeline

Zur Erreichung der Ziele ist zum einen die granulare Datenanlieferung mit sehr hoher Qualität durch die Institute erforderlich, um das BIRD-Datenmodell bei der Aufsicht einrichten zu können. Zum anderen muss ein integriertes Berichterstattungssystem auf europäischer Ebene etabliert werden, das sogenannte IReF (Integrated Reporting Framework). Des Weiteren muss der derzeitig gültige gesetzliche Rahmen angepasst werden und die europäischen Initiativen müssten sich auf ein gemeinsames Zielbild und Datenmodell verständigen. Zur Generierung eines gemeinsamen Zielbilds ist laut Zeitschiene dieses und das nächste Jahr vorgesehen. Ab 2024 ist dann die Umsetzungsphase des Projekts geplant. Die kommende „CRR III“ wird noch im bekannten Melderahmen in Kraft treten, denn die tatsächliche Umstellung des Meldewesens wäre erst für 2027 oder 2028 geplant. Statistische Meldungen sollen jedoch schon 2027 in der neuen Form starten.

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen