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AnaCredit-Change Cube

  • 10.08.2020
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Bundesbank konkretisiert in ihrem Rundschreiben Nr. 45/2020 vom 16. Juli 2020 ihre Vorgaben für Vertragspartnerkennung, welche stabil gehalten werden soll. In diesem Zusammenhang wird der Change Cube außer Kraft gesetzt.

Analog zur Meldung der Vertrags- und Instrumentenkennung sollen auch Vertragspartnerkennungen zukünftig grundsätzlich stabil gehalten werden. Der Change Cube zur Meldung eines Wechsels der Vertragspartnerkennung darf gemäß Rundschreiben der Bundesbank Nr. 45/2020 vom 16. Juli 2020 nicht mehr genutzt werden und wird im Rahmen der nächsten Anpassung der Technischen Spezifikation entfernt. Diese Anpassung wird im Rahmen des üblichen Aktualisierungszyklus erfolgen, d.h. mit einer Umsetzungsfrist von sechs oder mehr Monaten.

Für eine in der Vergangenheit gemeldete Kennung vom Typ Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl wird nicht mehr verlangt, dass diese (historische) Kennung mit der aktuellen Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl der Einheit übereinstimmt. Diesbezügliche Validierungen werden dann nicht mehr durchgeführt. Somit muss eine Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl, die in der Vergangenheit für AnaCredit als Vertragspartnerkennung genutzt wurde, als solche weiter genutzt werden, auch wenn sich die tatsächlich der Einheit zugeordnete Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl zwischenzeitlich geändert hat. Dabei wird auch der Typ der Vertragspartnerkennung unverändert weiter gemeldet, wenngleich die Bedeutung nicht mehr wie ursprünglich gegeben ist.

Bei einer Änderung der Bankleitzahl des Berichtspflichtigen bzw. der Beobachteten Einheit gibt es eine Besonderheit zu beachten: Hierbei gilt wie bisher, dass ab dem ersten Meldestichtag nach der Änderung die neue Bankleitzahl als Kennung des Berichtspflichtigen bzw. Kennung der Beobachteten Einheit im Dateinamen und in den Kopfdaten der AnaCredit-Meldungen zu verwenden ist. Bei rückwirkenden Korrekturen älterer Stichtage ist nach wie vor die ursprüngliche, zu diesem Zeitpunkt gültige Bankleitzahl im Dateinamen und in den Kopfdaten der Datei anzugeben.

In den Vertragspartner-relevanten Meldedatensätzen (Tabellen Vertragspartner-Stammdaten, Daten zu Vertragspartner-Instrument, Daten zu Verbindlichkeiten mit mitschuldnerischer Haftung, Daten des Vertragspartnerausfalls, Daten des Vertragspartnerrisikos, Daten zu Vertragspartner-empfangene Sicherheiten ) selbst muss dagegen in allen Fällen weiter die bisher verwendete (historische) Bankleitzahl als Vertragspartnerkennung genutzt werden. Diese Verwendung der (historischen) Bankleitzahl gilt sowohl für Meldedatensätze bereits bestehender Geschäfte (inklusive deren rückwirkende Korrekturen), als auch für Meldedatensätze neuer Geschäfte, bei denen die beobachtete Einheit eine Vertragspartnerrolle innehat, beispielsweise Servicer und/oder Gläubiger des Instruments.

Ein Wechsel von Kennungen ist bei einer Fusion einmalig für die Vertragspartner des übernommenen Instituts möglich, ohne dass dies separat angezeigt werden muss. Dies gilt, da Kennungen immer in der Kombination Berichtspflichtiger – Beobachtete Einheit – jeweiliger Vertragspartner bzw. Vertrag / Instrument / Sicherheit stabil bleiben müssen und sich bei einer Fusion der erste Bestandteil, nämlich der Berichtspflichtige, ändert.

Bereits jetzt werden RIAD-Codes als Vertragspartnerkennungen für internationale Organisationen verwendet. Die Verwendung des RIAD-Codes ist verpflichtend, falls eine Organisation auf der entsprechenden Liste für AnaCredit enthalten ist und entsprechend der Meldeerleichterung lediglich die dort angegebene Vertragspartnerkennung gemeldet wird. Weiterhin sind RIAD-Codes mögliche Vertragspartnerkennungen für MFIs der MFI-Liste der EZB und können an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Für alle anderen Vertragspartner sollen vorerst noch keine RIAD-Codes als Kennungen genutzt werden. Langfristig werden sukzessive weitere, qualitätsgesicherte RIAD-Codes zur Verwendung als Vertragspartnerkennungen in der AnaCredit-Meldung freigegeben.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen