6. Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 01/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die sechste Ausgabe unseres neuen Newsletters „GenoConnect - Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.

Unsere Schwerpunktthemen drehen sich Ende Februar noch einmal um den Jahreswechsel 2023 / 24: Einerseits möchten wir Sie auf den digitalen Jahresrückblick des Genoverbandes hinweisen, andererseits über wesentliche steuerliche Änderungen zum neuen Jahr informieren. Zudem berichten wir über die gemeinnützige Organisation „Paten der Nacht“ und die Digitalisierung des Genossenschaftsrechts sowie über Neuigkeiten und Lösungsangebote aus dem Verband, diesmal zu den Themen Fördermittelscout, Mediation und Schülergenossenschaften, Neugründungen von Genossenschaften und Auszeichnungen unserer Mitglieder.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder schreiben uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Eine Anmeldung zum Newsletter ist hier möglich. Die nächste Ausgabe erscheint im April 2024.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Die wesentlichsten Änderungen dürften 2024 durch das Wachstumschancengesetz (WCG) zu erwarten sein, das nach den Plänen der Bundesregierung bereits verabschiedet sein sollte. Der Vermittlungsausschuss nahm am im Februar mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Vermittlungsergebnis an. Die finale Abstimmung im Bundesrat wird Ende März erwartet. Der Entwurf enthält ein umfangreiches Repertoire an Änderungen, die dazu beitragen sollen, die ökonomischen Folgen der multiplen Krisen (Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt), der Dekarbonisierung sowie des demographischen Wandels abzufedern.

Die geplanten Ziele sollen dabei u. a. durch die folgenden Punkte erreicht werden:

  • die Einführung einer Investitionsprämie für den Klimaschutz (Klimaschutz-InvPG),
  • die teilweise befristete (Wieder-)Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bzw. Wohngebäude,
  • die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten des Sammelpostens,
  • die Einführung einer 50%-igen Sonderabschreibung bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens (derzeit 20 Prozent),
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs,
  • die Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro,
  • die Einführung einer Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen,
  • die Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds,
  • die Einführung einer verpflichtenden eRechnung zwischen inländischen Unternehmen,
  • die Digitalisierung des Spendenverfahrens sowie
  • die Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt.

Das WCG ist grundsätzlich ein positives Signal an die deutsche Wirtschaft. Allerdings beinhaltet das Gesetz auch Verschärfungen, die den hervorgehobenen Zielsetzungen entgegenstehen. Zu nennen ist hier u. a. die geplante Ausweitung der Mitteilungspflicht auch auf nationale Steuergestaltungen, durch die den Unternehmen zusätzlicher Compliance-Aufwand zugemutet wird.

Sofern das Gesetz auch durch den Bundesrat beschlossen wird, würden die (weiteren) Regelungen im Rahmen des WCG sehr wahrscheinlich rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Unabhängig vom WCG müssen Steuerpflichtige seit dem Jahreswechsel 2023/2024 zudem nachfolgende Regelungen beachten.

  • Der Grundfreibetrag wurde von 10.908 EUR (2023) auf 11.604 EUR (2024) angehoben. Möglicherweise erfolgt durch das WCG eine weitere (rückwirkende) Anhebung auf 11.784 EUR.
  • Der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil beträgt ab 2024 3.192 EUR (3.012 EUR für 2023).
  • Es findet eine Aufstockung der Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft statt.
  • Es besteht für Arbeitgeber nur noch bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Möglichkeit eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie an die Arbeitnehmer*innen zu zahlen.
  • Die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 auf 6 EUR pro Tag (Begrenzung auf max. 210 berücksichtigungsfähige Tage bzw. höchstens 1.260 EUR pro Jahr) heraufgesetzt.
  • Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind ab 2023 nur noch abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten und beruflichen Betätigung bildet (Anpassung der Jahrespauschale an die Homeoffice-Pauschale; Alternativ: Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen)
  • Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Gastronomieumsätze wieder der Regelsteuersatz von 19 %.

Andrea Dekinger

Bereich Steuern
Referat Grundsatzfragen Steuern

Mit unseren Leistungen in den Bereichen Prüfung, Bildung, Beratung und Interessenvertretung standen wir unseren Mitgliedern auch 2023 erfolgreich zur Seite. Dabei sind wir als Verbandsfamilie noch weiter zusammengewachsen und haben diese Entwicklung zum Jahreswechsel in einem neuen und gemeinsamen Markenauftritt des Genoverbands und der AWADO-Gruppe sichtbar gemacht.

Der digitale Jahresrückblick fasst einige Highlights aus 2023 zusammen. Viel Spaß beim Durchklicken!

Uns als Verbandsfamilie ist Nachhaltigkeit sowie der verantwortungsvolle Umgang mit dem nächtlichen Kunstlicht wichtig und deshalb setzen auch wir ein Zeichen gegen Lichtverschmutzung. Wir freuen uns, dass wir bereits eine Zertifizierung von den Paten der Nacht für all unsere Standorte erhalten haben.

Selbstverständlich lebt das Thema Nachhaltigkeit vom Mitmachen, daher möchten wir die Paten der Nacht etwas näher vorstellen:

Die Paten der Nacht sind eine gemeinnützige überparteiliche Organisation. Ihr geht es um die Eindämmung von Lichtverschmutzung und die Beratung über die verschiedenen Lösungsansätze, die uns für den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und dem Artenschutz zur Verfügung stehen. Die Organisation wurde 2019 gegründet und hat bereits über 50 ehrenamtlich tätige Team-Mitglieder in Deutschland und Österreich. Im deutschsprachigen Raum gehört die Organisation mittlerweile zur größten ihrer Art. Die Lichtverschmutzung beinhaltet den Prozess der Aufhellung bei Nacht und des Nachthimmels durch künstliches Licht. Das ist nachgewiesenermaßen eine Art Umweltverschmutzung und wird deshalb auch als „Lichtmüll“ oder „Lichtsmog“ bezeichnet. Die Folgen sind unter anderem eine Verwässerung des Hell-Dunkel-Rhythmus der Nacht und Artensterben.

Sie möchten auch etwas bewegen? Dann schließen Sie sich an, nähere Informationen unter: https://www.paten-der-nacht.de/

Die Bundesregierung plant, die Digitalisierung des Genossenschaftsrechts weiter voranzubringen. Zukünftig soll insbesondere der digitale Beitritt zu einer Genossenschaft z. B. per E-Mail oder Smartphone-App ermöglicht werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte diesen Schritt bereits auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften angekündigt.

Laut dem „Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ des Bundesjustizministeriums sollen neben dem Genossenschaftsbeitritt auch alle weiteren Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsgesetz geprüft und möglichst durch die Textform ersetzt werden. Zu diesen Schriftformerfordernissen gehört beispielsweise auch die digitale Errichtung der Satzung oder die digitale Kündigung der Mitgliedschaft.

Mehr erfahren Sie hier.

Für viele Investitionsvorhaben gibt es attraktive öffentliche Förderungen. Zu nennen sind bspw. Investitionen in Betriebsmittel, Wachstum, Energie und Umwelt, Innovation und Digitalisierung, Wohnwirtschaft oder dörfliche Entwicklung. Allerdings ist es oftmals nicht einfach, in der weitverzweigten Fördermittellandschaft das passende der über 2.000 Förderprogramme zu finden. Fördermittel gibt es auf europäischer Ebene, Bundesebene, vom Land oder auch von der Kommune.

Was bspw. in Sachsen angeboten und gefördert wird, muss nicht unbedingt in Nordrhein-Westfalen gelten. Bei LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Aber jede LEADER-Region mit deren Regionalmanagement setzt eigene Akzente, die auf die konkreten Bedarfe des jeweiligen Einzugsbereiches zugeschnitten sind. LEADER ist zwar ein EU-Programm, aber die Gelder aus dem LEADER-Programm werden regional verwaltet.

Im Rahmen unseres Produktes „Fördermittelscout“ unterstützen wir unsere Mitglieder und Kunden bei der Recherche nach möglichen Förderprogrammen, insbesondere Zuschüssen, um geplante Projekte zu realisieren. Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Betriebsausstattung, Umsetzung der Digitalisierung, Kapitalanlagen in Nachhaltigkeit, Energie und Umwelt sowie Erschließung neuer Märkte. Bei unserem Angebot "Fördermittelscout" handelt es sich um eine sehr präzise Rechercheart. Hierzu gehört, dass wir uns im Vorfeld der Recherche mit Ihnen ein genaues Bild von der gewünschten Förderung verschaffen. Was genau sind die Betriebsdaten inklusive Betriebsform, die Zielsetzung und der Zeitraum des Vorhabens und die gewünschte Förderart (z.B. Zuschuss oder Darlehen)? Im Fördermittelscout kann neben der Vorhabensbeschreibung auch nach der gesuchten Branche gefiltert werden. Dies schafft spezifische und schnelle Suchergebnisse.

Konkrete Angaben zum Investitionsvorhaben helfen bei der Argumentation gegenüber den Fördermittelstellen im Rahmen individualisierter Ansprachen. Zur Unterstützung stellen wir unseren Mitgliedern und Kunden im ersten Schritt unser Kontakt- und Anforderungsformular zur Verfügung, in dem Ihre Vorhaben nach den genannten Kriterien in wenigen Sätzen konkret beschrieben werden. Dieses Formular und noch weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Beratung zu Fördermitteln in Unternehmen | AWADO

Vor allem in den Bereichen Digitalisierung, Innovation sowie Förderungen für die strategische Entwicklungen gewerblicher Genossenschaften konnte die AWADO-Gruppe Mandanten in der Recherche und Beantragung unterstützen. Diese externe Hilfe konnte beispielsweise 2023 den Grundstein für die Errichtung von Dorfläden sowie anderer Pionierprojekte legen. Im Rahmen des Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnten mehrfach Beratungsleistungen für KMU bezuschusst werden. Agrargenossenschaften nutzen zunehmend Förderungen zu Energieeffizienzberatungen, um gegenüber Verarbeitungsunternehmen oder Banken handlungsfähig zu bleiben.

Im Rahmen des Förderscouts werden für Sie alle relevanten Informationen zu aktuellen und möglichen Förderangeboten übersichtlich in Form einer Ergebnisliste dargestellt. Je nach Leistungsumfang werden Ihnen verschiedene Rechercheoptionen angeboten. Angefangen von einem einfachen Standardverfahren bis hin zu individualisierten Verfahren.

Mit unserer Beratung helfen wir Ihnen durch den Förderdschungel. Sprechen Sie gerne Ihren Berater gerne persönlich an!

Johannes Ries Profil bild

Johannes Ries

Beratung und Betreuung Genossenschaften

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Juliana Förster

Beraterin

Aus dem Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. wird der Genoverband e.V., darüber hinaus erhalten der Verband und die AWADO-Gruppe einen neuen, gemeinsamen Anstrich.

Zu den Details und Hintergründen, sowie dem neuen Markenvideo geht es hier.

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

Grundsätzlich ist der Begriff „Mediator“ nicht geschützt. Wenn Sie sich also als Vermittler in Konfliktsituationen berufen fühlen, können Sie das weiterhin tun. Sollten Sie aber eine gewisse Professionalität anstreben, empfiehlt es sich, den Beruf des „zertifizierten Mediators“ zu ergreifen.

Aus- und Fortbildung unterliegen der sogenannten Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (kurz: ZMediatAusbV). Bestandteil der Ausbildung ist nicht nur die Aneignung theoretischen Wissens, sondern auch eine erforderliche Praxiserfahrung. So muss jeder angehende zertifizierte Mediator während seiner Ausbildung nicht nur eigene Mediationen durchführen, sondern auch im Anschluss an einer Supervision teilnehmen.

Damit aber nicht jeder mit seinem rein theoretischen Wissen losläuft, ist die Ausbildung gespickt mit praktischen Übungen und Rollenspielen.

Die Ausbildung zum Mediator – ein Erfahrungsbericht

Zwischen Theorie und Praxis liegen oft Welten. Die Theorie bietet ein Grundverständnis: von den Grundsätzen und der Struktur der Mediation über Rechte, Pflichten und Aufgaben des Mediators bis hin zu Konfliktverständnis und –verhalten. Klassische Wissensaneignung.

In den Seminaren war das etwas anders. Hier standen die Praxisvermittlung und Anwendung und das Einüben von Techniken in Form von Rollenspielen im Vordergrund. Hier ging es nicht um fiktive Fälle, sondern um Konflikte, die unsere Dozenten selbst mediiert hatten. Es gab eine echte Geschichte und auch Schicksale dahinter. Doch ging es nicht darum, etwas nachzuspielen. Das wäre auch unmöglich, denn jede Person bringt ihre eigene Persönlichkeit mit. So gaben Individualität und so manches schauspielerisches Talent einiger Kommilitonen dem eigentlichen Fall plötzlich eine völlig neue Wendung. Und wir erhielten die erste wichtige Erkenntnis: Keine Mediation ist gleich. Selbst dann nicht, wenn man sie „wiederholt“.

Die zweite Erkenntnis folgte auf dem Fuße: Der ein oder andere Konflikt hätte auch meiner sein können. Dieselbe Sachlage, dieselben Hintergründe, dieselben Argumente. Und doch ein anderer Ausgang. Da stellt man sich die Frage: Was ist bei mir anders gelaufen, dass der Konflikt nicht eskaliert ist, als bei den Personen aus dem Fallbeispiel? Über die Antwort lässt sich nur mutmaßen.

Gerade diese Übungen waren sehr lehrreich, um die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen. Damit war es eine gute Vorbereitung für eigene Mediationen. Und hier wieder eine Erkenntnis: Im Umgang mit Konflikten und den Personen, die dahinterstehen, lernt man nie aus. Eine Methode, eine Technik, die sonst immer gut funktioniert, kann beim nächsten Mal völlig fehl am Platze sein. Aber auch dafür wird man in seiner Ausbildung gewappnet.

Die abschließende Erkenntnis: In jeder Interaktion steckt das Potenzial eines Konfliktes. Was wir daraus machen, liegt bei uns. Sein eigenes Konfliktverhalten zu hinterfragen und die richtige Methode für die Konfliktlösung zu wählen, ist der Schlüssel für ein gutes Konfliktmanagement.

Welche Methoden zur Konfliktlösung es neben Mediation gibt, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.

Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns.

Stefanie Wagner

Master of Mediation (MM)

Am 20.12.2023 trafen sich Schulministerin Dorothee Feller und Vorstandsmitglied des Genoverband e.V. Peter Götz in Straelen zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für das Projekt "Schülergenossenschaften – nachhaltig wirtschaften – solidarisch handeln". Gastgebende Schülergenossenschaft bei der Veranstaltung war The Honeybee Industries eSG des Städtischen Gymnasiums Straelen. Sie hatte zusätzlich – stellvertretend für alle Schülergenossenschaften in NRW – vier weitere Schülergenossenschaften eingeladen, die ihre Projekte aus unterschiedlichen Branchen präsentieren konnten.

Mit dabei waren:

  • The Honeybee Industries eSG, Straelen: Imkerei
  • Schülereinsatzkommando SEK eSG, Emmerich: Handwerkliches aus Holz und Filz
  • Heinzelmännchen eSG, Bocholt: haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Schmeckes eSG, Oberhausen: Schulverpflegung
  • The Green Club eSG, Essen: Schulbedarf

Ministerin Feller nahm sich die Zeit, die Schülergenossenschaften kennenzulernen. Ihr Fazit: „Die Schülergenossenschaften in Nordrhein-Westfalen sind tolle Beispiele für das unternehmerische Denken unserer Schülerinnen und Schüler. Diese Schülerfirmen fördern unternehmerisches Denken und stärken auch den Teamgeist und die sozialen Kompetenzen. Schülerinnen und Schüler übernehmen mit ihren Genossenschaften Verantwortung, indem sie nachhaltige Projekte auf die Beine stellen und gestalten so aktiv die Zukunft – eine Bereicherung für Schulgemeinschaften und darüber hinaus."

Peter Götz lobte zusätzlich den Unternehmergeist und Ideenreichtum der Schülergenossenschaften, deren Geschäftsmodelle genauso kreativ und facettenreich wie die jungen Genossenschaftsgründer*innen selbst seien.

Der Genoverband e.V. betreut gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung zurzeit rund 80 Schülergenossenschaften in NRW. Vor Ort unterstützt jeweils eine Partnergenossenschaft, wie beispielsweise die Landgard eG, vor allem bei wirtschaftlichen und genossenschaftlichen Fragen. Mitmachen können Schülergruppen der Jahrgangsstufen 7 bis 13 aller weiterführenden Schulformen.

Wir bedanken uns bei Ministerin Feller für eine weitere Unterstützung bis 2027 sowie bei allen teilnehmenden Schüler*innen der Schülergenossenschaften.

Mehr Infos und Fotos gibt’s hier.

Sie haben Lust Schüler*innen zu fördern und zu unterstützen? Als Partnergenossenschaft oder Gastgeber*in ähnlicher Veranstaltungen? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam planen wir die Veranstaltung und setzen diese mit Ihnen um. Zeigen Sie, dass Genossenschaft keine verstaubte Rechtsform ist und leisten Sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Berufsorientierung junger Menschen.

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

Was macht Ihre Genossenschaft? In welchen Bereichen ist sie tätig?

„Die Bürgergenossenschaft Barkauer Land eG möchte die Nahversorgung hier in der Region sicherstellen und damit auch die Lebensqualität vor Ort verbessern. Ganz bewusst haben wir uns bei der Gründung im Jahr 2016 für die Rechtsform der Genossenschaft entschieden, um eine möglichst hohe Transparenz des Geschäfts für unsere etwa 200 Mitglieder, aber auch die Nichtmitglieder, zu gewährleisten. Das Geschäft wird von der Marktleiterin Dr. Dagmar Thiele-Gliesche geführt, während die meisten anderen kaufmännischen und personellen Angelegenheiten von der Genossenschaft wahrgenommen werden. Den Preis für den Geschäftsanteil haben wir relativ gering angesetzt, um den Bewohner*innen aus der Region eine Beteiligung möglichst leicht zu machen.“

Wofür wurde Ihre Genossenschaft von der Akademie für Ländliche Räume ausgezeichnet?

„Die Bürgergenossenschaft Barkauer Land eG war das erste Nahversorgungsunternehmen in Schleswig-Holstein, das als Genossenschaft betrieben worden ist. Unser damaliges Pilotprojekt hat große Wellen geschlagen und mittlerweile auch einige Nachahmer gefunden. Für einige dieser Projekte waren wir auch beratend tätig und haben gerne unsere Erfahrungen weitergegeben. So braucht ein Dorfladen ein Mindesteinzugsgebiet, was die Anzahl der Einwohner*innen betrifft. Daher nimmt auch unser Firmenname „Barkauer Land“ bewusst Bezug auf den umliegenden Gemeinden. Besonders für die älteren Kundinnen und Kunden ist eine Warenauslieferung wichtig. Übrigens, das Preisgeld der Akademie haben wir vollständig wieder in unseren Markttreff reinvestiert.“

Was macht Ihre Genossenschaft so besonders? Was machen Sie anders oder besser als andere genossenschaftliche Dorfläden?

„Zunächst einmal arbeiten wir genau wie alle anderen genossenschaftlichen Dorfläden, da besteht kein großer Unterschied. Für den Erfolg des Markttreffs war es jedoch sehr wichtig, klar zu kommunizieren, dass der Dorfladen marktgerechte Preise anbietet. Man sollte sich auch bewusst sein, dass ein Dorfladen stets Teil der Gesamtversorgung der umliegenden Haushalte, aber nicht deren einzige Einkaufsquelle sein kann. Denn ein Dorfladen muss sich fokussieren und kann nicht alles anbieten. Um den Dorfladen attraktiv zu machen, bieten wir sehr viele regionale und saisonale Produkte an – fast wie ein Hofladen. Die Gemeinde hat uns bei unserem Vorhaben unterstützt und uns das Gebäude samt Einrichtung verpachtet, sodass nur geringe Investitionen erforderlich waren, die wir zum Teil mit Fördermitteln tätigen konnten. Im Ergebnis nehmen wir einen breiten Zuspruch der Bevölkerung aus allen Altersgruppen für unseren Markttreff wahr.“

Was plant Ihre Genossenschaft in den nächsten Jahren?

„Wir möchten unsere Nahversorgungsgenossenschaft kontinuierlich weiterentwickeln, etwa durch den Ausbau des Catering oder den Anbau eines Wintergartens. Darüber hinaus planen wir hier vor Ort die Gründung einer weiteren Genossenschaft, nämlich zur Energieversorgung.“

Vielen Dank für das Gespräch!

Joachim Burgemeister Profil bild

Joachim Burgemeister

Betreuung und Beratung Genossenschaften
Standort Rendsburg

Die BLANK eG ist die erste Genossenschaft für 3D und Postproduction weltweit. Für ihre Kunden erstellt sie hochwertige Visualisierungen jedweder Art für alle Medien von Print über Website bis zu Social Media. Die Grundlage hierfür sind Fotos, Videos oder computergenerierte Grafiken, aus denen zeitgemäßer und fotorealistischer Marketing Content gemacht wird, um Produkte und Marken gut dastehen zu lassen.

Die dahinterstehenden Freiberufler*innen haben ihre Kompetenzen gebündelt und sich unter dem Slogan „Gemeinsam sind wir besser als jede*r für sich“ zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen, um auf diese Weise Ihren Kundinnen und Kunden stets den passenden Spezialisten im Bereich des visuellen Contents anbieten zu können.

Mehr Infos dazu unter blank.eg.de.

  • Digitale Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften am 14.03.2024
  • Sitzung des Verbandsrates am 23.04.2024

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