Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen

4 3 / 2023 Kreditwesen · Digitaler Sonderdruck Bewertungsbündel zugrunde liegenden Gleitzinsmischung. Die angemessene Einbindung in die Ge- samtbanksteuerung ist insbesondere in der strategischen sowie vertriebsstrategi- schen Implementierung und verhaltens- basierten Bündelbildung zu ergründen. Gleichwohl sind die Mischungsverhält­ nisse der einzelnen Produkte respektive Bündel jedoch stets zukunftsgerichtet festzulegen. Diese zukunftsgerichtete Festlegung stellt sicher, dass nicht nur eine ex post beobachtete Konditionie- rung zugrunde liegt, sondern vor allem die Ex-ante-Repräsentativität maßgebli- ches Festlegungskriterium ist. So beginnt der Parametrisierungsprozess beziehungsweise die Beurteilung der an- gemessenen Parametrisierung in Konsis- tenz zu strategischen Überlegungen und Grundaussagen. So sind beispielsweise im Zusammenhang mit der Vertriebsstrate- gie zukünftige Überlegungen zu relevan- ten Kundengruppen, dazugehörige Be- treuungskonzepte sowie Produkte zu nennen. Detaillierter zeigen sich unterschiedliche Nuancierungen wie beispielsweise Betreu- ungsintensität, provisions- oder zinsertrags- fokussierte Absatzziele in Geschäftsfel- dern, Preissetzung und Konditionierung, Sonderkonditionen oder auch Effizienz - strategien. Diese Überlegungen bilden die Basis der Bündelbildung und stellen insbesondere in der zukunftsgerichteten Betrachtung eine relevante Überlegung dar. So ist anzunehmen, dass etwaige strategische Festlegungen auch für die zukunftsrichtete Betrachtung Bestand ha- ben beziehungsweise auf das durch die Mischungsverhältnisse manifestierte Kun- denverhalten einzahlen. Einbindung von Umschichtungserwartungen Um die Annahme der Volumenkonstanz auch in der zukunftsgerichteten Ablei- tung zu halten, haben sich in der Praxis verschiedene Umschichtungsvarianten etab­ liert. So wird beispielsweise die These ver- folgt, dass Umschichtungen insbesondere auch in der Niedrigzinsphase durch ge- ringe Konditionsdifferenzen entstehen und bei sich ausweitenden Konditionsdif- ferenzen wieder zu Rückumschichtungen führen. „Sofern Fälle auftreten, in denen – ausgelöst durch die Niedrigzinsphase – Umschichtungen von variablen Zinsen zu variablen Zinsen erfolgen, sind diese Um- schichtungen so zu disponieren und zu bewerten, wie sie nach erfolgter Rück- umschichtung voraussichtlich wieder vor- liegen. Sollte künftig etwa eine Um- schichtung vom Cash- zum Girokonto erfolgen, so müssten diese Volumina un- ter der Annahme, dass eine Rückum- schichtung zum Cash-Konto erfolgt, mit dem Mischungsverhältnis der Sparkasse für das Cash-Konto disponiert und kalku- liert werden.“ (Sievi, Wegner, 2015). Kern dieser Idee sind Umschichtungen, die zwischen zwei Betrachtungsbündeln verrechnet werden, jedoch mit dem Gleitzins des Zielproduktes/des Zielbün- dels im Sinne einer möglichst sachgerech- ten Aussteuerung des Zinsänderungsrisi- kos bewertet werden. Hierbei wird argumentiert, dass die Rück- umschichtungen zwischen unterschiedli- chen Produkten in Gänze zu einem kons- tanten Volumen führen. Dies folgt der Annahme, dass die Konditionierung nach wie vor den entsprechenden Produktstra- tegien folgt und eine Umbuchung nur deshalb nicht vorgenommen wird, da die Konditionsdifferenz zum Alternativpro- dukt nicht vorhanden ist. Würden jedoch zukunftsgerichtet die Konditionen wie- der differieren, würde sich das ursprüng- liche Kundenziel, welches nur aufgrund der fehlenden Zinsvorteilhaftigkeit nicht verfolgt wurde, wieder einstellen. Bei gleichbleibenden Konditionierungs- regeln und Strategien der Institute wür- de sich die Zinsdifferenz also auch in den Kundenverhalten niederschlagen. Dies führt dazu, dass die Kunden tatsäch- lich ihr Geld umdisponieren. Hiermit wür- den die Kunden das Geld aus dem Be- wertungsbündel abziehen und in einem anderen Produkt/Bewertungsbündel an- legen. Wird jedoch das aufgrund der Zinsvorteilhaftigkeit verfolgte Zielpro- dukt im eigenen Institut angesprochen, wird nun argumentiert, dass das Zinsan- passungsverhalten über das Volumen konstant bleibt und vorwiegend das Zins- änderungsrisiko korrekt eingeschätzt werden soll. Einerseits verfängt die betriebswirt- schaftliche Argumentation an dieser Stel- le nicht. Denn zunächst ist alleinig die Methodenkonstanz und -konsistenz ent- scheidend. Insofern muss zunächst aus- schließlich auf das einzelne Bewertungs- objekt gemäß Methode der gleitenden Durchschnitte das Kundenverhalten ge- schätzt werden. Auch wenn sich betriebs- wirtschaftlich zwischen zwei Bewer- tungsbündeln das Zinsänderungsrisiko „richtiger“ oder „sinnvoller“ abschätzen ließe, ist dies für die prüferische Beurtei- lung der angemessenen Methodenan- wendung unerheblich. Andererseits und zugleich hiermit einhergehend erfolgt auch ein Wechsel des Bewertungsobjek- tes. Denn die Umschichtung führt bei un- terschiedlichen Bewertungsbündeln zu einem Abfluss aus dem einen Bewer - tungsbündel und zu einem Zufluss in ein anderes Bewertungsbündel. Insofern würde dieser Zufluss hinsichtlich einer barwertigen Cashflow-Sicht der An - forderung eines statischen und ersatzlo- sen Auslaufens widersprechen. An dieser Stelle sei erneut das Bewertungsbündel als einzelnes Bewertungsobjekt, in dem es zu einem statischen und ersatzlosen Auslaufen kommen muss, zu betonen. Ebenso nicht sachgerecht scheint die Zu- sammenfassung beider Bewertungsbün- del, da hiermit der zentralen Annahme gleichen Zinsanpassungsverhaltens und gleicher Produkte/Strategien nicht ent- sprochen wird. „Das Mischungsverhältnis der einzelnen Produkte respektive Bündel ist stets zukunftsgerichtet festzulegen.“

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