Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen

Digitaler Sonderdruck · Kreditwesen 3 / 2023  3 lichen Beurteilung bankinterner Risiko- tragfähigkeitskonzepte die Definition des Zinsbuches auf die vorbezeichnete stati- sche Betrachtung des RS 06/2019 abstellt (BaFin, 2018). Insofern ist die statische Betrachtung der Bilanzstruktur bezie- hungsweise der Bewertungsbündel als maßgebliche Bewertungsvorschrift zu in- terpretieren. Dies manifestiert sich insbe- sondere auch im weiteren Verlauf des Beitrags und einer hierin vorgestellten Weiterentwicklung. Ergänzend sei an dieser Stelle auch auf AT 4.1 Tz. 9 MaRisk hinzuweisen, wonach die Angemessenheit nebst der Grenzen und Beschränkungen der eingesetzten Methoden und Verfahren zumindest jährlich sowie gegebenenfalls anlassbe- zogen durch die Institute zu überprüfen ist. Dies ist im engeren Sinne auch von der Parametrisierung zu unterscheiden, da die Grenzen und Beschränkungen nicht der Parametrisierungsentschei- dung, sondern dem Modell inhärent sind und die auf Basis des Modells getroffe- nen Aussagen und deren Angemessen- heit abzielen. Insofern ist damit auch gegebenenfalls vereinfachenden Annah- men der Realität angemessen zu begeg- nen (BaFin, 2021). Angemessene Einbindung in die Gesamtbanksteuerung In ihrer Eigenschaft als vollvariable Ge- schäfte ergeben sich für diese jederzeiti- gen Zinsanpassungsmöglichkeiten durch die Institute, aber auch jederzeitige Ver- fügungen durch die Einleger. Hierbei ist eine Wirkungsbeziehung zu vermuten, sodass das Zinsanpassungsverhalten der Institute mit dem hieraus entstehenden Kundenverhalten in direkter Verbindung steht. Weiterhin ist auch das Auseinan- derfallen von juristischer und ökonomi- scher Zinsbindung zu nennen. In Unter- scheidung zum Elastizitätenkonzept lässt sich festhalten, dass sich mit dem Modell der gleitenden Durchschnitte auch ein entsprechendes Cashflow-Profil ableiten lässt, welches sodann als ökonomische Zins- bindung im Sinne des ICAAP beziehungs- weise des RS 06/2019 modelliert werden kann. Hierbei erwächst insbesondere die Disponierbarkeit, also die Risikofreistel- lung im Sinne der Marktzinsmethode, zu einer relevanten Nebenbedingung. Inso- fern lassen sich bei der Freistellung von Zinsänderungsrisiken die modellierten Zinsbindungen mittels fristenkongruen- ter Geld- und Kapitalmarktgeschäfte risi- kolos stellen und erlauben eine instituts- interne Ergebnis- und Risikoaufspaltung für die Marktbereiche und die Risikosteu- erung (Sievi, 1995, S. 68 ff.). Im Rahmen der Modellierung werden variable Kundengeschäfte dabei als Li­ nearkombination verschiedener Festzins- geschäfte dargestellt. Es wird das Model- lierungsziel verfolgt, dass die Rendite des Portfolios möglichst der Verzinsung der Kundenposition zuzüglich einer konstan- ten Marge entspricht (Österreichische Nationalbank & Finanzmarktaufsicht, 2008, S. 67 f.). Hierbei implizieren zu lange Mi- schungsverhältnisse eine fehlende Dispo- nierbarkeit, sobald die modellierte Zins- bindung und die Zinsanpassung der Produkte nicht mehr übereinstimmen, während zu kurze Mischungsverhältnisse den Erkenntnissen der Bodensatztheorie widersprechen können. „Unter der Prä- misse eines konstanten Volumens wird zur Begegnung dieser Einschränkun- gen der Produktbestand in gleich große Tranchen aufgeteilt. Die Tranchen wer- den revolvierend am Geld- und Kapital- markt angelegt beziehungsweise aufge- nommen. Der fristenkongruente Zins ergibt sich als gleitender Durchschnitt der Geld- und Kapitalmarktsätze der Be- standstranchen (Sievi, 1995, S. 224 ff.) Entsprechend kann auf Basis des gleiten- den Durchschnittszinses beziehungsweise des verwendeten Mischungsverhältnisses eine Integration in die Marktzinsmethode erfolgen.“ (Svoboda, Fischer, Opala, 2020). Dabei werden die Mischungsverhältnisse stets auf Produktebene oder auf unter- halb der Produktebene subsumiertem vergleichbarem Kundenverhalten gebil- det und disponiert. Technisch wird so meist auch genau dieses Kundenbündel in Bezug auf das Konditionierungsverhal- ten optimiert. So wird die Gleitzinsmi- schung gesucht, bei denen das Volumen im Bewertungsbündel möglichst kons- tant sein wird, die Konditionierung also den Kundenwünschen entspricht bezie- hungsweise auf das gewünschte Kunden- verhalten einzahlt. Erst in der Folge werden im Zuge der Ak- tiv-Passiv-Steuerung alle einzeln disponi- blen Bündel zusammengefügt. Dies ist jedoch ein späterer Schritt, der erst im Zusammenhang der Steuerung des Zins- änderungsrisikos erfolgt. Die Risikofrei- stellung des Marktes erfolgt immer auf Basis des Einzelgeschäftes und der dem Abteilungsleiter Bankenaufsichtsrecht im Bereich Grundsatzfragen Infrastruktur Prüfung, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Düsseldorf Manager im Kompetenzteam Risiko­ management des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. und der AWADO GmbH WPG StBG, Düsseldorf Das Modell der gleitenden Durchschnitte ist laut den Autoren in der Praxis weit verbreitet, um eine angemessene Abbildung von Posi­ tionen mit unbestimmter Kapital- und/oder Zinsbindung zu erreichen. Durch die Niedrig- zinsphase ergaben sich weitreichende Ände- rungen, auch in der Geldhaltungs- und Spar- präferenz der Haushalte. Weitere Stressfakto- ren für eine angemessene Parametrisierung hätten sich durch die schnelle Zinswende im Jahr 2022 ergeben. Pieper und Opala kommen zu dem Ergebnis, dass insbesondere in der zukunftsgerichteten Ableitung erwartete Vo­ lumenveränderungen angemessen zu berück- sichtigen sind. Es würde sich zu dem zum zu- künftigen Zeitpunkt ein neues Cashflow-Profil zeigen. Ob mit dieser Veränderung eine Ver- änderung der Hedge-Position einhergehen sollte oder ob Zinsänderungsrisiken bewusst eingegangen werden sollten, sei eine Entschei- dung des Treasury. (Red.) Konstantin Pieper Noel Opala Foto: Genover. – Verband der Regionen e.v. Foto: N. Opala

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