Gremienräume

Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.

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Mitgliederportal

Für die Fachvereinigungen:

  • Agrar
  • Gewerbe
  • Landwirtschaft
  • Energie, Immobilien und Versorgung

Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.

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Mitgliederbereich

Für die Fachvereinigung:

  • Kredit

Der Mitgliederbereich für die Fachvereinigung Banken ist ein exklusiver Service für unsere Genossenschaftsbanken.

VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg engagieren sich vor Ort für gemeinnützige und kulturelle Projekte in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Als ein Bindeglied zu den sozialen und kulturellen Organisationen dient ihnen die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland.
Die von der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. Ende 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Die Satzung der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland erlaubt die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Bereiche:

  • Kunst und Kultur
  • Denkmalpflege und Heimatpflege
  • Erziehung und Bildung
  • Hilfe für Behinderte sowie Altenhilfe
  • Natur- und Umweltschutz
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Entscheidungsgremien der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland sind der Vorstand und das Kuratorium. In diesen Gremien vertreten sind Vertreter der Mitgliedsbanken aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Vertreter der Niedersächsischen Fachministerien sowie der Genossenschaftsverbände.

Vorstand

Dr. Jörg Hahne
Vorsitzender
Volksbank eG, Seesen
Ramona Roggan
Stellvertretende Vorsitzende
Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG
Johannes Freundlieb
Verbandsdirektor
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Hans-Hinrich Koppelmann Volksbank Geest eG
Christian Müller Volksbank Börßum-Hornburg eG
Carsten Schmees Emsländische Volksbank eG

Kuratorium

Lothar Janssen
Vorsitzender
Raiffeisenbank eG Moormerland
Frank Baer Volksbank Spree-Neiße eG
Peter Bahlmann VR Bank Oldenburg Land West eG
Matthias Battefeld Hannoversche Volksbank eG
Volker Böckmann Volksbank eG, Hildesheim-Lehrte-
Pattensen
Carmen Claus Volksbank eG, Sangerhausen
Björn Henkel Volksbank Mitte eG
Gero Hirsch Raiffeisenbank Wiesedermeer-
Wiesede-Marcardsmoor eG
Patrick Lieb Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark
Markus Strahler Volksbank eG, Nienburg
Claudia Kohlstedt Niedersächsisches Kultusministerium
Sabine Lenze Niedersächsisches Ministerium für
Wissenschaft und Kultur
Erika Schlichting Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stefanie Rennspieß

Niedersächsisches Ministerium für Soziales Gesundheit und Gleichstellung

Ralf Stolte

VR-Bank eG Osnabrücker Nordland

Thomas von Hammel

Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit kulturellen, sozialen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben mit Sitz in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Alle am VR-Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nehmen Anträge auf Zuwendungen entgegen. Die Antragsteller wenden sich hierfür an die örtliche Volksbank Raiffeisenbank. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

- inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Vorhabens mit Stellungnahme der Bank
- Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile
- Satzung, Kostenvoranschläge, ggf. Nachweis Denkmaleigenschaft
- Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung

Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet über die Genehmigung einer Zuwendung auf Empfehlung des Kuratoriums der VR-Stiftung. Die Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über diese Entscheidung.

Dieser Zuwendungsbescheid enthält:

  • die grundsätzliche Zusage
  • die Höhe des Zuwendungsbetrages
  • den Verwendungszweck
  • Voraussetzungen, ggf. Auflagen für die Auszahlung
  • die Zuwendungsbestätigung für den Antragsteller
  • die Erklärung der Bank

Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Zweckbindungserklärung auf ein Konto der einreichenden Bank überwiesen. Nach Abschluss des geförderten Projektes legt die Bank der Stiftung eine Erklärung über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vor.

Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.

Download Satzung

Durch das zuständige Finanzamt ist die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt worden.

Download Freistellungsbescheid

Die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland fördert u.a. Projekte der Sparten Kunst und Kultur, Heimatpflege und Umweltschutz. Eine Auswahl der geförderten Projekte finden Sie hier:

Brandenburg

Niedersachsen

Sachsen-Anhalt

Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestes fünf Wochen vor dem Sitzungstermin – bei uns eingehen.
Die Sitzungstermine für 2023:

15. März 2023
Einreichungsschluss: 01. Februar 2023

5. Juli 2023
Einreichungsschluss: 24. Mai 2023

8. November 2023
Einreichungsschluss: 27. September 2023

Ansprechpartner

Silke Schubert

Telefon: 0511 9574-5293
E-Mail:

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