Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum MitgliederportalDie Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg engagieren sich vor Ort für gemeinnützige und kulturelle Projekte in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Als ein Bindeglied zu den sozialen und kulturellen Organisationen dient ihnen die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland.
Die von der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. Ende 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Die Satzung der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland erlaubt die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Bereiche:
Entscheidungsgremien der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland sind der Vorstand und das Kuratorium. In diesen Gremien vertreten sind Vertreter der Mitgliedsbanken aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Vertreter der Niedersächsischen Fachministerien sowie der Genossenschaftsverbände.
Vorstand
Dr. Jörg Hahne Vorsitzender |
Volksbank eG, Seesen |
Ramona Roggan Stellvertretende Vorsitzende |
Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG |
Johannes Freundlieb Verbandsdirektor |
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. |
Hans-Hinrich Koppelmann | Volksbank Geest eG |
Christian Müller | Volksbank Börßum-Hornburg eG |
Carsten Schmees | Emsländische Volksbank eG |
Kuratorium
Lothar Janssen Vorsitzender |
Raiffeisenbank eG Moormerland |
Frank Baer | Volksbank Spree-Neiße eG |
Peter Bahlmann | VR Bank Oldenburg Land West eG |
Matthias Battefeld | Hannoversche Volksbank eG |
Volker Böckmann | Volksbank eG, Hildesheim-Lehrte- Pattensen |
Carmen Claus | Volksbank eG, Sangerhausen |
Björn Henkel | Volksbank Mitte eG |
Gero Hirsch | Raiffeisenbank Wiesedermeer- Wiesede-Marcardsmoor eG |
Patrick Lieb | Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark |
Markus Strahler | Volksbank eG, Nienburg |
Claudia Kohlstedt | Niedersächsisches Kultusministerium |
Sabine Lenze | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur |
Erika Schlichting | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport |
Stefanie Rennspieß |
Niedersächsisches Ministerium für Soziales Gesundheit und Gleichstellung |
Ralf Stolte |
VR-Bank eG Osnabrücker Nordland |
Thomas von Hammel |
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. |
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit kulturellen, sozialen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben mit Sitz in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Alle am VR-Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nehmen Anträge auf Zuwendungen entgegen. Die Antragsteller wenden sich hierfür an die örtliche Volksbank Raiffeisenbank. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Vorhabens mit Stellungnahme der Bank
- Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile
- Satzung, Kostenvoranschläge, ggf. Nachweis Denkmaleigenschaft
- Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung
Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet über die Genehmigung einer Zuwendung auf Empfehlung des Kuratoriums der VR-Stiftung. Die Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über diese Entscheidung.
Dieser Zuwendungsbescheid enthält:
Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Zweckbindungserklärung auf ein Konto der einreichenden Bank überwiesen. Nach Abschluss des geförderten Projektes legt die Bank der Stiftung eine Erklärung über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vor.
Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.
Durch das zuständige Finanzamt ist die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt worden.
Die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland fördert u.a. Projekte der Sparten Kunst und Kultur, Heimatpflege und Umweltschutz. Eine Auswahl der geförderten Projekte finden Sie hier:
Brandenburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestes fünf Wochen vor dem Sitzungstermin – bei uns eingehen.
Die Sitzungstermine für 2023:
15. März 2023
Einreichungsschluss: 01. Februar 2023
5. Juli 2023
Einreichungsschluss: 24. Mai 2023
8. November 2023
Einreichungsschluss: 27. September 2023
AnsprechpartnerSilke Schubert Telefon: 0511 9574-5293 |