Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum MitgliederportalDie von Kreditgenossenschaften, vertreten durch den Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V., im Dezember 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Entsprechend ihrer Leitidee will die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken Impulse geben zur Entfaltung kulturschöpfender Kräfte, Initiativen wecken und ergreifen zur Kommunikation zwischen Menschen, Brücken schaffen, die Verständigung und Dialoge ermöglichen: in diesem Sinne will die Stiftung einen Beitrag zur kulturellen Gestaltung unserer Gesellschaft leisten. Der Verweis auf Verbindung und Brücken reflektiert ein genossenschaftliches Grundmotiv: Zusammenarbeit.
Die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken fördert die Kultur, vor allem Kunst und Heimatpflege sowie Wissenschaft.
Vorstand
Torsten Janßen |
Volksbank im Harz eG |
Robert Stärkel |
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. |
Ulrich Sievert |
Volksbank Stade-Cuxhaven eG |
Stiftungsrat
Volker Böckmann Stiftungsratsvorsitzender |
Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen |
Jochen Johannsen |
Zevener Volksbank eG |
Anja Bracht | Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG |
Jan-Siefke Dirks | Volksbank Esens eG |
Geschäftsführung
Silke Schubert Geschäftsführerin |
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. |
Die Stifterbanken der niedersächsischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind berechtigt, Anträge auf Zuwendungen, die dem Stiftungszweck entsprechen zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Die Anträge auf Förderung werden formlos von den Stifterbanken gestellt. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Die Anträge werden in den Sitzungen des Vorstandes beraten und entschieden. Die antragstellende Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Dieser Zuwendungsbescheid enthält:
Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Erklärung des Zuwendungsempfängers auf ein Konto der antragstellenden Bank überwiesen.Nach Abschluss des geförderten Projektes ist die Erklärung der Bank über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vorzulegen.
Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.
Durch das zuständige Finanzamt ist die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt worden.
Die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken fördert Projekte der Bereiche Kultur, vor allem Kunst, Heimatpflege und Wissenschaft.
Eine Auswahl der in diesem Jahr geförderten Projekte finden Sie hier:
Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestes vier Wochen vor dem Sitzungstermin – bei uns eingehen.
Sitzungstermine für 2023:
22. März 2023
Einreichungsschluss: 17. Februar 2023
27. Juni 2023
Einreichungsschluss: 26. Mai 2023
22. November 2023
Einreichungsschluss: 20. Oktober 2023