Große Gefahr droht jetzt vielen Schülerfirmen und damit auch Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher sowie kirchlicher Trägerschaft. Grund dafür ist eine Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 2023. Darauf weist jetzt der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. hin und fordert eine Ausnahmeregelung. Der Verband betreut allein unter seinem Dach rund 120 Schülergenossenschaften.
Die gesetzliche Neuregelung führt dazu, dass Schülerfirmen in kommunaler Trägerschaft, zum Beispiel öffentliche Schulen, künftig ab dem ersten Euro umsatzsteuerpflichtig werden. Das könnte für hunderte von Schülerfirmen in Deutschland das Aus bedeuten. „Die hohen bürokratischen und steuerlichen Anforderungen des Gesetzes werden die Schülerfirmen scheitern lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das politisch gewollt ist“, betont Verbandsvorstand Peter Götz. „Schülerfirmen“, so Götz weiter, „sind anerkannte, pädagogisch wertvolle Schulprojekte, die Berufsorientierung geben und wirtschaftliche Kompetenz aufbauen. In ihrem geschützten Rahmen können Jugendliche unternehmerisches und ökonomisches Handeln und Denken ausprobieren, aber auch Fehler machen.“
Der Verband hat deshalb seit 2020 bei verschiedenen Bundes- und Landesministerien sowie der Kultusministerkonferenz eindringlich auf die Gefahren für Schülerfirmen hingewiesen. Außerdem hat er zusätzlich steuerrechtliche Lösungsvorschläge vorgelegt, für die keine Gesetzesänderungen nötig sind. „Leider ohne Erfolg“, so Götz. „Ich appelliere deshalb eindringlich an das Bundesfinanzministerium, bei dem Umsatzsteuergesetz eine Ausnahme für die Schülerfirmen zu schaffen.“
Laut Umsatzsteuergesetz gelten für Firmen mit einem relativ geringen Umsatz Sonderregeln nach der „Kleinunternehmergrenze“. Diese greifen jedoch nicht für die Schülerfirmen. Denn diese müssen ab 2023 ihre Umsätze direkt dem Wirtschaftskörper ihres Trägers, zum Beispiel der Kommune, zurechnen lassen und werden dadurch umsatzsteuerpflichtig.
Darüber hinaus dürfen die Schülerfirmen zukünftig ihre Steuererklärungen nicht selbst, sondern nur über den Träger abgeben. Dieser muss die Umsätze der Schülergenossenschaften mit in seine Buchhaltung nehmen und geht dafür in das Risiko. Verbandsvorstand Götz sieht das kritisch: „Es ist in unser aller Interesse, Schüler*innen für das Berufsleben stark zu machen. Dies darf nicht durch zusätzliche bürokratische und steuerliche Hürden erschwert werden.“