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„Nachhaltigkeitsdiskussion als Chance für Genossenschaftsbanken“

  • 17.02.2020
  • Pressemitteilungen
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Vorstandsvorsitzender Ingmar Rega (r.) gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Siegfried Mehring (l.)

Siegfried Mehring sieht Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankert. Forderungen nach konsequenter Anwendung Proportionalitätskriterien in der Bankenaufsicht

Frankfurt. Als Chance für die Genossenschaftsbanken sieht Siegfried Mehring, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, die Nachhaltigkeitsdiskussion. Nicht nur die Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe und Spezialinstitute wie Kirchenbanken oder GLS Bank würden von einem genaueren Blick der Kunden auf das Thema „Nachhaltigkeit“ profitieren. Denn hierbei stünden neben Klimarisiken auch soziale Herausforderungen und die Nachhaltigkeit der Unternehmensführung im Fokus.

„Wie im Genossenschaftsgesetz nachzulesen ist, sind Genossenschaften ‚Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern‘“, so Mehring. Daher könnten auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken als wirtschaftlich nachhaltig tätige und regional verankerte Institute mit klarem Förderauftrag von der Nachhaltigkeitsdiskussion profitieren.

Volksbanken und Raiffeisenbanken engagierten sich darüber hinaus vielfältig in ihren Heimatregionen, indem sie beispielsweise durch Sponsoring, Gewinnsparvereine oder Stiftungen soziale, gesellschaftliche und kulturelle Aspekte fördern. Hervorzuheben sei zudem, dass die Existenz zahlreicher nachhaltiger Energiegenossenschaften hierzulande der Initiative und Unterstützung der Volksbanken und Raiffeisenbanken zu verdanken sei.

Weiter betonte Mehring: „Besonders vorbildhaft sind die Volksbanken und Raiffeisenbanken hinsichtlich der Einbindung ihrer Stakeholder. Fast ein Viertel unserer Bevölkerung sind Mitglieder einer Volksbank oder Raiffeisenbank. Die Mitgliederzahl von Genossenschaftsbanken ist fast doppelt so hoch wie die Zahl der Aktienbesitzer in Deutschland. Die Mitglieder kontrollieren ihr Institut gemeinsam demokratisch nach dem Prinzip ‘Ein Mitglied, eine Stimme‘.“

Aufgabe von Genossenschaftsbanken werde es sein, im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung noch ausführlicher als in der Vergangenheit über ihre Fördertätigkeit und die nachhaltige Geschäftsausübung zu informieren. Damit werden die Anforderungen der Nachhaltigkeit zu einer Chance für Genossenschaftsbanken. Mehrings Fazit: „Meine persönliche Hoffnung ist, dass die verstärkte Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit dazu führt, dass die Stärken des Genossenschaftsmodells in der öffentlichen Debatte größere Aufmerksamkeit erhalten als bisher. Wir als Verband werden unsere Mitglieder dabei nach Kräften unterstützen.“

Überproportionale regulatorische Belastung von Genossenschaftsbanken
Hinsichtlich der bankaufsichtlichen Themen erneuert Mehring die Forderung nach mehr Proportionalität: „Wir brauchen eine angemessene und daher proportionale Regulierung.“ Deswegen müssten Politik und Aufsicht bei bankenregulatorischen Maßnahmen im Sinne einer echten ‚Small Banking Box‘ konsequent die Verhältnismäßigkeit sicherstellen.

Mehr Proportionalität sei zum Beispiel bei den sogenannten Leitlinien für die Kreditvergabe und Kreditüberwachung erforderlich. Der aktuell vorliegende Entwurf der europäischen Bankenaufsicht EBA berücksichtige nur unzureichend Art, Umfang, Risikogehalt und Komplexität der Geschäfte sowie die unterschiedliche Größe und Ausrichtung der Kreditinstitute. „Abhilfe schaffen könnte die EBA hier, indem sie die einzelnen Anforderungen in ihrer konkreten Ausgestaltung ins Ermessen der Institute – abhängig von Risikogehalt und Komplexität der Kreditgeschäfte – stellt“, lautet Mehrings Empfehlung.

Mehring begrüßt, dass das 2019 verabschiedete EU-Bankenpaket erste Entlastungen für risikoarme Regionalbanken beispielsweise bei der Erstellung von Offenlegungsberichten vorsieht. Auch die Meldepflichten sollen nach Willen der EU spürbar reduziert werden. „Hier ist aus unserer Sicht eine Senkung des Aufwandes für kleinere, nicht komplexe Banken um mindestens 20 Prozent erforderlich“, unterstreicht der Verbandsvorstand.

Generell sollten Bankenregulierer aufhören zu versuchen, das Rad neu zu erfinden, fordert Mehring. „Gerade bei risikoarmen, nicht systemrelevanten Banken sollten sie sich an der bewährten Praxis orientieren.“ Besonders relevant sei diese Forderung bei der Diskussion um die EU-Einlagensicherung: „Die Institutssicherung der deutschen Genossenschaftsbanken hat eine weltweit nahezu beispiellose Erfolgsgeschichte, die vor allem auf gründliche Prävention zurückzuführen ist. Dieses bewährte System darf weder jetzt noch in Zukunft europäischen Zentralisierungsbestrebungen zum Opfer fallen.“

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