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Genossenschaftsverband: Viel Unterstützung für Nachhaltigkeitsvorschläge

  • 26.02.2021
  • Pressemitteilungen
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Düsseldorf. Am 25. Februar hat der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Mit seinen 31 ambitionierten Handlungsempfehlungen hat er das Finanzsystem ganzheitlich in den Blick genommen. Peter Götz, Vorstand des Genossenschaftsverbands, sieht viel Positives: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Empfehlungen gleichermaßen auf die ökonomischen, ökologischen und sozialen Erfordernisse der Transformation richten. Denn die als Weltkulturerbe von der UN anerkannte Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung vor über 170 Jahren wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln.“ Grundlage sei das Bild des mündigen und eigenverantwortlichen Mitglieds. Die Kraft der genossenschaftlichen Gruppe basiere auf den gemeinsamen genossenschaftlichen Werten der Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Diese mündeten in einer Kultur der Offenheit, Solidarität und gleichberechtigten Teilhabe. Götz: „Genossenschaften fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit ihren Mitgliedern, ihren Kundinnen und Kunden sowie ihren Mitarbeitenden in Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft: Für Menschen, Umwelt und Regionen.“

Der Genossenschaftsverband unterstütze daher die vom Beirat vorgeschlagene schrittweise Einführung einer Pflicht zur Prüfung der »nichtfinanziellen Berichterstattung«. Angesichts der grenzüberschreitenden ökonomischen Verflechtungen sei es daher auch richtig, von der Bundesregierung den Einsatz für die Einführung einer solchen Prüfpflicht auf EU-Ebene und für die Stärkung internationaler ESG-Prüfungsstandards zu fordern.

Zudem teilt der Verband die Sicht, dass die „nichtfinanzielle Erklärung“ von Unternehmen im Zusammenhang mit der Offenlegung anderer Informationen klar identifizierbar sein muss, wobei der Berichtsort insbesondere für kleinere Unternehmen zunächst freigestellt werden sollte, um ihre Belastung gering zu halten.

„Aufgrund der vom Beirat richtig erkannten, bestehenden Ungenauigkeiten unterstützen wir den Ansatz des Beirats, den Begriff der wesentlichen Risiken (§ 289 c Abs. 3 Satz 3 HGB) vor dem Hintergrund unterschiedlicher Perspektiven (Outside-in bzw. Inside-out) zu aktualisieren und zu präzisieren. In der Darstellung der wesentlichen Risiken sollten die Art der Risiken, die vom Unternehmen zu ihrer Eindämmung beschlossenen und getroffenen Maßnahmen und die Zielerreichung bei der Anwendung dieser Maßnahmen im Vordergrund stehen“, erläutert Peter Götz.

Während Outside-In-Risiken die negativen Auswirkungen der Klimaeffekte auf Unternehmen bezeichnen, sind bei den Inside-Out-Risiken die negativen Klimaauswirkungen der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens berührt, was insbesondere für die Berichtspflichten eine Rolle spielt. Daher sei es sinnvoll, dass das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) den Begriff der Inside-Out-Risiken im Sinne einer besseren und unmissverständlichen Anwendbarkeit ausformuliert. Dabei sollte sich der Risikobegriff auf die wesentlichen Risikofaktoren beziehen, um die zentralen negativen Effekte der Unternehmenstätigkeit abzudecken.

Wo viel Licht, da aber auch Schatten. Für problematisch hält Götz die Forderung des Beirats, auf EU-Ebene eine Ausweitung der Regelungen für die Berichterstattung auf alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen zu unterstützen und diese in einer integrierten Berichterstattung zusammenzuführen. Das könnte insbesondere kleinere Unternehmen vor große Herausforderung stellen. „Damit könnten Nachhaltigkeitsvorgaben eine ungewollte Strukturwirkung entfalten, wenn die Materialität der betreffenden Geschäftsmodelle nicht berücksichtigt würde. Dennoch wollen wir die Chancen nutzen, die mit der zukunftsfähigen Ausrichtung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands verbunden sind“, betont Götz.

Der Genossenschaftsverband fordert, dass ein Augenmerk auf regional orientierte Wirtschaft- und Finanzierungsketten gelegt wird, um bestehende und neue Nachhaltigkeitsprojekte sowie deren Finanzierung nicht zu gefährden.

Zudem fordert der Verband ein transparentes Vorgehen bei der weitergehenden Ausformulierung der nachhaltigkeitsbezogenen Standardsetzung, um eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen. Weiter sollen die adressatengerechten Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen nur die wesentlichen und ohne großen bürokratischen Aufwand ermittelbaren Kennzahlen umfassen.

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