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Genossenschaftsverband unterstützt Gemeinsame Erklärung zur Windenergienutzung im Wald in NRW

  • 04.06.2019
  • Pressemitteilungen

Düsseldorf. Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. unterstützt die Gemeinsame Erklärung zur Windenergienutzung im Wald in Nordrhein-Westfalen. Die Erklärung zur forstwirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Bedeutung der Windenergienutzung im Wald wurde heute vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW gemeinsam mit weiteren Verbänden herausgegeben.

Die unterzeichnenden Verbände fordern darin eine Änderung des aktuellen Entwurfs zum Landesentwicklungsplan (LEP). Der Entwurf sieht vor, die derzeit im LEP geltende Zusatzregelung zur Windenergie im Wald zu streichen. Damit würde die Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen für die Kommunen erheblich erschwert werden. Dies hätte kritische betriebswirtschaftliche Auswirkungen für die Waldbauern, die mit Herausforderungen wie Starkwetterereignissen und Schädlingsbefall zu kämpfen haben. Denn die Nutzung der Windenergie auf Schadflächen bietet den Forstwirten die Möglichkeit, jene betriebswirtschaftlich kritische Zeit zu überbrücken, bis die Waldbestände wieder nachgewachsen sind. Zudem hätte ein Verzicht auf Windenergieanlagen an Waldstandorten auch Folgen für die nachhaltige Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen.

„Eine Streichung der sogenannten ‚Privilegierung der Windenergie im Wald‘ würde wirtschaftliche wie klimaschutzpolitische Potenziale ungenutzt lassen“, sagt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V. Der Genossenschaftsverband lehnt deshalb die im aktuellen Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsplan (LEP) vorgenommene Streichung der sogenannten „Privilegierung der Windenergie im Wald“ ab.

Die teilweise Nutzung der Wirtschaftswälder für die Windenergie ist in Anbetracht der verfügbaren Windpotenzialflächen in Nordrhein-Westfalen nicht nur entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der nationalen und landeseigenen Klimaschutzziele, heißt es in der Erklärung. „Es ist fraglich, wie Nordrhein-Westfalen die Klimaschutzziele erreichen will, ohne Wind im Wald zu ernten“, so Barkey.

Zugleich entstehen mit Windenergieanlagen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den bewaldeten ländlichen Regionen des Landes. Der Genossenschaftsverband betreut mehr als 100 Energiegenossenschaften, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. „Die Energiegenossenschaften sind nicht nur maßgebliche Akteure der bürgerschaftlichen Energiewende, sie sorgen auch für regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagt Barkey.

Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf, von ihrem Vorhaben der Streichung der „Privilegierung der Windenergie im Wald“ im LEP Abstand zu nehmen und Kommunen bei der Ausweisung von Waldschadensflächen als Windvorrangflächen aktiv zu unterstützen.

Die Gemeinsame Erklärung zur Windenergienutzung im Wald in NRW finden Sie hier.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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