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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Agrargenossenschaften fordern Chancengleichheit!

  • 28.04.2021
  • Pressemitteilungen
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Gutachten bestätigt: Mitglieder von Agrargenossenschaften können bei der Umverteilung und bei der Junglandwirteförderung berücksichtigt werden.

Berlin. „Wir erwarten, dass im parlamentarischen Verfahren die Chancengleichheit für Agrargenossenschaften als kooperativen Mehrfamilienbetrieben bei der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hergestellt wird.“

Das forderte Marco Schulz, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., bei der Vorstellung eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens zur Vergleichbarkeit der Mitglieder von Agrargenossenschaften mit Einzellandwirten, das heute veröffentlicht wurde.

„In einem Schreiben an Bundes- und Landespolitiker haben wir darauf hingewiesen, dass die auch von der Agrarministerkonferenz eigentlich vorgesehene Chancengleichheit für Mehrfamilienbetriebe in den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht umgesetzt wurde“, so Schulz weiter.

Problemtisch ist aus Sicht des Genossenschaftsverbandes vor allem, dass bei der geplanten Umverteilung zu Gunsten einer zusätzlichen Förderung der ersten Hektar die mögliche Berücksichtigung der Mitglieder von Agrargenossenschaften als kooperativen Mehrfamilienbetrieben ebenso wenig beachtet wurde, wie bei der ergänzenden Förderung junger Landwirte.

Dass dies rechtlich möglich ist, wird durch das nun vorgelegte Gutachten der auf öffentliches Recht spezialisierten und im Agrarrecht erfahrenen DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam, eindrücklich bestätigt.

„Die Beibehaltung der Ungleichbehandlung von Mehrfamilienbetrieben wäre eine verpasste Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in Ostdeutschland“, so Vorstand Marco Schulz weiter. Und abschließend: „Gerade in Agrargenossenschaften ist es wie in keiner anderen Rechtsform möglich, dass auch junge Landwirte als Mitglieder, Eigentümer und Mit-Unternehmer in landwirtschaftlichen Betrieben Verantwortung übernehmen.“

Das Gutachten „GAP-Reform: Zur Vergleichbarkeit von Einzellandwirten und Mitgliedern einer Agrargenossenschaft“ kann hier heruntergeladen werden.

Im Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. sind über 60 Prozent der ostdeutschen Agrargenossenschaften organisiert. 35.000 landwirtschaftliche Mitglieder sind als Mitunternehmer in den Genossenschaften aktiv. Die Agrargenossenschaften bewirtschaften mit insgesamt 1,4 Millionen Hektar ca. 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Ostdeutschland und beschäftigen rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus fühlen sich die Unternehmen auch für den Nachwuchs verantwortlich. Agrargenossenschaften bilden etwa 3.000 Auszubildende jährlich aus. Das entspricht rund 27 Prozent der Ausbildungsplätze für Land- und Tierwirte in der gesamten Bundesrepublik.

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